SachsenMustang
W:O:A Metalhead
Hmm, ist wirklich die Frage in wiefern das als Notwehr gilt, wenn er gerade dem Mädel den Schädel auf den Boden klatscht damit sie endlich willig da liegen bleibt, da werde ich nen Teufel tun und den von ihr runter ziehen in freundlicher Art und Weise, da bekommt der direkt den Schädel weg getreten.
Was prollgehabe ist und was nicht, das überlasse ich jedem selbst, das zu beurteilen
Das nennt sich Nothilfe, wie weiter oben schon erwähnt. Und den Typen darfst du auch möglichst unsanft wegtreten, da sagt keiner was. Danach aber nur noch festhalten bis Polizei da ist. Ansonsten machst du dich selbst strafbar und das wäre ja nicht der Sinn der Sache.
Zur Todesstrafe sag ich mal nichts...