Gucken wir doch mal auf die Homepage meiner Krankenkasse, da steht:
Praxisgebühr von 10 € für jede erste Inanspruchnahme eines niedergelassenen Arztes, Zahnarztes und Psychotherapeuten innerhalb eines Quartals. Hierzu zählt z.B. auch eine telefonische Beratung oder die Anforderung eines Wiederholungsrezepts.
Ausnahme:
Keine erneute Praxisgebühr, wenn Sie eine Überweisung, z.B. von Ihrem Hausarzt, haben.
Keine Praxisgebühr auch für Check-up 35, Krebsfrüherkennung, Schwangerenvorsorge, Zahnprophylaxe und Schutzimpfungen oder bei Inanspruchnahme eines Arztes im Rahmen der Unfallversicherung.
Praxisgebühr von 10 € für jede erste Inanspruchnahme eines niedergelassenen Arztes, Zahnarztes und Psychotherapeuten innerhalb eines Quartals. Hierzu zählt z.B. auch eine telefonische Beratung oder die Anforderung eines Wiederholungsrezepts.
Ausnahme:
Keine erneute Praxisgebühr, wenn Sie eine Überweisung, z.B. von Ihrem Hausarzt, haben.
Keine Praxisgebühr auch für Check-up 35, Krebsfrüherkennung, Schwangerenvorsorge, Zahnprophylaxe und Schutzimpfungen oder bei Inanspruchnahme eines Arztes im Rahmen der Unfallversicherung.