Wir geben den Löffel ab!

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Banshee

W:O:A Metalmaster
29 Nov. 2001
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Hamburg
Website besuchen
Gucken wir doch mal auf die Homepage meiner Krankenkasse, da steht:

Praxisgebühr von 10 € für jede erste Inanspruchnahme eines niedergelassenen Arztes, Zahnarztes und Psychotherapeuten innerhalb eines Quartals. Hierzu zählt z.B. auch eine telefonische Beratung oder die Anforderung eines Wiederholungsrezepts.

Ausnahme:
Keine erneute Praxisgebühr, wenn Sie eine Überweisung, z.B. von Ihrem Hausarzt, haben.

Keine Praxisgebühr auch für Check-up 35, Krebsfrüherkennung, Schwangerenvorsorge, Zahnprophylaxe und Schutzimpfungen oder bei Inanspruchnahme eines Arztes im Rahmen der Unfallversicherung.
 

Thordis V.

W:O:A Metalgod
25 Nov. 2001
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Linz und Bern
www.myspace.com
Wir haben auch Selbstbehalte.... ich hab letztens für 2 Tage Krankenhaus 15 € geblättert, dazu kommt auch bei jeden Arztbesuch ein Selbstbehalt von 10% der Behandlungskosten, Krankenschein-, Rezeptgebühren etc. - aber bei uns dürfte das von Krankenkassa zu Krankenkassa verschieden sein, ich bin nun wieder bei meiner Mutter mitversichert, die staatliche Versicherung für Beamte zieht nämlich weniger Gebühren ein als z.B. die für Angestellte, wo mein Vater ist.
Und viele Medikamente werden aus Kostengründen gar nicht mehr verschrieben oder sind Chefarztpflichtig, auch wie viele Untersuchungen (z.B. Tomographien)