Ich zitiere jetzt mal aus einem Komentar aus der SHZ:
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Richtgstellung von Fehlinformationen
Ich möchte doch einmal ein paar Fehlinformationen aus dem weg räumen.
a) Verklagt wird nicht - ich wiederhole NICHT - das WOA, sondern es handelt sich um eine Klage gegen einen vollkommen gängigen Verwaltungakt, nämlich die Erteilung einer Sondergenehmgung zur rechtlich vollkommen leglen Erhöhung des Geräuschpegels von 70 auf 90 db. Jede Veranstaltung, egal ob Akordenkonzert und Halmaturnier, die eine solche Genehmigung nicht hat, muss sich von 20 Uhr auf 52db beschränken.
b) Die Herabregelung des Lärmpegels beim Roskidefestival in Dänemark führte zu 9 Toten, durch zur Bühne drängende Massen
c) Das Wacken Open Air ist das weltweit friedlichste und und wohl drogenfreieste Festival. Dieses wird jedes Jahr urch Aussagen des deutschen Zolls, der Polizei und des Roten Kreuzes bestätgt-
d) Jeder Festival Besucher gibt im schnitt ausserhalb vom Ticket 300 Euro aus, hinzu kommen Bandbedarf und genrelle Dienstleistungen aus der Region. Hier werden also innerhalb von wenigen Tagen in etwa 50 Millionen Euro in die Region gespült. Wo durch zum Beispiel auch infrastrukturelle Projekte durchgeführt weren können. Dazu gehört auch, dass dem Kreis Steinburg das Freibad erhalten bleibt.
Der Varanstalte macht hier also Nichts, aber auch gar nichts falsch und reitet jedes Jahr sehr eng mit den Behörden zusammen. Dieses wird auch regelmässg von behördlicher Seite bestätigt.
Die Lämrpegelmessungen die jedes Jahr an verschiedenen Stellen duchgeführt werden, zeigen insbesondere am Wohnort der Klägerin deutlich unterschrittene Grenzwerte. "