Tja, dann erlauben wir eben doch 120 in der Stadt. Überfahren ist ja auch verboten; trotzdem tun es einige
Bei der Geschwindigkeitsbegrenzung geht es um
Unfallverhütung. Bei Deinen geforderten Verboten geht es um Bestrafung Unschuldiger für das bloße Tragen von Gegenständen, die jemand anders
vorsätzlich nutzt, um damit Schaden anzurichten. Auch ein Amok-Fahrer, der mit 120 durch die Fußgängerzone braust hält sich nicht an die Begrenzung. Und zwar
vorsätzlich. Gegen vorsätzlich begangene Taten helfen keine Verbote.
Du bist also für höhere Strafen? Löblich!
Nein, bin ich nicht. Die Zahl war aus der Luft gegriffen, weil das Gesetz das die Strafe regeln soll gerade erst geschrieben wird. Prinzipiell bin ich aber für
angepaßte Strafen. Das heißt, daß vorsätzliche Taten hart und fahrlässige weniger hart bestraft werden. Wenn Schäden weder eingetreten, noch beabsichtigt waren und auch nicht billigend in Kauf genommen wurden, ist von Strafen gänzlich abzusehen! Warum sollte es ein Verbrechen sein, ein Messer bei sich zu tragen? Viele Berufsstände brauchen ein Messer, um ihrer täglichen Arbeit nachzugehen. Soll man die dafür bestrafen? Oder eine Ausnahmeregelung: wie ist die mit dem Grundgesetz vereinbar? Sind nicht alle Menschen gleich, mit gleichen Rechten?
Wenn das Überfahren verboten ist, brauchen wir keine Verkehrsregeln.
Nur zur Unfallverhütung. Gegen Vorsatz helfen die besten Regeln und Verboten nichts. Gar nichts.