Strafverfahren

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metalprincess

W:O:A Metalhead
Nov 26, 2001
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*ahhhhrrgggscheissendreck*

gerade stand ein polizeibeamter vor meiner türe und teilte mir mit dass ein strafverfahren gegen mich läuft...

:eek: :eek: :eek: :eek:

auf meine frage was ich denn verbrochen hab, meinte er ich hätte illegale software übers internet bestellt

?????????

nach durchforsten meines strafordners(!) fand ich tatsächlich meine kontonummer in verbindung mit einer überweisung

mein mann hat vor ca 1 jahr in ebay ein gebrauchtes playstationspiel gekauft...
das spiel sieht sehr echt aus und auch jetzt nachdem ich es weiss, kann ich nicht glauben dass das ne raubkopie sein soll :rolleyes:

menno, jetzt muss matt am mittwoch zur vernehmung

hat jemand ähnliche erfahrung machen müssen oder ne ahnung was das ganze für konsequenzen haben kann?
 

Linde

W:O:A Metalmaster
Jan 12, 2002
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Düsseldorf
www.myspace.com
für euch wird das keine auswirkungen haben
sicherheitshalber würde ich eventuell vorhandene testversionen mal kurzzeitig auslagern
würde mal meinen das fällt unter "im guten glauben" oder so ähnlich
wahrscheinlich müßt ihr das spiel abgeben und fertig
die interessieren sich nur für den anbieter
 

Thordis V.

W:O:A Metalgod
Nov 25, 2001
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Linz und Bern
www.myspace.com
so sehe ich das auch, für mich wär das eine Irrführung durch den Verkäufer und daher dieser zu belangen - wo sind die Jusstudenten von hier?!
Bei uns wäre das ein gutgläubiger Erwerb und man könnte es einen nicht mal wegnehmen.
 

metalprincess

W:O:A Metalhead
Nov 26, 2001
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@Thordis: gegen den verkäufer läuft auch ein strafverfahren

@Waldi: da wir das spiel ja in ebay gekauft haben hatte der typ in seinen kontoauszügen ja unseren name adresse usw mit dem verwendungszweck PSX
da läuft im moment anscheinend gegen alle die jemals was von ihm gekauft haben strafanzeige

@Linde: gut zu wissen :)
und zum auslagern gibts bei uns nichts
*weissewestehab*
 

Linde

W:O:A Metalmaster
Jan 12, 2002
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Düsseldorf
www.myspace.com
Eigentumserwerb vom Nichtberechtigten

Der Grundsatz des Erwerbs geht davon aus, daß der Veräußerer auch Eigentümer der Sache ist oder wenigstens mit Zustimmung des Eigentümers handelt. In welchen Fällen der Gesetzgeber den guten Glauben oder die Interessen des Eigentümers höher bewertet, wird in den nächsten Abschnitten erklärt.

1. Gutgläubiger Eigentumserwerb an beweglichen Sachen

Nach 932 BGB wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem Veräußerer ge-hört. Voraussetzung ist, daß sich der Erwerber in gutem Glauben befindet.
a) Guter Glaube: Guter Glaube liegt nicht vor, wenn dem Erwerber bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, daß die Sache nicht dem Veräußerer gehört. Wer den guten Glauben bezweifelt, hat vor Gericht die Beweislast. (Bsp.: Kauf eines Kfz ohne Einsicht in den Kfz-Brief.)

b) Die Besitzerlangung: Für die Wirksamkeit des gutgläubigen Erwerbs muß Besitzerlangung nach 929 BGB vorliegen. Ist Besitzerlangung nach 930,931 BGB ersetzt, so gilt bei Besitzkonstitut, daß der Erwerber bei Übergabe nach 933 in gutem Glauben sein muß. Bei der Abtretung des Heraus-gabeanspruchs gilt gemäß 934 BGB, daß die Abtretung des Herausgabeanspruchs als solche genügt, wenn der Veräußerer mittelbarer Besitzer war, andernfalls muß der Erwerber für die Vollen-dung des gutgläubigen Eigentumserwerbs den unmittelbaren Besitz oder mittelbaren Besitz tatsächlich erhalten (§§ 931, 934 BGB).Für den Zeitpunkt des guten Glaubens ist im 1. Fall die Abtretung, im 2. Fall die Besitzerlangung maßgebend.

c) Abhanden gekommene Sachen: Kein gutgläubiger Erwerb ist möglich an gestohlenen, verloren gegangenen oder sonst abhanden gekommenen Sachen. Dieser Sachverhalt ist in 935 BGB gere-gelt. Der Unterschied zu 932 – 934 BGB liegt darin, daß dort die Sachen mit Wissen des Eigentü-mers aus dessen Hand gegeben wurden. Dies ist bei Abhandenkommen nicht gegeben. 935 BGB findet keine Anwendung, wenn Geld oder Inhaberpapiere erworben werden, ebenso im Wege öf-fentlicher Versteigerungen. Jedoch muß der Erwerber auch hier gutgläubig sein.
 

Thordis V.

W:O:A Metalgod
Nov 25, 2001
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Linz und Bern
www.myspace.com
Ähnlich wie bei uns... aber stellt sich die Frage wie das ist wenn da eine sehr geschäftsrelevante Eigenschaft arglistig verschwiegen wurde?!

@MP: Na, das ist ja gut so.... nur irgendwer muß euch ja auch verpfiffen haben?!