Rechtsrock auf dem Campingplatz

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smi

W:O:A Metalhead
14 Juli 2011
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Schleswig-Holstein
ist es eigentlich "verboten" einen indizierten Song auf dem eigenen Campground zu spielen?
Weil hier einige kommen und gleich die Polizei rufen wollen.

Theoretisch: Müsste verboten sein, da Personen unter 18 Jahren diese Musik "zugänglich" gemacht wird/werden könnte. Praktisch wird da kaum ein Hahn nach krähen.

Bei beschlagnahmten Tonträgern sieht das nochmal anders aus und erfüllt ja auch andere Paragraphen.

smi
 
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Reaktionen: PopoMetal

evilCursor

W:O:A Metalhead
17 Juni 2009
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ist es eigentlich "verboten" einen indizierten Song auf dem eigenen Campground zu spielen?
Weil hier einige kommen und gleich die Polizei rufen wollen.


Ja ich denke im Rahmen des Hausrechts wird das passen rechte Chaoten des Geländes zu verweisen wenn sie sich nicht an Anweisungen halten.

Meine Frage ist nur aufgekommen wegen smi's Kommentar

deswegen hatte ich gefragt aber scheint ja hier eh keiner zu wissen zumindest hat noch keiner geantwortet.

Du hast recht, das hat bislang keiner beantwortet und mich interessiert es auch. Du hättest aber auch selbst versuchen können es herauszufinden.

Mein Gefühl sagte mir dass das unter Volksverhetzung fällt und solcherlei ist hierzulande ja allgemein recht gut justiziabel ist.

Eine kurze Google Suche ergab einen Stern Artikel zur Verbreitung solcher Musik (von 2008), der am Ende den Satz enthält "Die Aufführung [...] volksverhetzender Musikstücke kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden."

Der Paragraph Volksverhetzung § 130 StGB ist zweifelsfrei mehr als geeignet "Rechtsrockhörer" auf dem WOA anzuzeigen. Herstellung, Bezug, Lierferung, Anbieten, Bewerben und Besitzen von volksverhetzender Musik ist alles strafbar. Was damit genau gemeint ist wird im Gesetz auch recht gut definiert. Das Strafmaß ist eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe.
 

Stalker

W:O:A Metalmaster
14 Aug. 2015
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Du hast recht, das hat bislang keiner beantwortet und mich interessiert es auch. Du hättest aber auch selbst versuchen können es herauszufinden.

Mein Gefühl sagte mir dass das unter Volksverhetzung fällt und solcherlei ist hierzulande ja allgemein recht gut justiziabel ist.

Eine kurze Google Suche ergab einen Stern Artikel zur Verbreitung solcher Musik (von 2008), der am Ende den Satz enthält "Die Aufführung [...] volksverhetzender Musikstücke kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden."

Der Paragraph Volksverhetzung § 130 StGB ist zweifelsfrei mehr als geeignet "Rechtsrockhörer" auf dem WOA anzuzeigen. Herstellung, Bezug, Lierferung, Anbieten, Bewerben und Besitzen von volksverhetzender Musik ist alles strafbar. Was damit genau gemeint ist wird im Gesetz auch recht gut definiert. Das Strafmaß ist eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe.

Man sollte vielleicht grundlegend zwischen indiziert/nicht beschlagnahmt und indiziert/beschlagnahmt unterscheiden.

Alles, was unter § 130StGB fällt, gehört aber auf jeden Fall nicht gespielt!
 

Neuromancer

W:O:A Metalhead
16 Juni 2013
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Dafür gibt es 2 Fragen.
Wann kommt ein Lied auf dem index, und muss man zwischen den Indizierungen Unterschied machen?

Wenn explizit Rechtsrock ist, mit extrem rechten Ideen, dann verbieten!

Wie was auf den Index kommt? Irgendwer (Sozialpädagoge/Jugendhilfe/kirchliche Einrichtung) stellt einen Antrag. Dann wird der Tonträger/Video von einem Rudel Überprüfer gehört. Diese Überprüfer setzen sich aus SozPäds/Kirchenfuzzies etc pp zsammen (also die evangelische Pfarrersgattin Ü50 mit zuviel Tagesfreizeit, die mal Rock im Rückwärtsgang gelesen hat). Und die sagen dann: ist jugendgefährdend oder auch nicht (wobei die Entscheidungen lächerlich sind). Wenn die Entscheidung "ist jugendgefährdend, kommt auf den Index" getroffen wurde, dann muß die Band dagegen klagen. Das kostet allerdings zwischen 15 und 20k€. Kriegt man aber nur zurück, wenn man gewinnt. Und deswegen machts kaum jemand, wenn nicht ein Major-Label dahinter steht. Deswegen wird kaum dagegen geklagt. Und Zwischentöne (wie Sarkasmus, Ironie etc pp) kennen und können die nicht. Deswegen stehen zB einige Eisregen-Alben auf dem Index. Rammstein haben beim letzten Album dagegen geklagt (da war Geld hinter) und gewonnen. Indiziert werden in ´schland zB auch gerne Plattencover (Steel Panther waren das letzte Opfer, Slaughter dürften auch zwecks Cover auf dem Index stehen, das Cover von Scorpions Virgin Killer wahrscheinlich auch, Cannibal Corpse hat ausreichend Alben in D auf dem Index stehen), hier mal ein anderes Beispiel: http://pornoanwalt.de/?p=5749
Selbst "Die Ärzte" stehen teilweise auf dem Index.

Zur Erläuterung des deutschen Index Librorum Prohibitorum:
auf dem Index stehende Werke dürfen Jugendlichen (U18) auch teilweise nicht zugänglich gemacht werden. Deswegen dürfen Cannibal Corpse in D von 8 ihrer Scheiben keine Stücke spielen (die ersten 3 sind indiziert, danach gabs Indizierung und Beschlagnahme), wenn Personen U18 anwesend sind. Wenn Jugendliche mit Muttizettel auf einem Festival sind, dann wars das. Die Schieben unterm Ladentisch verkaufen geht aber (man darf aber nicht dafür werben, selbst eine Nennung im Katalog zwecks Bestellmöglichkeit eines Versandhandels ist verboten).
Neben der Indizierung gibts auch die staatsanwaltliche Beschlagnahme (kommt gerne aus Bayern). Die ist einen Zacken härter, dann darf der Krams grundsätzlich nicht mehr zugänglich gemacht werden. Da geht nur noch Import aus dem Ausland.

Der Witz an der Sache ist: mittlerweile sind Indizierungen/Beschlagnahmen geheim. Selbst die Händler kleiner Plattenfirmen (die tauschen gerne mit befreundeten Firmen CDs aus), die in D auf irgendwelchen Festivals Tonträger verkloppen, kriegen keine Liste von der BPJM über die sie prüfen können, welche von ihren angebotenen Scheiben auf dem Index stehen und welche sie deshalb nicht öffentlich verkaufen können. Als kleiner Händler auf irgendwelchen Minifestivals stehst Du in D mit einem Bein im Knast.

Ich offe, Dir hiermit einen kleinen Überblick über den deutschen Irrsinn verschafft zu haben.
 

evilCursor

W:O:A Metalhead
17 Juni 2009
4.401
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127.0.0.1
Es interessiert sich doch auf dem WOA-Campground keine Sau dafür was auf dem Index steht. Die Eingangsfrage von cortez ließ sich doch auch ohne Index klar beantworten: Hassparolen durch die Lautsprecher zu schicken ist nicht nur durch die AGB verboten, sondern auch allgemein eine Straftat und kann somit bei Ordnern, Metalguards und auch bei der Polizei gemeldet werden.