"Personalisierete Tickets" sind doch`n Witz

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Blackmoon666

W:O:A Metalmaster
19 Aug. 2008
7.109
1.655
118
Es steht doch in den AGBs, dass man in das leere Feld den Namen des Kartenbesitzers einträgt - nicht den des Bestellers. Von daher können die an der Bändchenausgabe gar nicht nachvollziehen, mit welchem Käufer die Kartennummer verknüpft ist und in welchem Verhältnis der zu dem Kartenbesitzer steht... das gilt sowohl für Sammelbesteller als auch ebay-Käufer. Die einzige Änderung ist, dass man den Perso bereithalten muss, um evtl. den Namen auf der Karte mit dem auf dem Perso abzugleichen. Da das aufgrund der Blankotickets aber unsinnig ist und nur bei einer richtigen Personalisierung (Metaltix druckt den Namen auf) Sinn machen würde, wird das höchstwahrscheinlich darauf hinauslaufen, dass es so abläuft wie immer.
 

Hardrockstorm

W:O:A Metalmaster
18 Nov. 2011
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Hamburg/Langenhorn
Ich denke mal die werden sich viel einfacher machen.
Sie werden einfach die Kartennummer mit dem Namen auf der Karte, ihren gespeicherten Daten (Name des Bestellers), und gegebenenfalls mit dem Namen im Personalausweis vergleichen.
Stimmt dann irgendwas nicht überein, kommt man nicht auf Gelände.
Bei Gruppenbestellungen dürfte dann folgendes denkbar sein:
zuerst muss sich der Besteller ausweisen, ist dieses Geschehen, bekommt er Marken die sich die anderen Gruppenmitglieder, auf ihre Karten kleben was den Heinis am Einlass beweist, dass es sich um eine legale Karte handelt welche über eine Sammelbestellung erworben wurde.

Wie es allerdings später genau laufen wird, wird sich wohl in den nächsten Wochen/Monaten zeigen.
Alles andere wäre Kaffeesatz Lesen.

...auch das wird es nicht geben...es ist mehr oder weniger tatsächlich nur Kaffeesatz lesen.
 

pfeiffer

W:O:A Metalhead
7 Aug. 2011
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Ich denke mal die werden sich viel einfacher machen.
Sie werden einfach die Kartennummer mit dem Namen auf der Karte, ihren gespeicherten Daten (Name des Bestellers), und gegebenenfalls mit dem Namen im Personalausweis vergleichen.
Stimmt dann irgendwas nicht überein, kommt man nicht auf Gelände.
Bei Gruppenbestellungen dürfte dann folgendes denkbar sein:
zuerst muss sich der Besteller ausweisen, ist dieses Geschehen, bekommt er Marken die sich die anderen Gruppenmitglieder, auf ihre Karten kleben was den Heinis am Einlass beweist, dass es sich um eine legale Karte handelt welche über eine Sammelbestellung erworben wurde.
Wie kommt ihr eig. andauernd auf solch absurde Ideen ?

Zeig mir doch bitte mal die AGB-Klausel, in der festgelegt wäre das der Besteller auch selber an der Veranstaltung teilnehmen muss...
 

johann hegg

Newbie
29 Juli 2012
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0
46
Wie kommt ihr eig. andauernd auf solch absurde Ideen ?

Zeig mir doch bitte mal die AGB-Klausel, in der festgelegt wäre das der Besteller auch selber an der Veranstaltung teilnehmen muss...

Es ist doch wohl logisch wenn ich mir eine Karte für eine Veranstaltung bestelle das ich da auch hin gehe bzw.hin will ausgenommen diese Kartenabzocker die ja einen Tag nach ihrer erfolgreichen Bestellung schon wissen das sie z.b. keinen Urlaub bekommen und ihre Karte schweren herzens bei ebay verkaufen müssen. Wenn ich krank werde oder keinen Urlaub bekomme dann ist das was anderes.Also sollte man doch immer davon ausgehen das der Besteller die veranstaltung auch besucht Kartenabzocker natürlich ausgenommen das hat doch überhaupt nichts mit müssen oder nicht müssen zu tun .Und was soll das wieder mit der AGB-Klausel und dem festgelegt wäre??
 

Ruebe

Newbie
22 Sep. 2012
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46
Es ist doch wohl logisch wenn ich mir eine Karte für eine Veranstaltung bestelle das ich da auch hin gehe bzw.hin will ausgenommen diese Kartenabzocker die ja einen Tag nach ihrer erfolgreichen Bestellung schon wissen das sie z.b. keinen Urlaub bekommen und ihre Karte schweren herzens bei ebay verkaufen müssen. Wenn ich krank werde oder keinen Urlaub bekomme dann ist das was anderes.Also sollte man doch immer davon ausgehen das der Besteller die veranstaltung auch besucht Kartenabzocker natürlich ausgenommen das hat doch überhaupt nichts mit müssen oder nicht müssen zu tun .Und was soll das wieder mit der AGB-Klausel und dem festgelegt wäre??

Nein, es ist NICHT logisch, dass wenn ich eine Karte für ein Festival kaufe, dass ich da auch hingehe, die Karte könnte ebensogut für einen Freund / Verwandten sein. Es gibt Leute, die SCHENKEN die Tickets mal zu Weihnachten, Geburtstag, Ostern etc. an einen andern, und wenn man das ganze dann wieder zurückschicken muss, hin schicken, her schicken, wird das einfach nur gewaltig Aufwand ...

Desweiteren, woher soll Metaltix wissen, aus welchem Grund eine Karte gekauft wird? Es wird angenommen, dass der Besteller das Festival besucht, es kann aber auch sein, dass er einfach nur für jemand anders bestellt. Da müsste diese Frage erst einmal geklärt werden, bevor man sowas machen kann.

Und ich glaube, dass da dann doch der Ticketpreis hochgehen würde, wenn das ganze dann organisiert werden müsste.
 

pfeiffer

W:O:A Metalhead
7 Aug. 2011
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Es ist doch wohl logisch wenn ich mir eine Karte für eine Veranstaltung bestelle das ich da auch hin gehe bzw.hin will ausgenommen diese Kartenabzocker die ja einen Tag nach ihrer erfolgreichen Bestellung schon wissen das sie z.b. keinen Urlaub bekommen und ihre Karte schweren herzens bei ebay verkaufen müssen. Wenn ich krank werde oder keinen Urlaub bekomme dann ist das was anderes.Also sollte man doch immer davon ausgehen das der Besteller die veranstaltung auch besucht Kartenabzocker natürlich ausgenommen das hat doch überhaupt nichts mit müssen oder nicht müssen zu tun .Und was soll das wieder mit der AGB-Klausel und dem festgelegt wäre??
Was soll denn das für eine Logik sein ? ^^

Besteht nicht auch durchaus die zumindest theoretische Möglichkeit das jemand eine oder gar mehrere Karte nur in der Absicht bestellt sie jemandem zum Geburtstag, Weihnachten, bestandene Abschlussprüfung oder sonstwas zu schenken, und das obendrein so ganz ohne den Wunsch selber an der Veranstaltung teilzunehmen ?

Und, unabhängig von dem was du als "logisch" ansehen magst,
weder war es Bestandteil des Kaufvertrags, noch ist in den AGB festgehalten das der Ticketbesteller selber an der Veranstaltung teilnehmen muss,
also gibt es folgerichtig auch keine Grundlage auf der man etwas derartiges fordern könnte.

Ganz im Gegenteil, die AGB sagt doch sogar...
"Der Besucher kann die Rechte und Pflichten aus dem Veranstaltungsvertrag sowie das Besuchsrecht an einen Dritten (...) übertragen"

Your argument is invalid. :p
 
Zuletzt bearbeitet:

Jan.

W:O:A Metalhead
4 Juli 2012
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Es ist doch wohl logisch wenn ich mir eine Karte für eine Veranstaltung bestelle das ich da auch hin gehe bzw.hin will ausgenommen diese Kartenabzocker die ja einen Tag nach ihrer erfolgreichen Bestellung schon wissen das sie z.b. keinen Urlaub bekommen und ihre Karte schweren herzens bei ebay verkaufen müssen. Wenn ich krank werde oder keinen Urlaub bekomme dann ist das was anderes.Also sollte man doch immer davon ausgehen das der Besteller die veranstaltung auch besucht Kartenabzocker natürlich ausgenommen das hat doch überhaupt nichts mit müssen oder nicht müssen zu tun .Und was soll das wieder mit der AGB-Klausel und dem festgelegt wäre??

Es gibt auch Leute wie mich die noch zur Schule gehen, oder studieren und daher mal nicht 150 euro auf dem Konto haben. Abgesehen davon macht so gut wie jeder den ich kenne ne Sammelbestellung mit anderen Kumpels, aufgrund der relativ hohen Versandkosten.
 

Hardrockstorm

W:O:A Metalmaster
18 Nov. 2011
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Hamburg/Langenhorn
Es ist doch wohl logisch wenn ich mir eine Karte für eine Veranstaltung bestelle das ich da auch hin gehe bzw.hin will ausgenommen diese Kartenabzocker die ja einen Tag nach ihrer erfolgreichen Bestellung schon wissen das sie z.b. keinen Urlaub bekommen und ihre Karte schweren herzens bei ebay verkaufen müssen. Wenn ich krank werde oder keinen Urlaub bekomme dann ist das was anderes.Also sollte man doch immer davon ausgehen das der Besteller die veranstaltung auch besucht Kartenabzocker natürlich ausgenommen das hat doch überhaupt nichts mit müssen oder nicht müssen zu tun .Und was soll das wieder mit der AGB-Klausel und dem festgelegt wäre??

...hoffnungslos...:rolleyes:
 

Nickolaus

W:O:A Metalhead
9 Aug. 2010
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Es ist doch wohl logisch wenn ich mir eine Karte für eine Veranstaltung bestelle das ich da auch hin gehe bzw.hin will ausgenommen diese Kartenabzocker die ja einen Tag nach ihrer erfolgreichen Bestellung schon wissen das sie z.b. keinen Urlaub bekommen und ihre Karte schweren herzens bei ebay verkaufen müssen. Wenn ich krank werde oder keinen Urlaub bekomme dann ist das was anderes.Also sollte man doch immer davon ausgehen das der Besteller die veranstaltung auch besucht Kartenabzocker natürlich ausgenommen das hat doch überhaupt nichts mit müssen oder nicht müssen zu tun .Und was soll das wieder mit der AGB-Klausel und dem festgelegt wäre??

Ich bin ja echt gewillt dich zu fragen, ob du vielleicht dumm bist aber da ich keine Lust auf ne Verwarnung habe, lasse ich das einfach mal. Erheiternd ist dein Geschreibsel aber auf jeden Fall ^^
 

Wackentom

W:O:A Metalmaster
5 Apr. 2005
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zuhause in Niedersachsen
Ich freu mich schon, dann bring ich ernsthaft meine zukünftige Schwiegermutter mit zur Bändchenausgabe ;-) Wenn sowas geplant wäre, ob Siegel oder Klebemarken, hätte Metaltix es bei der Bestellung erwähnen müssen, denn mal ehrlich was machen denn die, die die Karten von Angehörigen Geschenkt bekommen?

solange nichts offizielles bekanntgegeben wird, sind es eh nur mutmassungen...
und rein theoretisch ist das Verschenken ja genauso verboten wie der weiterverkauf...


Es steht doch in den AGBs, dass man in das leere Feld den Namen des Kartenbesitzers einträgt - nicht den des Bestellers. Von daher können die an der Bändchenausgabe gar nicht nachvollziehen, mit welchem Käufer die Kartennummer verknüpft ist und in welchem Verhältnis der zu dem Kartenbesitzer steht... das gilt sowohl für Sammelbesteller als auch ebay-Käufer. Die einzige Änderung ist, dass man den Perso bereithalten muss, um evtl. den Namen auf der Karte mit dem auf dem Perso abzugleichen. Da das aufgrund der Blankotickets aber unsinnig ist und nur bei einer richtigen Personalisierung (Metaltix druckt den Namen auf) Sinn machen würde, wird das höchstwahrscheinlich darauf hinauslaufen, dass es so abläuft wie immer.

abwarten Bier trinken, Metaltix wird sich noch früh genug bei den leuten die bestelt haben melden, WENN es denn irgendwas wichtiges im Ablauf zu ändern gibt....n paar Tage haben wir ja noch bis august 2013

Es ist doch wohl logisch wenn ich mir eine Karte für eine Veranstaltung bestelle das ich da auch hin gehe bzw.hin will ausgenommen diese Kartenabzocker die ja einen Tag nach ihrer erfolgreichen Bestellung schon wissen das sie z.b. keinen Urlaub bekommen und ihre Karte schweren herzens bei ebay verkaufen müssen. Wenn ich krank werde oder keinen Urlaub bekomme dann ist das was anderes.Also sollte man doch immer davon ausgehen das der Besteller die veranstaltung auch besucht Kartenabzocker natürlich ausgenommen das hat doch überhaupt nichts mit müssen oder nicht müssen zu tun .Und was soll das wieder mit der AGB-Klausel und dem festgelegt wäre??

ist nicht logisch...

Eventuell auch einfach unbelehrbar :o :D

sowas nennt man BERATUNGSRESISTENT:o
 

pfeiffer

W:O:A Metalhead
7 Aug. 2011
3.692
21
63
rein theoretisch ist das Verschenken ja genauso verboten wie der weiterverkauf...
Die Aussage ist falsch.

AGB schrieb:
Diese AGB gelten zwischen dem Käufer einer Eintrittskarte („Besucher“) und der Veranstalterin, der ICS Festival Service GmbH („Veranstalter“).
(...)
Der Besucher kann (...) das Besuchsrecht an einen Dritten übertragen
(...)
Der Veranstalter stimmt der Übertragung des Besuchsrechts auf einen Dritten grundsätzlich zu (...)

... gefolgt von einigen Ausschlussklauseln,
aber Verschenken ist nicht untersagt.