Odin schrieb:
bitte? habe ich gesagt dass die Bestrafung falsch oder zu hoch war?
Falls das so rüberkam, tut es mir leid. Ich denke nur nicht, dass man für Straftaten die von Kindern verübt werden lebenslange Strafen verhängen sollte (denn so hatte ich Widar verstanden). Und wenn das Gericht nicht das Erwachsenen-Strafrecht angewandt hat, wird das schon irgendnen Grund haben, den ich als Unbeteiligter aber nciht kenne...
von lebenslanger Freiheitsstrafe, geschweige denn für Kinder, habe ich nie was gesagt!?
davon mal abgesehen sind Kinder (0-14 Jahre) in D ohnehin nicht zu bestrafen (wobei die Altersgrenze dringend nach unten verschoben gehört, da gerade "Bevölkerungsteile mit Immitrationshintergrund" (
) gezielt solche strafunfähigen Kinder zur Verbrechensbegehung losschicken! ...aber das ist ein anderes Thema!)
Der hier verurteilte Täter ist 18 und somit "Heranwachsender", dh. es wird in nem Gutachten seine Reife und Einsichtsfähigkeit festgestellt um herauszufinden, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht anzuwenden ist. Soweit die Theorie: in der Praxis wird bei Heranwachsenden afaik IMMER das mildere Jugendstrafrecht angewandt, ganz egal wie "erwachsen" der Heranwachsende auch gewesen sei..!
Und noch zum Strafmaß: der Kerl kann schon nach 4,5 Jahren freigelassen (und abgeschoben) werden, bzw. nach 6 Jahren vorzeitig entlassen werden und in D bleiben! .....dh. er ist mit 23 wieder ein freier Mann! ...und im Knast kann er schön seine Ausbildung etc. machen, dh. er kann sein ganzes Leben praktisch ganz normal weiter führen! - auf der anderen Seite hat er ein ganzes Leben ein für alle mal ausgelöscht! oO Hallo?
Beim Strafmaß zu berücksichtigen sind auch die Umstände der Tat, die Beweggründe... und bei so einem Fall, da einem Menschen das Recht auf Selbstbestimmung, das Recht ein eigener Mensch sein zu dürfen, abgesprochen wird, könnten die Beweggründe nicht verwerflicher sein!