Neun Jahre Jugendstrafe im "Ehrenmord"-Prozess

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Tomatentöter

W:O:A Metalgod
23 Aug. 2004
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Metalfranken
Karsten schrieb:
*dasgetipptewiederlöscht*
Ich hab keinen Bock den gleichen Scheiß zehn mal durchzudiskutieren.

Ich kann mir übrigens sehr genau vorstellen wer unheimlich genervt wäre wenn hier jede einzelne Skinhead- und Faschostraftat mit ´nem Extrathread durchgekaut würde.

Mörder sind Arschlöcher und Mittäter (so sie Überführt werden) auch. Da interessiert mich die Staatsangehörigkeit ´nen Scheiß.
Jepp. Du bringsts aufn Punkt.
 

monochrom

W:O:A Metalmaster
15 Aug. 2002
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Hamburg
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Karsten schrieb:
*dasgetipptewiederlöscht*
Ich hab keinen Bock den gleichen Scheiß zehn mal durchzudiskutieren.

Ich kann mir übrigens sehr genau vorstellen wer unheimlich genervt wäre wenn hier jede einzelne Skinhead- und Faschostraftat mit ´nem Extrathread durchgekaut würde.

Mörder sind Arschlöcher und Mittäter (so sie Überführt werden) auch. Da interessiert mich die Staatsangehörigkeit ´nen Scheiß.

Du bekommst sicher noch zu hören das Ehrenmorde aber zur Kultur mancher Völker einfach dazugehören.
 

Northern Death

W:O:A Metalmaster
1 Mai 2004
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Dlm am Wildpferd
hairniteout.blogspot.de
Karsten schrieb:
Ich kann mir übrigens sehr genau vorstellen wer unheimlich genervt wäre wenn hier jede einzelne Skinhead- und Faschostraftat mit ´nem Extrathread durchgekaut würde.
Hm. Aber warst du es nicht der sich an anderer Stelle über genau solche Beiträge aufgeregt hat, in denen jedesmal sofort "aber die andere -Menschengruppe-" geschrien wird?
 

Motte

W:O:A Metalmaster
8 Dez. 2004
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Süden
Karsten schrieb:
Mörder sind Arschlöcher und Mittäter (so sie Überführt werden) auch. Da interessiert mich die Staatsangehörigkeit ´nen Scheiß.
Aber hallo!!
Das würd ich aber auch mal sagen....
hier auf das amerikanische Recht Bezug nehmen ist ein wenig Fehl am Platz...
Der Möder war zur Tatzeit 18!!!! Er war also volljährig uund voll entscheidungsfähig!
Gut ,es ist natürlich zu bedenken, ob er nicht unter enromen Druck der Familie stand, aber die "Mittäter" oder "Anstifter" oder wie man sie auch immer nennen will, wurden freigesprochen!!
ICh finde Höchststrafe also auf alle Fälle angebracht. Von mir aus hätten sie auch das Erwachsenen-Strafrecht anwenden können.
Egal welcher Kultur man angehört, Mord ist damit nicht zu rechtfertigen!!!

Und jetzt steinigt mich!
 

Odin

W:O:A Metalmaster
24 Nov. 2001
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Motte schrieb:
Aber hallo!!
Das würd ich aber auch mal sagen....
hier auf das amerikanische Recht Bezug nehmen ist ein wenig Fehl am Platz...
Der Möder war zur Tatzeit 18!!!! Er war also volljährig uund voll entscheidungsfähig!
Gut ,es ist natürlich zu bedenken, ob er nicht unter enromen Druck der Familie stand, aber die "Mittäter" oder "Anstifter" oder wie man sie auch immer nennen will, wurden freigesprochen!!
ICh finde Höchststrafe also auf alle Fälle angebracht. Von mir aus hätten sie auch das Erwachsenen-Strafrecht anwenden können.
Egal welcher Kultur man angehört, Mord ist damit nicht zu rechtfertigen!!!

Und jetzt steinigt mich!

bitte? habe ich gesagt dass die Bestrafung falsch oder zu hoch war? :confused: Falls das so rüberkam, tut es mir leid. Ich denke nur nicht, dass man für Straftaten die von Kindern verübt werden lebenslange Strafen verhängen sollte (denn so hatte ich Widar verstanden). Und wenn das Gericht nicht das Erwachsenen-Strafrecht angewandt hat, wird das schon irgendnen Grund haben, den ich als Unbeteiligter aber nciht kenne...
 

Rotschopf

W:O:A Metalmaster
19 Feb. 2006
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Motte schrieb:
Aber hallo!!
Das würd ich aber auch mal sagen....
hier auf das amerikanische Recht Bezug nehmen ist ein wenig Fehl am Platz...
Der Möder war zur Tatzeit 18!!!! Er war also volljährig uund voll entscheidungsfähig!
Gut ,es ist natürlich zu bedenken, ob er nicht unter enromen Druck der Familie stand, aber die "Mittäter" oder "Anstifter" oder wie man sie auch immer nennen will, wurden freigesprochen!!
ICh finde Höchststrafe also auf alle Fälle angebracht. Von mir aus hätten sie auch das Erwachsenen-Strafrecht anwenden können.
Egal welcher Kultur man angehört, Mord ist damit nicht zu rechtfertigen!!!

Und jetzt steinigt mich!

mhhh an sich bin ich auch für eine lebenslange strafe bei solch heimtückiswchen mord... aber wenn ich es mir recht durch den kopf gehen lasse.... 9 jahre... ich bin 16 jahre alt... länger als die hälfte meines lebens im knast... also in meinem jungen alter kommt mir das VERDAMMT lang vor... und es kommt ja auch sicher drauf an inwiefern der täter es bereut... und er muss nach dem langen gefängnisaufenthalt ja auch wieder integrationsfähig sein... und ich finde 9 jahre sehr lang...

obwohl für mich fest steht dass wenn ein mörder eines familienmitgliedes von mir nur 9 jahre bekommen würde ich echt überlegen würde die 9 jahre zu warten und wenn er dann ausm knast kommt ihn halb tot zu schlagen....

aber das ist eh son schwere thema...
 

Metallerjim

W:O:A Metalhead
6 Feb. 2003
4.509
4.166
108
Wilhelmshaven, früher Leverkusen
KaeptnKorn schrieb:
Jepp!


Und daß die Familie indirekt aufgefordert wurde, Deutschland zu verlassen.

Das halte ich für richtig. Diese Familie möchte sich sowieso nicht in Deutschland integrieren. Sowas wie Ehrenmorde wird hier nicht akzeptiert. Und das ist gut so.

Wenn sie unsere Gesetze und Sitten nicht tolerieren bzw. akzeptieren, haben sie hier auch nix zu suchen.
 

Widar667

W:O:A Metalmaster
30 Jan. 2003
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Bielefeld
Odin schrieb:
bitte? habe ich gesagt dass die Bestrafung falsch oder zu hoch war? :confused: Falls das so rüberkam, tut es mir leid. Ich denke nur nicht, dass man für Straftaten die von Kindern verübt werden lebenslange Strafen verhängen sollte (denn so hatte ich Widar verstanden). Und wenn das Gericht nicht das Erwachsenen-Strafrecht angewandt hat, wird das schon irgendnen Grund haben, den ich als Unbeteiligter aber nciht kenne...
von lebenslanger Freiheitsstrafe, geschweige denn für Kinder, habe ich nie was gesagt!? :confused:
davon mal abgesehen sind Kinder (0-14 Jahre) in D ohnehin nicht zu bestrafen (wobei die Altersgrenze dringend nach unten verschoben gehört, da gerade "Bevölkerungsteile mit Immitrationshintergrund" ( :rolleyes: ) gezielt solche strafunfähigen Kinder zur Verbrechensbegehung losschicken! ...aber das ist ein anderes Thema!)

Der hier verurteilte Täter ist 18 und somit "Heranwachsender", dh. es wird in nem Gutachten seine Reife und Einsichtsfähigkeit festgestellt um herauszufinden, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht anzuwenden ist. Soweit die Theorie: in der Praxis wird bei Heranwachsenden afaik IMMER das mildere Jugendstrafrecht angewandt, ganz egal wie "erwachsen" der Heranwachsende auch gewesen sei..! :rolleyes:

Und noch zum Strafmaß: der Kerl kann schon nach 4,5 Jahren freigelassen (und abgeschoben) werden, bzw. nach 6 Jahren vorzeitig entlassen werden und in D bleiben! .....dh. er ist mit 23 wieder ein freier Mann! ...und im Knast kann er schön seine Ausbildung etc. machen, dh. er kann sein ganzes Leben praktisch ganz normal weiter führen! - auf der anderen Seite hat er ein ganzes Leben ein für alle mal ausgelöscht! oO Hallo?

Beim Strafmaß zu berücksichtigen sind auch die Umstände der Tat, die Beweggründe... und bei so einem Fall, da einem Menschen das Recht auf Selbstbestimmung, das Recht ein eigener Mensch sein zu dürfen, abgesprochen wird, könnten die Beweggründe nicht verwerflicher sein!
 

Werwolf1984

W:O:A Metalhead
10 Apr. 2003
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Gelsenkirchen
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Widar667 schrieb:
Und noch zum Strafmaß: der Kerl kann schon nach 4,5 Jahren freigelassen (und abgeschoben) werden, bzw. nach 6 Jahren vorzeitig entlassen werden und in D bleiben! .....dh. er ist mit 23 wieder ein freier Mann! ...und im Knast kann er schön seine Ausbildung etc. machen, dh. er kann sein ganzes Leben praktisch ganz normal weiter führen! - auf der anderen Seite hat er ein ganzes Leben ein für alle mal ausgelöscht! oO Hallo?

Ja, er KANN vorzeitig entlassen werden, wenn er sich im Knast dementsprechend verhält, das heißt aber noch lange nicht, dass er mit 23 zwangsläufig wieder frei ist.
Außerdem ist Knast bestimmt nicht so angenehm, wie du es hier schilderst ("er kann sein ganzes Leben praktisch ganz normal weiter führen). Wenn für dich das Leben im Knast genauso ist, wie das in Freiheit, solltest du dir Gedanken machen. Und auch danach wird das Leben garantiert nicht wieder so sein, wie vorher.

Widar667 schrieb:
Beim Strafmaß zu berücksichtigen sind auch die Umstände der Tat, die Beweggründe... und bei so einem Fall, da einem Menschen das Recht auf Selbstbestimmung, das Recht ein eigener Mensch sein zu dürfen, abgesprochen wird, könnten die Beweggründe nicht verwerflicher sein!

Ja, und genau deshalb hat das Gericht auch eine Strafe an der oberen Grenze gewählt.


Und noch was zu den beiden Brüdern: Das Gericht hat sie aus Magel an Beweisen freigesprochen, da es nicht überzeugt war, dass die Beiden an der Tat beteiligt waren. Und in Deutschland gilt man nunmal als unschuldig, bis das Gegenteil eindeutig bewiesen ist. Dies ist der Staatsanwaltschaft allerdings anscheinend nicht gelungen, also war diese Entscheidung absolut korrekt. Wenn die Brüder also tatsächlich an dem Mord beteiligt waren, hat die Staatsanwaltschaft anscheinend nicht soo sonderlich toll gearbeitet. Aber vielleicht waren sie eben auch NICHT beteiligt. Das kann keiner von uns beurteilen und deswegen sollte man vielleicht ein bisschen vorsichtiger damit umgehen.
 

Widar667

W:O:A Metalmaster
30 Jan. 2003
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Bielefeld
Werwolf1984 schrieb:
Ja, er KANN vorzeitig entlassen werden, wenn er sich im Knast dementsprechend verhält, das heißt aber noch lange nicht, dass er mit 23 zwangsläufig wieder frei ist.
Außerdem ist Knast bestimmt nicht so angenehm, wie du es hier schilderst ("er kann sein ganzes Leben praktisch ganz normal weiter führen). Wenn für dich das Leben im Knast genauso ist, wie das in Freiheit, solltest du dir Gedanken machen. Und auch danach wird das Leben garantiert nicht wieder so sein, wie vorher.

*möööb*möööb*

ich war mal bei ner Besichtigung einer JVA, und nicht nur daher weiß ich, dass Verbrecher in D so sanft behandelt werden wie sonst wohl nirgendwo auf der Welt! :rolleyes: .....hierzulande ist man sehr besorgt um die Täter. :rolleyes:



Ja, und genau deshalb hat das Gericht auch eine Strafe an der oberen Grenze gewählt.


Und noch was zu den beiden Brüdern: Das Gericht hat sie aus Magel an Beweisen freigesprochen, da es nicht überzeugt war, dass die Beiden an der Tat beteiligt waren. Und in Deutschland gilt man nunmal als unschuldig, bis das Gegenteil eindeutig bewiesen ist. Dies ist der Staatsanwaltschaft allerdings anscheinend nicht gelungen, also war diese Entscheidung absolut korrekt. Wenn die Brüder also tatsächlich an dem Mord beteiligt waren, hat die Staatsanwaltschaft anscheinend nicht soo sonderlich toll gearbeitet. Aber vielleicht waren sie eben auch NICHT beteiligt. Das kann keiner von uns beurteilen und deswegen sollte man vielleicht ein bisschen vorsichtiger damit umgehen.
ahja, danke für die Nachhilfe, das wusste ich alles noch gar nicht. :o

Ob die Entscheidung des Gerichts bzgl. der Straffreiheit der Brüder korrekt war, weißt du aber auch nicht und deswegen überlassen wir diese Beurteilung mal lieber der Revisionsgericht, ok? o_O