Neues vom Gouvernator

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Thordis V.

W:O:A Metalgod
Nov 25, 2001
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Linz und Bern
www.myspace.com
Original geschrieben von Karsten
Unlängst wäre unter Roland Koch. Sowas sinnvolles wäre dem Westentaschenfaschisten nicht zuzutrauen...:rolleyes:

ok, ich glaub ich weiß was du meinst ;)


@ Lost Viking: Dürfte ein derartiges Landesgsetz überhaupt zustandekommen wenn es gegen Bundesrecht verstößt?!
 

E'Lell

W:O:A Metalmaster
Jun 4, 2003
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Sauerland
www.ps-metal.de
Original geschrieben von Thordis V.
@ Lost Viking: Dürfte ein derartiges Landesgsetz überhaupt zustandekommen wenn es gegen Bundesrecht verstößt?!

Durch Unterzeichnung des Grundgesetzes nach dem Weltkrieg wurden alle Landesgesetzte untergeordnet. Das Landesrecht ist älter; ist also nicht zustande gekommen - es war schon da.
 

Geisteskrank

W:O:A Metalmaster
Jul 17, 2002
26,841
1
81
Provinz Starkenburg
Habs gerade da....Hessische Landesverfassung:

Artikel 21:

Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die vürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.

Meine Ausgabe ist allerdings von ´94...
 

critter

W:O:A Metalhead
Sep 23, 2002
3,832
0
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Düsseldorf
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Original geschrieben von Geisteskrank
Habs gerade da....Hessische Landesverfassung:

Artikel 21:

Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die vürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.

Meine Ausgabe ist allerdings von ´94...

http://www.hessenrecht.hessen.de/gvbl/gesetze/10_1Verfassung/10-1-verfass/paragraphen/para21.htm
 

baerbael

W:O:A Metalmaster
Staff member
Mar 18, 2002
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HH
www.baerbael.de
Original geschrieben von Geisteskrank
Habs gerade da....Hessische Landesverfassung:

Artikel 21:

Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die vürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.

Meine Ausgabe ist allerdings von ´94...

kinder kinder kinder!!!

hier ist wieder was los!!!

das ist eine VERFASSUNG!!!schon mal jemanden gesehen, der aufgrund einer verfassung oder des grundzgesetzes verurteilt wurde?

ICH NICHT!!

landesverfassungen und das grundgesetzt sind die basis alles gesetzte, oder auch sogenannte ABWEHRRECHTE GEGEN DEN STAAT, aber keine gesetzte in dem sinne!!wenn ich gegen den art.1 GG verstoße werde ich nicht auf grund dieses art. verurteilt, sondern auf grund eines anderen paragraphen, der im StGB steht!!

also: keine strafe ohne gesetzt!und solange in dem StGB kein verbrechen mit dem tod bestraft wird, GIBT ES KEINE TODESSTRAFE!!!!!!

und das hat auch nix mit landes- oder bundesrecht zu tun!!!
 

Geisteskrank

W:O:A Metalmaster
Jul 17, 2002
26,841
1
81
Provinz Starkenburg
Original geschrieben von baerbael
kinder kinder kinder!!!

hier ist wieder was los!!!

das ist eine VERFASSUNG!!!schon mal jemanden gesehen, der aufgrund einer verfassung oder des grundzgesetzes verurteilt wurde?

ICH NICHT!!

Haarspalter!!!! *slap* :D
 

Geisteskrank

W:O:A Metalmaster
Jul 17, 2002
26,841
1
81
Provinz Starkenburg
Original geschrieben von baerbael
klingt komisch...ist aber so!!

:D


:rolleyes:

....aber hessen war doch auch nen frei staat oder??

Ja hast ja recht....

Keine Ahnung...Freistaat Bayern und Sachsen...

Hessen auch??? Hmm...googeln...

Nachgeschaut: Der Freistaat war Hessen-Darmstadt, also nicht das gesamte Hessen!