Meldung des Tages

  • Als neues Loginsystem benutzen wir die Wacken.ID. Damit du deinen jetzigen Account im Wacken Forum mit der Wacken.ID verknüpfen kannst, klicke bitte auf den Link und trage deine E-Mail Adresse ein, die du auch hier im Forum benutzt. Ein User mit deinem Benutzernamen und deiner E-Mail Adresse wird dann automatisch angelegt. Du bekommst dann eine E-Mail und musst deine Wacken.ID bestätigen.

    Sollte es Probleme geben, schreibt uns bitte.

    Klicke hier, um deinen Account in eine Wacken.ID zu migrireren.

Karsten

W:O:A Metalgod
Ja,mache ich.Ich kenne auch das Urteil des Gerichtshofes,aber das heißt ja noch lange nicht,daß einem dadurch die Meinung in Stein gemeißelt ist.Klar ist das Gesetz und es soll auch nach Recht und Ordnung verfahren werden.Es ist nur schlimm,wenn anschließend Unglücke geschehen,die eventuell vermeidbar gewesen wären,wenn der psychische Zustand des Häftlings noch einmal überprüft wurde.


Klar ist das scheiße. Nur hat der Staat gar keine Möglichkeit als dem Urteil folge zu leisten. Für die Zukunft kann er sich drauf einstellen.
 

Mü_Exotic

W:O:A Metalgod
7 Aug. 2006
86.021
13.922
168

find ich ziemlich bescheuert.
kleines beispiel:
letztens auf ner party:
alles angekündigt, einmal im jahr darf man feiern, etc.
waren auch leise, klingeln:
ordnunsamt: täte denen leid, nachbar beschwert, müssten rein. also alle fenster zu, musik ausgemacht (22.30 auf einem samstag), leiser unterhalten.
zweiter besuch, war denen schon sichbtar peinlich, wir noch noch leiser.

hier wird ja das recht eines menschen auf seine nachtruhe angesprochen, alles geregelt, so weit so gut.
aber warum gibt es dann keine regelung dafür, dass eltern angst um ihre kinder haben müssen, diese vielleicht nicht mehr alleine raus lassen können, etc, wenn so einer in der nachbarschaft ist. :confused:

da passt doch von der verhältnismäigkeit was so ganz und gar nicht. mal meine meinung.
 

Kate McGee

W:O:A Metalgod
13 Aug. 2002
76.479
0
121
39
Kronach
franconianpsycho.blogspot.com
wie Du das siehst ist völlig Deine sache, ich kanns auch gerne anders formulieren, ich p e r s ö n l i c h, halte so eine sv für solcherart leute für angebracht und auch notwendig. und das auch für länger als 10 jahre etc.

Die SV darf ja auch länger als 10 Jahre sein, aber eben nicht für Leute, die zu einem Zeitpunkt verurteilt worden sind, wo die SV auf 10 Jahre begrenzt war. Außer natürlich sie begehen nun wieder ein Verbrechen, dann werden sie sicherlich mit einer längeren SV rechnen dürfen...
 

Karsten

W:O:A Metalgod
Allenfalls könntest du die Leute in irgendeiner Form überwachen, aber einerseits ist das ein gigantischer Aufwand und andererseits...frage ich mich ob das mit der Rechtslage vereinbar ist, einen freien (!) Menschen dauerhaft zu überwachen. Aber da kenn ich mich nicht aus.

Geht und wird bei einigen aufgrund des Urteils Entlassenen auch gemacht.
 

Kate McGee

W:O:A Metalgod
13 Aug. 2002
76.479
0
121
39
Kronach
franconianpsycho.blogspot.com
war jetzt nur exemplarisch aus einem der beiträge unten, ich mein kate wars.

Ja, ich wars wohl. Die genaue Zahl ist ja an sich auch irrelevant, der Punkt ist einfach dass man nicht rückwirkend auf frühere Urteile die SV verlängern darf, sondern erst für Urteile ab dem Zeitpunkte, wo eine längere SV eben gesetzlich ermöglicht wurde.
 

Rammsteiner

W:O:A Metalmaster
3 Aug. 2009
9.515
66
103
Österreich
find ich ziemlich bescheuert.
kleines beispiel:
letztens auf ner party:
alles angekündigt, einmal im jahr darf man feiern, etc.
waren auch leise, klingeln:
ordnunsamt: täte denen leid, nachbar beschwert, müssten rein. also alle fenster zu, musik ausgemacht (22.30 auf einem samstag), leiser unterhalten.
zweiter besuch, war denen schon sichbtar peinlich, wir noch noch leiser.

hier wird ja das recht eines menschen auf seine nachtruhe angesprochen, alles geregelt, so weit so gut.
aber warum gibt es dann keine regelung dafür, dass eltern angst um ihre kinder haben müssen, diese vielleicht nicht mehr alleine raus lassen können, etc, wenn so einer in der nachbarschaft ist. :confused:

da passt doch von der verhältnismäigkeit was so ganz und gar nicht. mal meine meinung.

Dann würdest du jeden Menschen verdächtigen. Es gibt Sexualstraftäter die entlassen werden und sich nie mehr etwas zu schulden kommen lassen. Es gibt Menschen die plötzlich Täter werden.
 

Karsten

W:O:A Metalgod
find ich ziemlich bescheuert.
kleines beispiel:
letztens auf ner party:
alles angekündigt, einmal im jahr darf man feiern, etc.
waren auch leise, klingeln:
ordnunsamt: täte denen leid, nachbar beschwert, müssten rein. also alle fenster zu, musik ausgemacht (22.30 auf einem samstag), leiser unterhalten.
zweiter besuch, war denen schon sichbtar peinlich, wir noch noch leiser.

hier wird ja das recht eines menschen auf seine nachtruhe angesprochen, alles geregelt, so weit so gut.
aber warum gibt es dann keine regelung dafür, dass eltern angst um ihre kinder haben müssen, diese vielleicht nicht mehr alleine raus lassen können, etc, wenn so einer in der nachbarschaft ist. :confused:

da passt doch von der verhältnismäigkeit was so ganz und gar nicht. mal meine meinung.

Wenn jemand frei ist darf er seinen Wohnort selbst wählen. Wie soll das denn sonst gehen? Ausserdem wohnen irgendwo immer auch Kinder. Da dreht man sich im Kreis.



Weißt du warum wir hier endlos aneinander vorbei reden können?
Du gehstvon deinem Bauchgerechtigkeitsempfinden aus, ich versuche das ganze, wenn auch völlig laienhaft, anhand der juristschen Fakte zu sehen. Das hat nichts miteinander zu tun. Du kannst mich noch Jahre mit irgend welchen Beispielen zubomben.
 

Mü_Exotic

W:O:A Metalgod
7 Aug. 2006
86.021
13.922
168
Dann würdest du jeden Menschen verdächtigen. Es gibt Sexualstraftäter die entlassen werden und sich nie mehr etwas zu schulden kommen lassen. Es gibt Menschen die plötzlich Täter werden.

ja, aber es gibt auch menschen, und auf die beziehe ich mich dann explizit, die als nachweislich (von den psychologen) gefährlich eingestuft werden und dann trotzdem frei kümmen.
 

Kate McGee

W:O:A Metalgod
13 Aug. 2002
76.479
0
121
39
Kronach
franconianpsycho.blogspot.com
Geht und wird bei einigen aufgrund des Urteils Entlassenen auch gemacht.

Weiß ich (sonst hätte es ja auch einen noch größeren Aufschrei gegeben...), aber kann das die Lösung des Problems sein? Und irgendwie schränkt es ja die Freiheit des Täters - der ja nun ein freier Mann ist - auch wieder ein, wenn andauernd ein Typ vor seinem Haus sitzt und ihn beobachtet. Es sind ja offenbar nicht so arg viele Fälle, da mag das gerade noch gehen...
 

Black Wizzard

W:O:A Metalgod
8 Aug. 2007
97.519
1.278
168
56
Klar ist das scheiße. Nur hat der Staat gar keine Möglichkeit als dem Urteil folge zu leisten. Für die Zukunft kann er sich drauf einstellen.

Das meinte ich auch damit.
Ich denke das eventuell im Vorfeld schon bessere,oder sagen wir besser aussagekräftigere Gutachten erstellt werden,damit von vornherein die SV lange genug Ausgesprochen wird.
Eine hundertprozentige Sicherheit,daß jemand nicht rückfällig wird, gibt es allerdings bei keiner Verfahrensweise.