DEATHCALL
W:O:A Metalhead
Selbstschutz ist in Deutschland nicht gerne gesehen. Die Polizei empfiehlt, bei einem tätlichen Angriff alles zu tun was der Verbrecher fordert (ja, meine Damen, die meinen tatsächlich alles), um ihn nicht zu verunsichern, da er ansonsten noch mehr Gewalt anwenden könnte um sein Ziel zu erreichen. Keinesfalls soll man sich wehren, erst Recht nicht mit einer Waffe (Stein, Stock, Messer, ... was man halt griffbereit hat), da diese einem vom Verbrecher grundsätzlich abgenommen und gegen einen selbst verwendet werden. Außerdem gilt in Deutschland das Gewaltmonopol, und das liegt beim Staat.
Das ist nicht meine Meinung, sondern die offizielle Meinung der Polizeien. Nachzulesen auf diversen Länderpolizei-Internetseiten
Da bist Du ja "Bürger in Uniform", und darfst mit dem Sturmgewehr durch die Fußgängerzone laufen. Außerdem kannst Du damit ja gar keinen Unfug anstellen, weil Du ja einen staatlichen Auftrag hast, und Du weißt ja, die Partei, die Partei, die hat immer Recht... Übrigens verlierst Du Deine gesamte Zuverlässigkeit in dem Moment in dem Du die Uniform ausziehst, und darfst dann Deine ehemalige Dienstwaffe nicht mehr besitzen. Witzige Realität: Ein 19-jähriger Jung-Polizist trägt den ganzen Tag seine Dienstpistole mit sich rum. Will er aber abends mit einer gleichen, eigenen Waffe trainieren, hat er Pech: Besitzverbot, da zu jung. Wenn er noch drei Jahre lang das Ding in der Öffentlichkeit rumgeschleppt hat, dann darf er endlich eine medizinisch-psychologische Untersuchung machen, und nach weiteren behördlichen Untersuchungen und Überprüfungen das Teil kaufen, und im verschlossenen Koffer zum Papier-lochen transportieren.
*kopfkratz*
