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Tomatentöter

W:O:A Metalgod
23 Aug. 2004
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Metalfranken
Geheime Zensurliste ist beschlossen, an der Wirksamkeit wird allgemein gezweifelt.

Es ist also soweit: die geheime, nicht öffentliche und durch keine richterliche Entscheidung gedeckte Internet-Zensurliste wird eingeführt. Zunächst sollen natürlich nur Kinderporno-Seiten gesperrt werden, was ja erstmal wie ein lobenswertes Ziel aussieht. Das Problem an der Sache: Die Tat der Kindesmißhandlung selbst wird nicht verfolgt, der Server nicht stillgelegt, sondern nur die Verknüpfung zwischen www-Adresse und IP-Adresse umgeleitet. Kennt man die IP des Servers, oder nutzt man einen alternativen DNS-Server, ist die Seite weiterhin ohne Einschränkungen erreichbar. Da die wenigsten Besucher einen professionellen Kinderporno-Seite zufällig dort landen, sondern meist Mitglieder eines großen und gut organisierten Ringes sind, ist die IP-Adresse wahrscheinlich ohnehin direkt bekannt.

Unter dem hehren Ziel des Kinderschutzes wird ein nahezu wirkungsloses Mittel eingeführt, das durch keinen demokratischen Grundsatz legitimiert ist. Denn es wird eine Liste mit gesperrten Seiten angelegt, die nicht eingesehen oder kontrolliert werden darf. Wäre sie öffentlich, würde sie dabei sofort wirkungslos, da dort ja die echten Adressen der gesperrten Server angegeben sind, über die sie auch weiterhin erreichbar bleiben. Es kann also niemand kontrollieren, auch kein Richter, was in dieser Liste steht. Zuerst ist es vielleicht wirklich nur Kinderporno... aber wer garantiert, daß es so bleibt? Daß nicht später auch andere unliebsame Seiten darin landen? Zuerst die Kinderpornos, dann politische Seiten des rechten Spektrums, anschließend andere unliebsame Elemente der Gesellschaft: Sportschützenvereine, "Killerspiel"-Seiten, "brutale Heavy-Metal-Musik", ... Wenn erstmal ein Instrument geschaffen wurde, dauert es nie lange, bis die Begehrlichkeit es zu nutzen über alle Zweifel siegt.

Sogar die Mißbrauchsopfer selbst haben einen Verein gegen die Sperrung von Kinderpornoseite gegründet: Klick!

*DNSlisteänderngeht*
 

Fyodor

W:O:A Metalmaster
2 Juni 2003
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Man sollte dem Jugendamt vielleicht mal sagen, dass das LARP nur als Training zum Schutz vor solchen Leuten zu sehen ist :D

Selbstschutz ist in Deutschland nicht gerne gesehen. Die Polizei empfiehlt, bei einem tätlichen Angriff alles zu tun was der Verbrecher fordert (ja, meine Damen, die meinen tatsächlich alles), um ihn nicht zu verunsichern, da er ansonsten noch mehr Gewalt anwenden könnte um sein Ziel zu erreichen. Keinesfalls soll man sich wehren, erst Recht nicht mit einer Waffe (Stein, Stock, Messer, ... was man halt griffbereit hat), da diese einem vom Verbrecher grundsätzlich abgenommen und gegen einen selbst verwendet werden. Außerdem gilt in Deutschland das Gewaltmonopol, und das liegt beim Staat.

Das ist nicht meine Meinung, sondern die offizielle Meinung der Polizeien. Nachzulesen auf diversen Länderpolizei-Internetseiten

und wie ist das mit der Bundeswehr? :eek:

Da bist Du ja "Bürger in Uniform", und darfst mit dem Sturmgewehr durch die Fußgängerzone laufen. Außerdem kannst Du damit ja gar keinen Unfug anstellen, weil Du ja einen staatlichen Auftrag hast, und Du weißt ja, die Partei, die Partei, die hat immer Recht... Übrigens verlierst Du Deine gesamte Zuverlässigkeit in dem Moment in dem Du die Uniform ausziehst, und darfst dann Deine ehemalige Dienstwaffe nicht mehr besitzen. Witzige Realität: Ein 19-jähriger Jung-Polizist trägt den ganzen Tag seine Dienstpistole mit sich rum. Will er aber abends mit einer gleichen, eigenen Waffe trainieren, hat er Pech: Besitzverbot, da zu jung. Wenn er noch drei Jahre lang das Ding in der Öffentlichkeit rumgeschleppt hat, dann darf er endlich eine medizinisch-psychologische Untersuchung machen, und nach weiteren behördlichen Untersuchungen und Überprüfungen das Teil kaufen, und im verschlossenen Koffer zum Papier-lochen transportieren.