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Kate McGee

W:O:A Metalgod
13 Aug. 2002
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Kronach
franconianpsycho.blogspot.com
leute, die kleine kinder ficken und nachweislich nich heilbar sind, dürfen gerne in der sv sitzen bleiben :o

Sicher ist es scheiße dass die jetzt wieder frei herumlaufen, aber du kannst nicht einfach die Sicherungsverwahrung verlängern, wenn es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Du kannst nicht nachträglich die Strafe verschärfen...
 

Mü_Exotic

W:O:A Metalgod
7 Aug. 2006
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Sicher ist es scheiße dass die jetzt wieder frei herumlaufen, aber du kannst nicht einfach die Sicherungsverwahrung verlängern, wenn es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Du kannst nicht nachträglich die Strafe verschärfen...

erzähl das mal den leuten, deren kind missbraucht wurde oder denen, die so einen in der umgebung haben. die werden dann ständich, wenns gut läuft, noch oberserviert, ansonsten ists nur die frage der zeit, bis was passiert.
und zur not muss man dann halt die gesetze schaffen, es gibt ja auch die möglichkeiten leute bei gefahr im verzug festzunehmen, die müssen ja auch nix angestellt haben :o
 

Black Wizzard

W:O:A Metalgod
8 Aug. 2007
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Sicher ist es scheiße dass die jetzt wieder frei herumlaufen, aber du kannst nicht einfach die Sicherungsverwahrung verlängern, wenn es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Du kannst nicht nachträglich die Strafe verschärfen...

Das stimmt,aber für jeden Furz werden Gutachten erstellt.Wenn sich rausstellt,daß der Verurteilte noch nicht geheilt,oder therapierbar ist,sollte darüber trotzdem nochmal nachgedacht werden.
 

Mü_Exotic

W:O:A Metalgod
7 Aug. 2006
86.022
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Geh doch einfach wieder in die Spamthreads und laß hier mal wenigstens Ansätze von vernünftigen Diskussionen aufkommen, wie wäre das?

wie Du das siehst ist völlig Deine sache, ich kanns auch gerne anders formulieren, ich p e r s ö n l i c h, halte so eine sv für solcherart leute für angebracht und auch notwendig. und das auch für länger als 10 jahre etc.
 

Karsten

W:O:A Metalgod
Das stimmt,aber für jeden Furz werden Gutachten erstellt.Wenn sich rausstellt,daß der Verurteilte noch nicht geheilt,oder therapierbar ist,sollte darüber trotzdem nochmal nachgedacht werden.

Verfolgt ihr eigentlich öffentliche Vorgänge wie die Sache mit der nachträglichen Sicherheitsverwahrung? Das war ein Urteil des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Nachträgliche Anordnung verstößt gegen die selbigen und ist verboten worden. Jeder Mensch hat ein Anrecht auf seine unveräußerlichen Rechte. Auch wenn er abscheulichste Verbrechen begangen hat. Darum heißen sie unveräußerlich.
 

Mü_Exotic

W:O:A Metalgod
7 Aug. 2006
86.022
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Geb ich dir recht. Aber es gilt immer noch gleiches Recht für alle. Wenn es dazu kein Gesetz gibt dann ist das nicht rechtens und somit nicht legitim.

siehe unten.
ist halt die frage in wie fern man gesetze nachträglich ändern kann und vermutlich auch darf.
und vor allem die frage, wenn so jemand sein recht auf freiheit hat, welches recht von anderen wird beschnitten, wenn sie wissen, dass so jemand in der nähe wohnt.
 

Karsten

W:O:A Metalgod
wie Du das siehst ist völlig Deine sache, ich kanns auch gerne anders formulieren, ich p e r s ö n l i c h, halte so eine sv für solcherart leute für angebracht und auch notwendig. und das auch für länger als 10 jahre etc.

Ich auch. Aber nachträglich verstößt sie gegen Menschenrechte.
Wo nimmst du die 10 Jahre her?
 

Mü_Exotic

W:O:A Metalgod
7 Aug. 2006
86.022
13.922
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Ich auch. Aber nachträglich verstößt sie gegen Menschenrechte.
Wo nimmst du die 10 Jahre her?

war jetzt nur exemplarisch aus einem der beiträge unten, ich mein kate wars.

wenn man aber schon bei diesem thema ist, bzw. auch dem europäischem gerichtshof, wenn ich mich recht entsinne, wurde dort auch diskutiert, dass die androhung der folter von dem gäfgen auch eine verletzung der menschenrechte darstellte. was ja auch in diese thematik durchaus niederschlag finden könnte.
 

Black Wizzard

W:O:A Metalgod
8 Aug. 2007
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Verfolgt ihr eigentlich öffentliche Vorgänge wie die Sache mit der nachträglichen Sicherheitsverwahrung? Das war ein Urteil des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Nachträgliche Anordnung verstößt gegen die selbigen und ist verboten worden. Jeder Mensch hat ein Anrecht auf seine unveräußerlichen Rechte. Auch wenn er abscheulichste Verbrechen begangen hat. Darum heißen sie unveräußerlich.

Ja,mache ich.Ich kenne auch das Urteil des Gerichtshofes,aber das heißt ja noch lange nicht,daß einem dadurch die Meinung in Stein gemeißelt ist.Klar ist das Gesetz und es soll auch nach Recht und Ordnung verfahren werden.Es ist nur schlimm,wenn anschließend Unglücke geschehen,die eventuell vermeidbar gewesen wären,wenn der psychische Zustand des Häftlings noch einmal überprüft wurde.
 

Kate McGee

W:O:A Metalgod
13 Aug. 2002
76.479
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39
Kronach
franconianpsycho.blogspot.com
und zur not muss man dann halt die gesetze schaffen, es gibt ja auch die möglichkeiten leute bei gefahr im verzug festzunehmen, die müssen ja auch nix angestellt haben :o

Ab wann ist denn das bitteschön, Gefahr im Verzug? Wenn die Leute entlassen werden müssen - ist dann ab dem Punkt Gefahr im Verzug, wo sie wieder frei auf der Straße stehen, weil sie nun mal wieder zuschlagen könnten? Ist es dann, wenn sie - im Fall eines Kinderschänders - eine Wohnung in der Nähe eines Kindergartens mieten, weil sie nun mal günstig war und sonst in der ganzen Stadt nichts zu kriegen war? Ist es dann, wenn sie regelmäßig an Spielplätzen vorbeikommen, weil diese dummerweise auf dem Weg zu ihrem Arbeitsplatz oder zum Arbeitsamt liegen? Ist es dann, wenn sie am Spielplatz stehenbleiben und Kinder beobachten? Oder ist es dann, wenn sie ihre Hände nach einem Kind ausstrecken?

Für Gefahr im Verzug muss doch schon erkennbar sein, dass die Person vorhat, ein Verbrechen zu begehen...und selbst wenn ein Psychologe sagt "Vorsicht, der ist noch gefährlich", kannste doch nicht sofort, wenn er auf freien Fuß kommt und sich auf den Weg zum Bus macht, sagen "So, jetzt ist Gefahr im Verzug, kannste gleich wieder umdrehen, wir buchten dich wieder ein"...

Allenfalls könntest du die Leute in irgendeiner Form überwachen, aber einerseits ist das ein gigantischer Aufwand und andererseits...frage ich mich ob das mit der Rechtslage vereinbar ist, einen freien (!) Menschen dauerhaft zu überwachen. Aber da kenn ich mich nicht aus.