Tiroler Kühe dürfen Autos demolieren
Wer im schönen Land Tirol wandern geht und sein Auto neben der Straße abstellt, muss aufpassen. In manchen Gegenden dürfen Kühe frei herumlaufen. Beschädigen sie dabei ein Fahrzeug, so hat der Besitzer Pech gehabt.
Für den Schaden braucht weder der Tierhalter, noch dessen Haftpflichtversicherung aufzukommen.
Aggressives Verhalten
Gerald P., ein gebürtiger Wiener, der seit einigen Jahren, beruflich bedingt, in Tirol lebt, machte mit seiner Frau einen Spaziergang beim Haiminger Berg. Er parkte gleich neben der Gemeindestraße. Als er nach etwa einer Stunde zum Auto zurückkam, war das Auto von Kühen und Kälbern umringt.
Als Herr P. auf sein Fahrzeug zuging, gebärdeten sich die sonst so gutmütigen Kühe, wahrscheinlich der Kälber wegen, ein bisschen wie spanische Kampfstiere: den Kopf gesenkt, mit schnaubenden Nüstern.
Teurer Lackschaden
Als es Herrn P. dann endlich gelang wegzufahren und sein Auto in Ruhe zu besichtigen, sah er, dass die Kühe am Heck und an der linken hinteren Tür schwere Lackschäden verursacht hatten.
Er fuhr in seine Werkstätte, wo man beteuerte, so etwas noch nie gesehen zu haben. Der Kostenvoranschlag für die Behebung der Schäden: 1.020 Euro.
Kühler Empfang
Herr P. wollte den Schaden natürlich vom Besitzer der Kühe ersetzt bekommen und erwartete keinerlei Schwierigkeiten, da die ganze Gegend nicht als Weideland gekennzeichnet war. Er meldete den Schaden der Gendarmerie und schaffte es mit vielen Mühen sogar, den Tierhalter auszuforschen. Der Besuch beim Tiroler Bauern verlief für den Wiener Zugereisten aber alles andere als erfreulich. Erst nach langem Hin und Her stimmte der Rinderhalter zu, den Schaden überhaupt seiner Versicherung zu melden.
Versicherung zahlt nicht
Die Antwort der Versicherung versetzte dem Gerechtigkeitsempfinden Herrn P.s den nächsten Tiefschlag, denn die schrieb ihm: "Für Schäden haftet der Tierhalter nur dann, wenn das Tier nicht ordnungsgemäß verwahrt oder nicht entsprechend beaufsichtigt wurde - außer in den Fällen, in denen eine dauernde Beaufsichtigung nicht vorgesehen ist. Diese Einschränkung der Aufsichtspflicht in Gebieten mit unbeaufsichtigtem Weidegang nach alter Tradition ist im gegenständlichen Schadensfall gegeben."
Die Rechtslage
Die unbeaufsichtigte Haltung der Kühe bleibt tatsächlich ohne rechtliche Konsequenzen bestätigt Help-Rechtskonsulent Sebastian Schumacher, denn bei einem Gebiet, das seit Generationen als Weidegebiet genutzt wird, besteht ein so genannter unbeaufsichtigter Weidegang, das bedeutet, die Kühe können sich dort frei bewegen und auch auf die Straße laufen.
Der Oberste Gerichtshof hat dem Freiheitsdrang der Tiroler Kühe nur entlang stark befahrener Straßen Grenzen gesetzt. Dort muss auch das Weidegebiet nach alter Tradition mit Zäunen abgesichert sein. Sonst gilt – und das ist durchaus als Warnung für Autobesitzer zu verstehen -: Parken auf eigene Gefahr.