Stimmt, sie MÜSSEN Straftaten verfolgen, taten es aber nicht. Zwischenzeitlich wurde der Erlass nämlich von höherer Stelle gekippt. Und ob sie das dürfen oder nicht, steht doch auf einem ganz anderen Blatt. Wäre ja nicht der erste Fall von Rechtsbeugung oder Strafvereitelung im Amt.
Tatsache ist, dass bei Ladendiebstählen durch eine bestimmt Personengruppe auf Personallienfeststellung, erkennungsdienstliche Behandlung und Strafverfolgung verzichtet wurde. Hier in Kiel spricht man offiziell nur noch vom
Kieler Flüchtlingserlass bzw. der
Kieler Bagatellregelung.
Herr Kubiucki - der neben seiner Funktion in der FDP auch Rechtsanwalt ist, sprach von
"eine Einladung" an Straftäter und "Strafvereitelung im Amt"
Der Ministerpräsident (SPD) sagt:
Es kann keine zwei Arten von Recht geben - weder im Schutz, noch in der Strafe.
Auch heute befasst sich unsere Tageszeitung umfassend mit den Vorgängen. Da ist schon was dran und nicht nur irgendein Gerücht aus irgendeinem SozialNetwork.
Hier noch ein Link zu den Kieler Nachrichten. Ich bin ja mal gespannt, was am Ende dabei raus kommt - aus Meiner Sicht ein riesen Skandal.