MetallKopp
W:O:A Metalmaster
War das erste vergleichbare was ich gefunden habe. Und für Exhibitionismus kriegst du nicht gleich so eine harte Strafe.
Und Verletzungen waren Schwerer? Das Mädchen war Elf...
Für alle drei? Zusammen? Dein Ernst?
Und ja zur Bewährung...
Das ist das schlimmste an dem Urteil!
Ich kenne das Urteil im Wortlaut nicht, deswegen lasse ich mich jetzt nicht weiter zu Gründen aus. Die Fälle und Taten liegen aber in den beiden Beispielen erkennbar unterschiedlich, weswegen ein Vergleich eigentlich nicht in Frage kommt.
Auch eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht könnte für den 21-Jährigen in Betracht gekommen sein. Weiß ich nicht, ob danach geurteilt worden ist. Oder wäre das dann an einen Jugendrichter übergeben worden?