evilCursor
W:O:A Metalhead
Alle religiösen Symbole aus der Schule und fertig.
Wünschenswert. Was politische Mehrheitsverhältnisse angeht aber vollkommen unrealistisch.
Alle religiösen Symbole aus der Schule und fertig.
Ich bewundere - ganz ehrlich - deine Geduld
Wünschenswert. Was politische Mehrheitsverhältnisse angeht aber vollkommen unrealistisch.
Leider wahrscheinlich eher nicht. Die Gruppe ist zu groß, in ihren Statements zu eindeutig und in dem Zusammenhang zu gut vernetzt für eine bloße Vernebelungsaktion.
Das ist der hässliche Arm meiner eigenen politischen Richtung, die Hardliner, denen im Kampf gegen Autoritäten und Wirtschaftsmacht auch Gewalt gerechtfertigt erscheint. So viel Verständnis ich auch für den Frust aufbringen kann, was da abgeht, spottet jeder Beschreibung.
Was da dran ist, dass angeblich die Polizei die Krawalle provoziert haben soll, kann ich nicht sagen. Oft trifft die Polizei eine Mitschuld, aber leider wird der Vorwurf auch ein bisschen inflationär gebraucht, wann immer eine Situation unübersichtlich wird.
Ganz große Scheiße das alles.
Es geht doch gar nicht darum, weshalb die
Lehrerin das trägt, sondern um die Wirkung nach außen. Und da hängt nun mal ohne Frage genug Mist dran. Und wieso wird etwas schlechtes besser nur weil es anders auch schlecht gemacht wird? Alle religiösen Symbole aus der Schule und fertig.
Leider gibt's an beiden Seiten des politischen Spektrums Elemente, die es versauen für die Mehrheit, die sie vertreten (meinen zu müssen).
Es geht doch gar nicht darum, weshalb die
Lehrerin das trägt, sondern um die Wirkung nach außen. Und da hängt nun mal ohne Frage genug Mist dran. Und wieso wird etwas schlechtes besser nur weil es anders auch schlecht gemacht wird? Alle religiösen Symbole aus der Schule und fertig.
Der Schutz des Grundrechts auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) gewährleistet auch Lehrkräften in der öffentlichen bekenntnisoffenen Gemeinschaftsschule die Freiheit, einem aus religiösen Gründen als verpflichtend verstandenen Bedeckungsgebot zu genügen, wie dies etwa durch das Tragen eines islamischen Kopftuchs der Fall sein kann.
Ein landesweites gesetzliches Verbot religiöser Bekundungen (hier: nach § 57 Abs. 4 SchulG NW) durch das äußere Erscheinungsbild schon wegen der bloß abstrakten Eignung zur Begründung einer Gefahr für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität in einer öffentlichen bekenntnisoffenen Gemeinschaftsschule ist unverhältnismäßig, wenn dieses Verhalten nachvollziehbar auf ein als verpflichtend verstandenes religiöses Gebot zurückzuführen ist. Ein angemessener Ausgleich der verfassungsrechtlich verankerten Positionen - der Glaubensfreiheit der Lehrkräfte, der negativen Glaubens- und Bekenntnisfreiheit der Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern, des Elterngrundrechts und des staatlichen Erziehungsauftrags - erfordert eine einschränkende Auslegung der Verbotsnorm, nach der zumindest eine hinreichend konkrete Gefahr für die Schutzgüter vorliegen muss.
Wird in bestimmten Schulen oder Schulbezirken aufgrund substantieller Konfliktlagen über das richtige religiöse Verhalten bereichsspezifisch die Schwelle zu einer hinreichend konkreten Gefährdung oder Störung des Schulfriedens oder der staatlichen Neutralität in einer beachtlichen Zahl von Fällen erreicht, kann ein verfassungsrechtlich anzuerkennendes Bedürfnis bestehen, religiöse Bekundungen durch das äußere Erscheinungsbild nicht erst im konkreten Einzelfall, sondern etwa für bestimmte Schulen oder Schulbezirke über eine gewisse Zeit auch allgemeiner zu unterbinden.
Werden äußere religiöse Bekundungen durch Pädagoginnen und Pädagogen in der öffentlichen bekenntnisoffenen Gemeinschaftsschule zum Zweck der Wahrung des Schulfriedens und der staatlichen Neutralität gesetzlich untersagt, so muss dies für alle Glaubens- und Weltanschauungsrichtungen grundsätzlich unterschiedslos geschehen.
Die Verfassungsbeschwerden betreffen gerichtliche Entscheidungen über arbeitsrechtliche Sanktionen (Abmahnung und Kündigung), die der Arbeitgeber der Beschwerdeführerinnen, das Land Nordrhein-Westfalen, gegen sie ausgesprochen hat, weil sie sich als Angestellte an öffentlichen Schulen weigerten, im Dienst das sogenannte islamische Kopftuch beziehungsweise eine als Ersatz hierfür getragene Wollmütze abzulegen.
aber dann gibt es noch keine radikalen, gewaltbereiten FDP-demonstranten. die FDP is ja inner mitte.
eine lücke, die gefüllt werden muss!
wenn wir jetzt die ersten radikalen politische-mitte demonstranten werden, gehen wir in die geschichte ein...
Solange christlich religiöse Symbole von einem angeblich säkularen Staat immer noch geschützt werden, leider eine Utopie. Und wenn das nicht greift, muss Gleichbehandlung greifen. Von daher nachzuvollziehen, das Urteil.
Wobei ich mir allerdings den Wortlaut der Begründung nochmal geben werde.
Edit: So vollkommen nachvollziehbar. Gehe mit den Richtern in der Begründung völlig D'Accord. Zentraler Satz fett hervorgehoben.
Quelle.
Zweites Edit: Schon ein bisschen kurios, dass dann selbst MÜTZEN unterbunden werden.
Wieso ist ein Schritt in die falsche Richtung nach zu vollziehen?
Glaubst du, man kriegt es jetzt irgendwie leichter weg?
Wieso ist ein Schritt in die falsche Richtung nach zu vollziehen?
Glaubst du, man kriegt es jetzt irgendwie leichter weg?
nuttenschlacht
Grunde einen Verein. Die gewalttätige Mitte des Morgenlandes.
Grunde einen Verein. Die gewalttätige Mitte des Morgenlandes.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/blockupy-ausschreitungen-in-frankfurt-a-1024105.html
Frankfurt am Main: Krawalle bei Blockupy-Protesten rund um die EZB
vermutlich alles rechte nazis
Die Dreckswichser sollten alle mit Panzern beackert werden. Wiederliches Scheißpack.
http://www.feuerwehr.de/news.php?id=10804
https://www.youtube.com/watch?v=wxDCWk6W1ug
ein guter beitrag über unsere retter des deutschen staates