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Quark

Der Beste
19 Juli 2004
107.953
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170
Best, Nederland. Jetzt Belgien
Leider wahrscheinlich eher nicht. Die Gruppe ist zu groß, in ihren Statements zu eindeutig und in dem Zusammenhang zu gut vernetzt für eine bloße Vernebelungsaktion.

Das ist der hässliche Arm meiner eigenen politischen Richtung, die Hardliner, denen im Kampf gegen Autoritäten und Wirtschaftsmacht auch Gewalt gerechtfertigt erscheint. So viel Verständnis ich auch für den Frust aufbringen kann, was da abgeht, spottet jeder Beschreibung.

Was da dran ist, dass angeblich die Polizei die Krawalle provoziert haben soll, kann ich nicht sagen. Oft trifft die Polizei eine Mitschuld, aber leider wird der Vorwurf auch ein bisschen inflationär gebraucht, wann immer eine Situation unübersichtlich wird.

Ganz große Scheiße das alles.

Meine Bemerkung war nur eine Antwort auf dem Beitrag von Muemmel.

Leider gibt's an beiden Seiten des politischen Spektrums Elemente, die es versauen für die Mehrheit, die sie vertreten (meinen zu müssen). Daran lässt sich nichts ändern.
 

Quark

Der Beste
19 Juli 2004
107.953
7.723
170
Best, Nederland. Jetzt Belgien
Es geht doch gar nicht darum, weshalb die
Lehrerin das trägt, sondern um die Wirkung nach außen. Und da hängt nun mal ohne Frage genug Mist dran. Und wieso wird etwas schlechtes besser nur weil es anders auch schlecht gemacht wird? Alle religiösen Symbole aus der Schule und fertig.

In einem Land, in dem die CDU/CSU existiert, word das nie passieren!
 

kalashnikov

W:O:A Metalmaster
29 Juni 2003
5.084
1
83
st. peter-ording
www.donald.org
Leider gibt's an beiden Seiten des politischen Spektrums Elemente, die es versauen für die Mehrheit, die sie vertreten (meinen zu müssen).

aber dann gibt es noch keine radikalen, gewaltbereiten FDP-demonstranten. die FDP is ja inner mitte.

eine lücke, die gefüllt werden muss!
wenn wir jetzt die ersten radikalen politische-mitte demonstranten werden, gehen wir in die geschichte ein...
:ugly:
 

MetallKopp

W:O:A Metalmaster
9 Aug. 2003
23.047
759
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Klostermoor
www.reaperzine.de
Es geht doch gar nicht darum, weshalb die
Lehrerin das trägt, sondern um die Wirkung nach außen. Und da hängt nun mal ohne Frage genug Mist dran. Und wieso wird etwas schlechtes besser nur weil es anders auch schlecht gemacht wird? Alle religiösen Symbole aus der Schule und fertig.

Solange christlich religiöse Symbole von einem angeblich säkularen Staat immer noch geschützt werden, leider eine Utopie. Und wenn das nicht greift, muss Gleichbehandlung greifen. Von daher nachzuvollziehen, das Urteil.

Wobei ich mir allerdings den Wortlaut der Begründung nochmal geben werde.

Edit: So vollkommen nachvollziehbar. Gehe mit den Richtern in der Begründung völlig D'Accord. Zentraler Satz fett hervorgehoben.

Der Schutz des Grundrechts auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) gewährleistet auch Lehrkräften in der öffentlichen bekenntnisoffenen Gemeinschaftsschule die Freiheit, einem aus religiösen Gründen als verpflichtend verstandenen Bedeckungsgebot zu genügen, wie dies etwa durch das Tragen eines islamischen Kopftuchs der Fall sein kann.

Ein landesweites gesetzliches Verbot religiöser Bekundungen (hier: nach § 57 Abs. 4 SchulG NW) durch das äußere Erscheinungsbild schon wegen der bloß abstrakten Eignung zur Begründung einer Gefahr für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität in einer öffentlichen bekenntnisoffenen Gemeinschaftsschule ist unverhältnismäßig, wenn dieses Verhalten nachvollziehbar auf ein als verpflichtend verstandenes religiöses Gebot zurückzuführen ist. Ein angemessener Ausgleich der verfassungsrechtlich verankerten Positionen - der Glaubensfreiheit der Lehrkräfte, der negativen Glaubens- und Bekenntnisfreiheit der Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern, des Elterngrundrechts und des staatlichen Erziehungsauftrags - erfordert eine einschränkende Auslegung der Verbotsnorm, nach der zumindest eine hinreichend konkrete Gefahr für die Schutzgüter vorliegen muss.

Wird in bestimmten Schulen oder Schulbezirken aufgrund substantieller Konfliktlagen über das richtige religiöse Verhalten bereichsspezifisch die Schwelle zu einer hinreichend konkreten Gefährdung oder Störung des Schulfriedens oder der staatlichen Neutralität in einer beachtlichen Zahl von Fällen erreicht, kann ein verfassungsrechtlich anzuerkennendes Bedürfnis bestehen, religiöse Bekundungen durch das äußere Erscheinungsbild nicht erst im konkreten Einzelfall, sondern etwa für bestimmte Schulen oder Schulbezirke über eine gewisse Zeit auch allgemeiner zu unterbinden.

Werden äußere religiöse Bekundungen durch Pädagoginnen und Pädagogen in der öffentlichen bekenntnisoffenen Gemeinschaftsschule zum Zweck der Wahrung des Schulfriedens und der staatlichen Neutralität gesetzlich untersagt, so muss dies für alle Glaubens- und Weltanschauungsrichtungen grundsätzlich unterschiedslos geschehen.

Quelle.

Zweites Edit: Schon ein bisschen kurios, dass dann selbst MÜTZEN unterbunden werden.

Die Verfassungsbeschwerden betreffen gerichtliche Entscheidungen über arbeitsrechtliche Sanktionen (Abmahnung und Kündigung), die der Arbeitgeber der Beschwerdeführerinnen, das Land Nordrhein-Westfalen, gegen sie ausgesprochen hat, weil sie sich als Angestellte an öffentlichen Schulen weigerten, im Dienst das sogenannte islamische Kopftuch beziehungsweise eine als Ersatz hierfür getragene Wollmütze abzulegen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Hirnschlacht

Moderator
14 Mai 2007
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Oumpfgard
Solange christlich religiöse Symbole von einem angeblich säkularen Staat immer noch geschützt werden, leider eine Utopie. Und wenn das nicht greift, muss Gleichbehandlung greifen. Von daher nachzuvollziehen, das Urteil.

Wobei ich mir allerdings den Wortlaut der Begründung nochmal geben werde.

Edit: So vollkommen nachvollziehbar. Gehe mit den Richtern in der Begründung völlig D'Accord. Zentraler Satz fett hervorgehoben.



Quelle.

Zweites Edit: Schon ein bisschen kurios, dass dann selbst MÜTZEN unterbunden werden.

Wieso ist ein Schritt in die falsche Richtung nach zu vollziehen?
Glaubst du, man kriegt es jetzt irgendwie leichter weg?
 

MetallKopp

W:O:A Metalmaster
9 Aug. 2003
23.047
759
130
Klostermoor
www.reaperzine.de
Wieso ist ein Schritt in die falsche Richtung nach zu vollziehen?
Glaubst du, man kriegt es jetzt irgendwie leichter weg?

Ich habe mir die relevanten Teile der Urteilsbegründung eben mal ausführlich angeschaut. Zunächst einmal hat das BVerfG nach Rechtskonformität mit dem GG zu entscheiden, und die Entscheidung ist für mich nachvollziehbar, weil die verschiedenen, kollidierenden Grundrechte hier sorgsam gegeneinander abgewägt wurden. Wenn Du willst, kann ich das gern näher ausführen, oder Du liest selbst nach.

Was allerdings bestimmte Dinge, wie etwa die Privilegierung christlicher Symboliken und Praktiken, angeht, so ist die Urteilsbegründung schon als Abschwächung zu sehen. Die Abschwächung einer bevorzugten Religionsform, um sie mit anderen gleichzustellen, ist für mich genau die richtige Richtung. Diese Privilegierung, die im Schulgesetz NRW drinsteht, ist nämlich genau das, was wir nicht wollen.

Darüber hinaus hat das BVerfG einer Schulbehörde ausdrücklich die Freiheit eingeräumt, das Tragen religiöser Symbole zu untersagen. Allerdings muss ein begründeter, konkreter Verdacht bestehen, dass das Tragen Neutralität oder Schulfrieden gefährden. Das ist durch das bloße Kopftuchtragen aber nicht gegeben, sondern da muss eine Einzelfallprüfung her. Ein Einzelfallverbot ist ausdrücklich NICHT nach GG untersagt, sondern lediglich ein allgemeines, unbefristetes, anlassloses Verbot.

Dass im gesellschaftlichen Alltag religiöse Symbole sichtbar sind, ist für jeden zumutbar. Das gilt insofern auch in der Schule, denn in unserer pluralistischen Gesellschaft gibt es immer auch die Gegenseite, die diese religiösen Symbole nicht trägt, oder die einer anderen Religion.

Wie ich das vor längerer Zeit hier schon ausgeführt hatte, geht mit dem Tragen eines Kopftuchs an und für sich kein missionierender Effekt aus, zu der Auffassung kommt auch das BVerfG. Erschwerend kommt natürlich noch hinzu, dass eine Beschwerdeführerin sich auf eine Alternative, und zwar eine gewöhnliche Mütze, verlegt hatte und das ebenfalls als unzulässig gesehen wurde. Für mich nicht nachvollziehbar.


Wohl eher Krüppelkeile. :o