Naja, ich weiß ja, dass sie beim ollen Kopp nicht verschwendet ist. Trotzdem ist dieses Urteil dann ein weiterer Schritt in die falsche Richtung. Und ihm werden weitere Folgen...
Meine Bemerkung war nur eine Antwort auf dem Beitrag von Muemmel. Leider gibt's an beiden Seiten des politischen Spektrums Elemente, die es versauen für die Mehrheit, die sie vertreten (meinen zu müssen). Daran lässt sich nichts ändern.
aber dann gibt es noch keine radikalen, gewaltbereiten FDP-demonstranten. die FDP is ja inner mitte. eine lücke, die gefüllt werden muss! wenn wir jetzt die ersten radikalen politische-mitte demonstranten werden, gehen wir in die geschichte ein...
Solange christlich religiöse Symbole von einem angeblich säkularen Staat immer noch geschützt werden, leider eine Utopie. Und wenn das nicht greift, muss Gleichbehandlung greifen. Von daher nachzuvollziehen, das Urteil. Wobei ich mir allerdings den Wortlaut der Begründung nochmal geben werde. Edit: So vollkommen nachvollziehbar. Gehe mit den Richtern in der Begründung völlig D'Accord. Zentraler Satz fett hervorgehoben. Quelle. Zweites Edit: Schon ein bisschen kurios, dass dann selbst MÜTZEN unterbunden werden.
Wieso ist ein Schritt in die falsche Richtung nach zu vollziehen? Glaubst du, man kriegt es jetzt irgendwie leichter weg?
Ich habe mir die relevanten Teile der Urteilsbegründung eben mal ausführlich angeschaut. Zunächst einmal hat das BVerfG nach Rechtskonformität mit dem GG zu entscheiden, und die Entscheidung ist für mich nachvollziehbar, weil die verschiedenen, kollidierenden Grundrechte hier sorgsam gegeneinander abgewägt wurden. Wenn Du willst, kann ich das gern näher ausführen, oder Du liest selbst nach. Was allerdings bestimmte Dinge, wie etwa die Privilegierung christlicher Symboliken und Praktiken, angeht, so ist die Urteilsbegründung schon als Abschwächung zu sehen. Die Abschwächung einer bevorzugten Religionsform, um sie mit anderen gleichzustellen, ist für mich genau die richtige Richtung. Diese Privilegierung, die im Schulgesetz NRW drinsteht, ist nämlich genau das, was wir nicht wollen. Darüber hinaus hat das BVerfG einer Schulbehörde ausdrücklich die Freiheit eingeräumt, das Tragen religiöser Symbole zu untersagen. Allerdings muss ein begründeter, konkreter Verdacht bestehen, dass das Tragen Neutralität oder Schulfrieden gefährden. Das ist durch das bloße Kopftuchtragen aber nicht gegeben, sondern da muss eine Einzelfallprüfung her. Ein Einzelfallverbot ist ausdrücklich NICHT nach GG untersagt, sondern lediglich ein allgemeines, unbefristetes, anlassloses Verbot. Dass im gesellschaftlichen Alltag religiöse Symbole sichtbar sind, ist für jeden zumutbar. Das gilt insofern auch in der Schule, denn in unserer pluralistischen Gesellschaft gibt es immer auch die Gegenseite, die diese religiösen Symbole nicht trägt, oder die einer anderen Religion. Wie ich das vor längerer Zeit hier schon ausgeführt hatte, geht mit dem Tragen eines Kopftuchs an und für sich kein missionierender Effekt aus, zu der Auffassung kommt auch das BVerfG. Erschwerend kommt natürlich noch hinzu, dass eine Beschwerdeführerin sich auf eine Alternative, und zwar eine gewöhnliche Mütze, verlegt hatte und das ebenfalls als unzulässig gesehen wurde. Für mich nicht nachvollziehbar. Wohl eher Krüppelkeile.
Die Dreckswichser sollten alle mit Panzern beackert werden. Wiederliches Scheißpack. http://www.feuerwehr.de/news.php?id=10804
https://www.youtube.com/watch?v=wxDCWk6W1ug ein guter beitrag über unsere retter des deutschen staates