Kate McGee schrieb:
Notfälle - ich meinte jetzt eher im polizeilichen Sinne. Also wenn der Entführer gerade so mit der Geisel, und so, und dann halt der berühmt-berüchtigte finale Rettungsschuss........oder eigentlich jede Art von Körperverletzung die, wenn nötig, von Polizeibeamten begangen wird und letztlich darüber gerechtfertigt wird dass es net anders ging.
ne op, selbst ne spritze is auch ne körperverletzung im rechtlichen sinn
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da hast aber echt. finaler todesschuß ist aber nur in einigen bundesländern erlaubt, frag mich jetzt nicht wo, aber bestimmt bei euch in bayern
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ansonsten wird das problem über notwehr geregelt
: die polizei darf, wie jeder andere auch, alle mittel einsetzen, die nötig sind um das "übel" von sich oder einem anderen abzuwenden.....solang das eingesetzte mittel verhältnismäßig ist
auf gut deutsch: die polizei darf fast alles