War also ein gutes Fest! Erst durch die Anzeige wird es doch zu einer bleibenden Erinnerung.
Ob das eingestellt wird, da habe ich so meine Zweifel. Hier handelt es sich um eine Orndungswidrigkeit, also kein Strafverfahren. Das landet nicht bei einer überlasteten Staatsanwaltschaft, sondern bei einem Regierungspräsidium. Die wollen regelmäßig Geld sehen. Da es bei diesen Sachen immer heißt "kann bis zu xxx € kosten" und die Höhe der Strafe Ermessenssache ist, kann sich hier ein BEGRÜNDETER Widerspruch gegen die HÖHE (nicht gegen die Sache an sich, denn die Polizei war ja zwei Mal da) lohnen.
Gründe zur Minderung des Satzes könnten hier sein:
Erstmaligkeit
Einmaligkeit
kein Vorsatz (spielt im Ordnungswidrigkeitenverfahren zwar keine Rolle, liest sich aber gut)
Bedauern, dass Nachbarn sich gestört fühlten
ABER drauf geschissen, wenn das Fest gut war und nicht abgebrochen werden musste, was ja wohl die Befürchtung war, dann ist das die Hauptsache. Geld spielt keine Rolex.