Hilfe...darf ich mit 16 allein auf wacken??

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Fyodor

W:O:A Metalmaster
2 Juni 2003
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Eine schriftliche Form ist gar nicht nötig. Aber (und da liegt das größere Problem), die Aufsichtsperson muß fähig sein, die Aufsicht auszuüben. Das heißt: nüchtern bleiben. Kontrolliert wird das in Wacken natürlich nicht, aber wenn dann doch mal was passieren sollte, hat man ein echt großes Problem.
 

lord of coffe

W:O:A Metalmaster
24 Nov. 2001
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Fyodor schrieb:
Eine schriftliche Form ist gar nicht nötig. Aber (und da liegt das größere Problem), die Aufsichtsperson muß fähig sein, die Aufsicht auszuüben. Das heißt: nüchtern bleiben. Kontrolliert wird das in Wacken natürlich nicht, aber wenn dann doch mal was passieren sollte, hat man ein echt großes Problem.

Verdammt nüchter bleiben ist nicht ganz leicht is mir morgens auch schon passiert das ich wieder vetwas Blut im Alkohol hatte. :D
 
L

Lord Soth

Guest
Schlossvippach schrieb:
nach dem motte:

als aufsichtsberechtigten für meinen sohn xxxxxxx setze ich /(23089*# (<---- undeutlich geschriebener name) ein, zu erkennen an den langen haaren und dem schwarzen t-shirt...

Das trifft wohl auf die wenigsten dort zu !:D:D

Nicht zu vergessen: ...und am Körpergeruch!:p