Mord ist die in allen Rechtsordnungen als am gravierendsten angesehne Straftat gegen das Leben. Mord und Totschlag sind beides vorsätzliche Tötungen eines anderen Menschen, wobei ein Mord als gravierender, als „auf sittlich niedrigster Stufe stehend, geradezu verächtlich“ (BGH-Definition) angesehen und bestraft wird, als ein Totschlag. Die Umstände eines Mordes können in jeder Rechtsordnung unterschiedlich umschrieben sein. Häufige Kennzeichen eines Mordes sind ein besonderes Motiv, so wie im deutschen Strafrecht in § 211 StGB mit z.B. "zur Befriedigung des Geschlechtstriebes", oder eine besondere Art der Begehensweise, wie z.B. "heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln". Neben der Tötung selbst ist für die Einordnung einer Tat als Mord also noch mindestens ein weiterer Umstand notwendig. Durch das Vorliegen mindestens eines der in § 211 StGB enumerativ (= abschließend) aufgezählten Tatbestandsmerkmale wird eine Tötung zum Mord.
Die Umgangssprache unterscheidet nicht immer exakt zwischen Mord und Totschlag oder sonstigen Tötungsdelikten. „Mord und Totschlag“ ist zwar eine geläufige Redensart, sie wird aber inzwischen mehr als ironische Umschreibung für ungeordnete Verhältnisse benutzt. Auch "Selbstmord" ist nur durch das Verdikt der katholischen Kirche (weil Judas nach dem Verrat an Jesus Selbsttötung beging; das Leben kommt von Gott, daher dürfe der Mensch sich nicht anmaßen, es zu einem Zeitpunkt zu beenden, den der Schöpfer nicht vorgesehen hat) sprachlich zu "Mord" geworden. Durch den Einfluss von Kriminalromanen und Polizeiserien ist der Begriff im allgemeinen Sprachgebrauch eher noch unschärfer geworden.
Die Kennzeichnung einer Handlung als Mord wird in politischen Auseinandersetzungen zum Ausdruck besonderer Missachtung genutzt: Abtreibungsgegner, Tierschützer, Todesstrafengegner, Pazifisten und Autogegner verwenden den Begriff manchmal über die juristische Bedeutung hinaus, um damit die nach ihrer Meinung bestehende Verwerflichkeit der beanstandeten Tötungen deutlich herauszuheben.
Gelegentlich kann sogar eine fahrlässige Tötung als Mord missverstanden werden, besonders in Kriminalstücken, in denen das Vertuschen der Tat durch den Täter breit dargestellt wird, ohne dass die Bestrafung am Ende noch zur Sprache kommt.