GRUNDORDNUNG
§ 1 Geltungsbereich
Diese Grundordnung gilt für die Maria-Ward-Realschule in Bamberg
§ 2 Zielsetzung
(1) Unsere Schule ist dem kirchlichen Erziehungsauftrag gemäß ein Angebot für Schülerinnen, deren Eltern eine im katholischen Glauben wurzelnde, am christlichen Menschenbild orientierte Bildung und Erziehung bejahen und dies in Wahrnehmung ihrer Elternrechte wünschen. Dieses Angebot gilt auch für volljährige Schülerinnen.
(2) Unsere Schule beachtet den Bildungsauftrag der öffentlichen Schule und erfüllt in den allgemeinen Lehr- und Erziehungszielen die sich daraus ergebenden Anforderungen. Auf der Grundlage eines vielfältigen, den öffentlichen Schulen gleichwertigen Angebots von Bildungsinhalten bemühen wir uns, die Anlagen, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen zu entfalten, um sie zu ganzheitlichen, gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu erziehen. Insbesondere sollen die Bildungsinhalte der einzelnen Fächer so vermittelt werden, dass die Schülerinnen in ihrer christlichen Lebensinterpretation gefestigt werden.
(3) Grundlage der Erziehung an unserer Schule ist die Frohe Botschaft Jesu Christi und die sich daraus ergebende Auffassung vom Menschen, von seinem Ziel und seinen Aufgaben, insbesondere seiner heutigen Verantwortung in Familie und Beruf, Kirche und Gesellschaft. Die Erziehung aus dem Geist des Evangeliums prägt den Unterricht und die Gestaltung des Schullebens. Unsere Schule will zu einer persönlichen Glaubensentscheidung befähigen und in Freiheit eine sittliche Persönlichkeitsentwicklung ermöglichen. Der Religionsunterricht besitzt eine zentrale Stellung und ist Pflichtfach in allen Altersstufen.
(4) Wir legen großen Wert auf die persönliche Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Denkweisen und weltanschaulichen Grundhaltungen, die in der heutigen Zeit den Glaubensvollzug erschweren können.
(5) Unsere Schule bemüht sich, die kognitiven, emotionalen und kreativen Begabungen der Schülerinnen für ihr Engagement in Familie und Gesellschaft, in Kirche und Staat wirksam werden zu lassen. Hierfür wollen wir im Geiste des Evangeliums einen Lebensraum der verantworteten Freiheit schaffen. Dabei sollen sich die Schülerinnen des Stellenwertes der Leistung für Mensch, Gesellschaft und Kirche bewusst werden.
(6) Unsere Schule kann ihren Auftrag nur in der gemeinsamen Verantwortung aller Beteiligten erfüllen. Deshalb ist die grundsätzliche Übereinstimmung von Lehrkräften, Eltern und Schülerinnen in der Anerkennung der Ziele katholischer Erziehung und Bildung notwendige Voraussetzung.
(7) Unsere Schule tritt für die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (GG) und für die in der Bayerischen Verfassung verankerte Ordnung des freiheitlich demokratischen Rechtsstaates ein. Deshalb hält sie politische Bildung für wichtig; eine Politisierung der Unterrichtsfächer, des Schullebens und der Schulgemeinschaft widerspricht jedoch ihrem Selbstverständnis.