ALF
W:O:A Metalgod
Na hoffentlich zahlt der das auch. Da sträuben sich doch alle.
Das Problem war, dass die Ware zuerst an mich geliefert wurde und ich die Annahme verweigert habe, da ich ja bei der Bestellung immer die Lieferanschrift hinzufüge. Dann wurde die Ware irrtümlich an einen Kunden in Oberstaufen geschickt. Dort hab ich die abgeholt und dem richtigen Empfänger in Woringen gebracht.
Das war mit mit dem Vertreter abgesprochen, der die Genehmigung bei seinem Vorgesetzten eingeholt hat. Deshalb darf ich das denen berechnen und die dürfen das bezahlen. Der Empfänger hatte die Ware als sehr eilig bestellt. Deshalb musste hier die schnellste und beste Lösung des Problems gefunden werden.
Zuletzt bearbeitet: