Original geschrieben von scratch
und wie is das, wenn ich eisregen laut im auto hör, so dass die kids auf der strasse es hören können?
kann ich da verklagt werden? *g
Theoretisch ja.
Original geschrieben von scratch
und wie is das, wenn ich eisregen laut im auto hör, so dass die kids auf der strasse es hören können?
kann ich da verklagt werden? *g
Original geschrieben von Kiwok
najo... aber vom Datum der Indizierung mal ausgegangen sind die acuh nich viel besser...
Original geschrieben von baerbael
ich glaube nicht!
Original geschrieben von XGravedancer00X
als pressefutzi ist man immer auf presseinfos angewiesen. und die miteilung ging am 5.11. raus! jahahaha
Original geschrieben von mastaBe
Ich denke doch, das ist ein Zugänglichmachen im Sinne des §15 Abs.1 JuSchG
http://www.bundespruefstelle.de/Texte/m3_Ab_txt.htm
Aber wie gesagt, THEORETISCH ja. Ich glaub kaum dass jemand deshalb schon mal angezeigt worden ist.
Original geschrieben von mastaBe
Ich denke doch, das ist ein Zugänglichmachen im Sinne des §15 Abs.1 JuSchG
http://www.bundespruefstelle.de/Texte/m3_Ab_txt.htm
Aber wie gesagt, THEORETISCH ja. Ich glaub kaum dass jemand deshalb schon mal angezeigt worden ist.
Original geschrieben von baerbael
zugänglich ist klar als "in ihre hände geben" oder "wiederholt vorspielen" definiert!
Original geschrieben von Kiwok
grml...pff... ok... Punkt für dich...
Original geschrieben von mastaBe
Sicher? Wenn ich einem Sieben-jährigen einen Horrorfilm nur einmal zeige ist das okay? Und "In die Hände geben" fällt ja schon unter "Überlassen" bzw. "Anbieten". Also irgendwas stimmt bei dieser Definition nicht.
Original geschrieben von mastaBe
Sicher? Wenn ich einem Sieben-jährigen einen Horrorfilm nur einmal zeige ist das okay? Und "In die Hände geben" fällt ja schon unter "Überlassen" bzw. "Anbieten". Also irgendwas stimmt bei dieser Definition nicht.
Original geschrieben von XGravedancer00X
JA, n richtig FETTEN
Original geschrieben von Legolas
ich denke, dass auch das zuhören lassen eine art zugänglichmachen ist...
Es genügt, dass man z.B. den Videofilm selbst in den Recorder schiebt und Kinder oder Jugendliche dann zuschauen lässt.
könnte man auch sagen....
Es genugt, dass man z.B die Musik selbst in die Anlage schiebt und Kinder oder Jugendliche dann zuhören lässt....
...oder etwa nicht?
Original geschrieben von baerbael
wenn du den horrorfilm volle lautstärke im auto laufen läßt ist das ok ja!!
DAS war doch das beispielszenario!!