Ich habe mich jetzt mit dem Fall nicht weiter beschäftigt, aber um (verminderte) Schuldunfähigkeit zu bekommen braucht es ja ein vom Gericht beauftragtes psychiatrisches Gutachten. Die werden nicht einfach so ausgehändigt, man darf da schon von ausgehen, dass entsprechend ordentlich geprüft wird und danndementsprechend ein Urteil gefällt wird. (Auch für welche Teile der Gesamttat das dann gilt)
Völlig unabhängig jetzt davon, wie man überhaupt dazu steht inwieweit es Schuldunfähigkeit geben sollte.
Und wie ja bereits erwähnt, der ist unbefristet in der Forensik untergebracht, was bei psychischer Erkrankung auch der richtige Ort ist. Und nein, dass ist im Vergleich zu ner JVA auch kein Hotel. Regelmaßvollzug bringt niemanden was in so einem Fall.
Dass dieses Urteil für Angehörigen nicht gerade zufriedenstellend sein dürfte sehe ich auch so.