Der COVID-19-Quarantäne-Laber-Thread

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2001stardancer

W:O:A Metalmaster
25 Dez. 2010
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64
74 Km bis zum Holy Ground
www.reinhold-stuhr.de
Wir sind garnicht so schlecht:

Der Stand in Kiel am 28. Januar - 23 Uhr
Gesamtzahl aller Fälle: 2.991. Davon wieder genesen: 2.631 Personen. 290 Personen sind aktuell infiziert. Im Vergleich zum Vortag gibt es 20 Neuinfektionen. Verstorben sind 70 Kieler*innen. 723 Kieler*innen sind in Quarantäne. Der 7-Tage-Inzidenzwert liegt laut RKI bei 54,3.
Quelle: www.kiel.de
 

2001stardancer

W:O:A Metalmaster
25 Dez. 2010
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74 Km bis zum Holy Ground
www.reinhold-stuhr.de
Zum Glück ist bei uns ja noch alles im Lot aber ich frage mich gerade was passiert, wenn PolizeibeamtInnen - die sich lt. Verordnung in Gruppe 3 der Impfberchtigten befinden und somit weit weg von ihrer Impfung sind - sich während der Ausübung ihres Dienstes mit dem Coronavirus infizieren.

Aus meiner Sicht steht die Einordnung in Gruppe 3 im krassen Gegensatz zu § 78 - Fürsorgepflicht des Dienstherren, Bundesbeamtengesetz.
Machen sich der Bundesgesundheitsminster und die Innenminster der Länder da nicht einer Dienstpflichtverletzung, evtl. sogar vorsätzlich, schuldig und können sie dafür in Regress genommen werden?
 

Hex

W:O:A Metalgod
4 März 2004
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Zum Glück ist bei uns ja noch alles im Lot aber ich frage mich gerade was passiert, wenn PolizeibeamtInnen - die sich lt. Verordnung in Gruppe 3 der Impfberchtigten befinden und somit weit weg von ihrer Impfung sind - sich während der Ausübung ihres Dienstes mit dem Coronavirus infizieren.

Aus meiner Sicht steht die Einordnung in Gruppe 3 im krassen Gegensatz zu § 78 - Fürsorgepflicht des Dienstherren, Bundesbeamtengesetz.
Machen sich der Bundesgesundheitsminster und die Innenminster der Länder da nicht einer Dienstpflichtverletzung, evtl. sogar vorsätzlich, schuldig und können sie dafür in Regress genommen werden?
Das hab ich mich auch schon gefragt. Geht gar nicht.
 

Blake

Schnucki
5 Aug. 2014
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130
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Rheinhessen
Zum Glück ist bei uns ja noch alles im Lot aber ich frage mich gerade was passiert, wenn PolizeibeamtInnen - die sich lt. Verordnung in Gruppe 3 der Impfberchtigten befinden und somit weit weg von ihrer Impfung sind - sich während der Ausübung ihres Dienstes mit dem Coronavirus infizieren.

Aus meiner Sicht steht die Einordnung in Gruppe 3 im krassen Gegensatz zu § 78 - Fürsorgepflicht des Dienstherren, Bundesbeamtengesetz.
Machen sich der Bundesgesundheitsminster und die Innenminster der Länder da nicht einer Dienstpflichtverletzung, evtl. sogar vorsätzlich, schuldig und können sie dafür in Regress genommen werden?
Polizisten im Streifendienst sind doch Prio 2?
 

2001stardancer

W:O:A Metalmaster
25 Dez. 2010
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www.reinhold-stuhr.de
Polizisten im Streifendienst sind doch Prio 2?
"Gruppe 2 - Hohe Priorität:...
...
Polizei- und Ordnungskräfte, die im Dienst, etwa bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind"
Quelle: www.bundesregierung.de

Hier wird ja explizit eine Demonstration angeführt. Deshalb fallen aus meiner Sicht PolizeibeamtInnen im normalen Revier- und Streifendienst nicht in Gruppe 2.
 

Blake

Schnucki
5 Aug. 2014
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Rheinhessen
"Gruppe 2 - Hohe Priorität:...
...
Polizei- und Ordnungskräfte, die im Dienst, etwa bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind"
Quelle: www.bundesregierung.de

Hier wird ja explizit eine Demonstration angeführt. Deshalb fallen aus meiner Sicht PolizeibeamtInnen im normalen Revier- und Streifendienst nicht in Gruppe 2.
„Etwa“ ist das Stichwort. Das ist ein Beispiel.
Bei Prio 3 wird von Verwaltungen gesprochen zum Beispiel Innendienst.

An sich finde ich die Prioritätenliste in Ordnung. Ich würde nur Haus- und Kinderärzte in die Prio Gruppe 1 stecken.