@Argon:
Nö, da kommt nicht jeder ran...
Das Arbeitsgericht besteht aus einem Hauptamtlichen Richter und zwei ehrenamtlichen, die jeweils von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite kommen und von den Verbänden benannt werden. Also Arbeitgeberverband und Gewerkschaften. Ich bin seit Jahren Betriebsrat und arbeite ehrenamtlich für die IG Metall. So bin ich da rangekommen...
Ach ja und alle drei Richter haben gleiches Stimmrecht. Das heißt, die beiden ehrenamtlichen könnten theoretisch den Hauptamtlichen überstimmen...