Der 20.000er-Warrior-Thread

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Linda

W:O:A Metalmaster
21 Jan. 2003
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NRW
rockin-radio.de
black schrieb:
mein Anwalt is grad ausser Haus, den erreich ich erst morgen, damit er mir das erklärt...aber "Ladung zur Güteverhandlung und anschließender mündlicher Verhandlung" klingt nach Einigung......aber da gibts nix zu einigen, warum sollte ich auf die Kohle oder Teile der Kohle verzichten :confused: ...zumal ich den Vollstreckungsbescheid ja schon habe

hi black ich les das grad, weiß net ob das schon wer beantwortet hat,
Ladung zur Güteverhandlung und anschließende mündliche Verhandlung is vom Gesetz her vorgeschrieben. Das Gericht muss in jeder Lage des Verfahrens versuchen, eine gütliche Einigung zu erzielen. Du kannst dich darauf einstellen, daß es Vergleichsgespräche gibt, kommt halt auf deine Position an, wenn du von vorne herein sagst, du möchtest dich nicht vergleichen, dann wird ganz normal verhandelt und dann kommt es halt drauf an, ob noch Beweis erhoben werden muß oder ein Verkündungstermin anberaumt wird, wo eventuell ein Urteil verkündet wird oder halt ein Beweisbeschluß, für den Fall der Fälle das die noch Zeugen oder sonstwas anhören wollen.
Hoffe ich konnte dir helfen :)