hi black ich les das grad, weiß net ob das schon wer beantwortet hat,
Ladung zur Güteverhandlung und anschließende mündliche Verhandlung is vom Gesetz her vorgeschrieben. Das Gericht muss in jeder Lage des Verfahrens versuchen, eine gütliche Einigung zu erzielen. Du kannst dich darauf einstellen, daß es Vergleichsgespräche gibt, kommt halt auf deine Position an, wenn du von vorne herein sagst, du möchtest dich nicht vergleichen, dann wird ganz normal verhandelt und dann kommt es halt drauf an, ob noch Beweis erhoben werden muß oder ein Verkündungstermin anberaumt wird, wo eventuell ein Urteil verkündet wird oder halt ein Beweisbeschluß, für den Fall der Fälle das die noch Zeugen oder sonstwas anhören wollen.
Hoffe ich konnte dir helfen