spinnenluder
W:O:A Metalhead
Original geschrieben von Syt
Beihilfe zum Selbstmord ist nicht strafbar. Wohl aber kannst Du dann anschließend wegen unterlassener Hilfeleistung drangekriegt werden. Ist, denke ich ähnlich problematisch wie Sterbehilfe. Oder mit Willen des Opfers bestimmte Körperteile/den ganzen Menschen zu verspeisen.![]()
ich hab leider nix mehr erfahren, wie das mit dem kannibalismus-fall weiterging, hast du da noch was gehört? Wäre ja so ein fall ...