§ 11 WPflG - Befreiung vom Wehrdienst (Stand: 16.09.2008)
(1) Vom Wehrdienst sind befreit
1. ordinierte Geistliche evangelischen Bekenntnisses,
2. Geistliche römisch-katholischen Bekenntnisses, die die Diakonatsweihe empfangen haben,
3. hauptamtlich tätige Geistliche anderer Bekenntnisse, deren Amt dem eines ordinierten Geistlichen evangelischen oder eines Geistlichen römisch-katholischen Bekenntnisses, der die Diakonatsweihe empfangen hat, entspricht,
4. schwerbehinderte Menschen,
5. Wehrpflichtige, die auf Grund eines völkerrechtlichen Vertrages für die Dauer einer Tätigkeit in einer internationalen Behörde eine entsprechende Befreiung genießen.
(2) Vom Wehrdienst sind Wehrpflichtige auf Antrag zu befreien,
1. deren Vater, Mutter, Bruder oder Schwester an den Folgen einer Wehr- oder Zivildienstbeschädigung verstorben ist,
2. deren zwei Geschwister
a) Grundwehrdienst von der in § 5 Abs. 1a bestimmten Dauer,
b) Zivildienst von der in § 24 Abs. 2 des Zivildienstgesetzes bestimmten Dauer,
c) Dienst im Zivilschutz oder Katastrophenschutz nach § 13a Abs. 1 Satz 1 dieses Gesetzes oder nach § 14 Abs. 1 des Zivildienstgesetzes ,
d) Entwicklungsdienst nach § 13b Abs. 1 dieses Gesetzes oder nach § 14a Abs. 1 des Zivildienstgesetzes,
e) einen anderen Dienst im Ausland nach § 14b Abs. 1 des Zivildienstgesetzes,
f) ein freiwilliges Jahr entsprechend den Gesetzen zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres (FSJ) oder eines freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJ) von mindestens neun Monaten,
g) ein freies Arbeitsverhältnis nach § 15a Abs. 1 des Zivildienstgesetzes oder
h) Wehrdienst von höchstens zwei Jahren Dauer als Soldatin auf Zeit oder Soldat auf Zeit geleistet haben oder
3. die
a) verheiratet sind,
b) eingetragene Lebenspartner sind oder
c) die elterliche Sorge gemeinsam oder als Alleinerziehende ausüben.
Der Antrag ist frühestens nach Mitteilung der Erfassung durch die Erfassungsbehörde ( § 15 Abs. 1 Satz 2 ) und spätestens bis zum Abschluss der Musterung schriftlich,
elektronisch oder zur Niederschrift beim Kreiswehrersatzamt zu stellen, es sei denn, der Befreiungsgrund tritt erst später ein oder wird später bekannt. Er ist zu begründen.
Tauglichkeitsgrade (TglGrade) T1 bis T5
T1 - voll verwendungsfähig
Für den Wehrdienst verwendungsfähig ohne Einschränkung nach Maßgabe des ärztlichen Urteils.
(Keine Gesundheitsstörungen, keine Brille, keine Zahnspange. Gesunder und durchschnittlich trainierter Jugendlicher)
T2 - verwendungsfähig mit Einschränkung für bestimmte Tätigkeiten
Für den Wehrdienst verwendungsfähig mit Einschränkung für bestimmte Tätigkeiten nach Maßgabe des ärztlichen Urteils.
(Leichte Gesundheitsstörungen, Allergien mäßiger Ausprägung z.B. Heuschnupfen, zu groß oder zu klein für bestimmte Tätigkeiten, Brille bis zu Werten von +/-8 dpt (sph), +/-5 (cyl). Gesunder Jugendlicher mit u.a. beginnenden Wirbelsäulen- und Gelenkveränderungen)
T3 - mit Wirkung 1.10.2004 aufgehoben
Bisher in T3 eingestufte Wehrpflichtige, werden automatisch in T5 eingeordnet.
T4 - vorübergehend nicht wehrdienstfähig
Vorübergehend nicht wehrdienstfähig infolge eines Fehlers, dessen Ausheilung oder Besserung voraussichtlich länger als vier Wochen, jedoch höchstens fünf Jahre dauern kann, wenn danach ein gebesserter Gesundheitszustand zu erwarten ist.
(Kürzlich erlittener Unfall mit Knochenbrüchen, bei dem das Ergebnis nach erfolgter Ausheilung abgewartet werden muss, da beispielsweise Bewegungseinschränkungen verbleiben können)
T5 - nicht wehrdienstfähig
Dauernd in keinem militärischen Dienst verwendbar, Voraussetzung ist die Feststellung eines Fehlers mit der Gradation VI als Hauptfehler.
(Schwerste Wirbelsäulenverbiegungen z.B. Buckelbildung, schwerste Gelenkveränderungen mit schweren Bewegungseinschränkungen, Krebs, Erblindung auf einem Auge oder starke Sehbehinderung mit höheren Brillenwerten als unter "T2", schwere Stoffwechselerkrankungen u.a. Diabetes).
Aufgrund der Ausmusterung ist auch kein Zivildienst zu leisten.
Glückwunsch, was bist du jetzt?
Hauptgefreiter. Nich grad hoch, aber es langt.
Klingt doch schon mal nach nem ganz gutem Rang. War mein Schwiegervater vor Geburt meiner Freundin glaub ich auch. Bin mir da aber nicht gans sicher. Inzwischen ist er aber nicht mehr beim Bund.
Juchu, Beförderung!
dann sorg mal ganz schnell dafür das das kack geballer hier wieder aufhört
Bin ich Oberst?
Außerdem brauchste zu "One" von Metallica kein Intro mehr.
Hauptgefreiter. Nich grad hoch, aber es langt.
Das Problem beim Bund ist, wenn man einmal Nein gesagt hat, bleibt es bei Nein, die nehmen einen nicht mehr, kann man machen was man will 3 mal beworben in verschiedenen Laufbahnen und vom Bund dann die Aussage bekommen.
Garnich!
Meine beiden Brüder haben auch gedient und ich hab zuerst abgelehnt. Als ich dann aber doch wollte, hab ich beim KWEA angerufen, mir 'nen Termin geben lassen und ein paar Wochen später war ich dann bei der Musterung. War bissl Arbeit für die, weil die glaube ich meine gesamte Akte nochmal neu anlegen mussten oder so, aber ich muss gegenüber dem Hauptfeldwebel wohl so überzeugend geklungen haben, dass er das dann gemacht hat. Weiss aber nich, ob das n Einzelfall war...
Entweder du hattest Glück oder die vom KWEA haben mir Müll erzählt.
Vielleicht kann einer der bei der BW ist mehr Aufschluss geben.