Mü_Exotic
W:O:A Metalgod
- 7 Aug. 2006
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Öh. Das wäre in der Tat Scheisse. Damit fällt die Idee für mich direkt wieder flach. Die verdienen wenig genug, da muss man sich nicht noch dran bereichern.
wär mir egal.
Öh. Das wäre in der Tat Scheisse. Damit fällt die Idee für mich direkt wieder flach. Die verdienen wenig genug, da muss man sich nicht noch dran bereichern.
Öh. Das wäre in der Tat Scheisse. Damit fällt die Idee für mich direkt wieder flach. Die verdienen wenig genug, da muss man sich nicht noch dran bereichern.
Öh. Das wäre in der Tat Scheisse. Damit fällt die Idee für mich direkt wieder flach. Die verdienen wenig genug, da muss man sich nicht noch dran bereichern.
Schätze, das sind alles Minijobber, die kriegen dann maximal 450 Euro im Monat, oder es ist eine befristete Tätigkeit, da sind mehrere 1000 Euro drin über glaub 2,5 Monate. Was das Einbehalten von Lohn angeht, das geht wirklich nur bei grob fahrlässigen oder absichtlichen Fehlern, bei einem Schankverlust (den is vermutlich in jeder Gaststätte gibt) könnte allerhöchstens mittlere Fahrlässigkeit vorgeworfen werden, und das wäre unter Umständen auch nicht genug um Lohn einzukassieren (hängt nämlich unter anderem auch an der Höhe des Schadens) und wenn überhaupt, könnte nur ein Teil des Schadens gefordert werden. Wenn sowas angewendet wird, sollte man sich einen Anwalt nehmen, und zumindest mal Rat einholen, und es zur Not vor ein Arbeitsgericht bringen
Aber... wissen die Minijob'ler das auch?
Das ist die Frage hier. Wenn sie unwissend sind, dann geht dat nicht so gut.
Überigens, ein Mindestgehalt sollte jetzt doch ma endlich gesetzlich gemacht werden bei euch. Sowas würde in Belgien/NL nicht möglich. Is aber 'ne andere Diskussion.
Schätze, das sind alles Minijobber, die kriegen dann maximal 450 Euro im Monat, oder es ist eine befristete Tätigkeit, da sind mehrere 1000 Euro drin über glaub 2,5 Monate. Was das Einbehalten von Lohn angeht, das geht wirklich nur bei grob fahrlässigen oder absichtlichen Fehlern, bei einem Schankverlust (den is vermutlich in jeder Gaststätte gibt) könnte allerhöchstens mittlere Fahrlässigkeit vorgeworfen werden, und das wäre unter Umständen auch nicht genug um Lohn einzukassieren (hängt nämlich unter anderem auch an der Höhe des Schadens) und wenn überhaupt, könnte nur ein Teil des Schadens gefordert werden. Wenn sowas angewendet wird, sollte man sich einen Anwalt nehmen, und zumindest mal Rat einholen, und es zur Not vor ein Arbeitsgericht bringen
Tja, das ist das, was auf dem Papier steht. Aber guck Dir doch an, wen die da vorn hinschicken zum Bierzapfen. Das sind die, die jeden Job annehmen (müssen), um einigermaßen durchzukommen, die, die sich nicht mit den Gesetzen auskennen oder nicht den Mut aufbringen, dagegen was zu sagen, weil sie vor Gericht ziehen müssten, um ihr Recht durchzusetzen. Ein wenig Druck, ein wenig Fehlinformation seitens des Arbeitgebers, und bumm, dann gehen auch Sachen, die eigentlich nicht sein dürfen.
Ein gutes Bier hat mindestens 0,5
450 Euro Jobber haben gemäß §4 Abs. 1 TzBfG bereits jetzt Anspruch auf den Stundenlohn einer vergleichbaren Vollzeitbeschäftigung. Es darf also faktisch auch keine Ausbeutung geben auf dem Sektor. Aber Niemand weist sie darauf hin.
Mindestlohn würde nicht lange gut gehen. Als die Leiharbeit für Ausbeutung unattraktiv wurde, hat man diese Klippe einfach mit Vertragsarbeit umschifft. Den Personalern würde einfach eine neue Lücke einfallen, dieses "Problem" zu lösen. Aber wer weiß, bald ist ja Wahl
Wer weiß, ob die überhaupt als Minijobber angestellt sind, es kann ja auch sein, das das "Selbstständige" sind und das Bier für z.B. 7€/l kaufen müssen und dann das behalten dürfen, was sie an Gewinn machen, natürlich noch abzüglich der Leihgebühr für die Anlagen. Damit hätte man auch gleich das Problem gelöst, das die mal 0,4l Becher voll machen und für den entstandenen "Schaden" zahlen sollen, das geht dann einfach von deren Gewinn ab.
Davon mal abgesehen, dass "Scheinselbstständigkeit" gar nicht erlaubt ist in Dtl. Aber wenn selbst große Amwaltskanzleien ihre Aushilfen auf der Basis beschäftigen, braucht einen der Rest nicht mehr wundern