Bechergröße

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Welche Bechergröße findet ihr besser?

  • 0,3 Liter --> Die neuen Becher sind toll

    Stimmen: 17 3,1%
  • 0,4 Liter --> Die guten alten Becher

    Stimmen: 527 95,1%
  • egal

    Stimmen: 10 1,8%

  • Umfrageteilnehmer
    554

Revalon

THAT GUY
27 Apr. 2007
20.963
14.811
128
33
Leverkusen
Öh. Das wäre in der Tat Scheisse. Damit fällt die Idee für mich direkt wieder flach. Die verdienen wenig genug, da muss man sich nicht noch dran bereichern.

Zumal es vermutlich schon kein Spaß ist, sich da teils durch die Menge zu quetschen und dabei noch drauf zu achten, dass einem keine Becher geklaut werden.
 

1000 Knork

W:O:A Metalhead
11 Aug. 2011
4.177
258
88
Öh. Das wäre in der Tat Scheisse. Damit fällt die Idee für mich direkt wieder flach. Die verdienen wenig genug, da muss man sich nicht noch dran bereichern.

Schätze, das sind alles Minijobber, die kriegen dann maximal 450 Euro im Monat, oder es ist eine befristete Tätigkeit, da sind mehrere 1000 Euro drin über glaub 2,5 Monate. Was das Einbehalten von Lohn angeht, das geht wirklich nur bei grob fahrlässigen oder absichtlichen Fehlern, bei einem Schankverlust (den is vermutlich in jeder Gaststätte gibt) könnte allerhöchstens mittlere Fahrlässigkeit vorgeworfen werden, und das wäre unter Umständen auch nicht genug um Lohn einzukassieren (hängt nämlich unter anderem auch an der Höhe des Schadens) und wenn überhaupt, könnte nur ein Teil des Schadens gefordert werden. Wenn sowas angewendet wird, sollte man sich einen Anwalt nehmen, und zumindest mal Rat einholen, und es zur Not vor ein Arbeitsgericht bringen
 

Quark

Der Beste
19 Juli 2004
108.287
7.830
170
Best, Nederland. Jetzt Belgien
Schätze, das sind alles Minijobber, die kriegen dann maximal 450 Euro im Monat, oder es ist eine befristete Tätigkeit, da sind mehrere 1000 Euro drin über glaub 2,5 Monate. Was das Einbehalten von Lohn angeht, das geht wirklich nur bei grob fahrlässigen oder absichtlichen Fehlern, bei einem Schankverlust (den is vermutlich in jeder Gaststätte gibt) könnte allerhöchstens mittlere Fahrlässigkeit vorgeworfen werden, und das wäre unter Umständen auch nicht genug um Lohn einzukassieren (hängt nämlich unter anderem auch an der Höhe des Schadens) und wenn überhaupt, könnte nur ein Teil des Schadens gefordert werden. Wenn sowas angewendet wird, sollte man sich einen Anwalt nehmen, und zumindest mal Rat einholen, und es zur Not vor ein Arbeitsgericht bringen

Aber... wissen die Minijob'ler das auch?
Das ist die Frage hier. Wenn sie unwissend sind, dann geht dat nicht so gut.

Überigens, ein Mindestgehalt sollte jetzt doch ma endlich gesetzlich gemacht werden bei euch. Sowas würde in Belgien/NL nicht möglich. Is aber 'ne andere Diskussion.
 

1000 Knork

W:O:A Metalhead
11 Aug. 2011
4.177
258
88
Aber... wissen die Minijob'ler das auch?
Das ist die Frage hier. Wenn sie unwissend sind, dann geht dat nicht so gut.

Überigens, ein Mindestgehalt sollte jetzt doch ma endlich gesetzlich gemacht werden bei euch. Sowas würde in Belgien/NL nicht möglich. Is aber 'ne andere Diskussion.

450 Euro Jobber haben gemäß §4 Abs. 1 TzBfG bereits jetzt Anspruch auf den Stundenlohn einer vergleichbaren Vollzeitbeschäftigung. Es darf also faktisch auch keine Ausbeutung geben auf dem Sektor. Aber Niemand weist sie darauf hin. :confused:

Mindestlohn würde nicht lange gut gehen. Als die Leiharbeit für Ausbeutung unattraktiv wurde, hat man diese Klippe einfach mit Vertragsarbeit umschifft. Den Personalern würde einfach eine neue Lücke einfallen, dieses "Problem" zu lösen. Aber wer weiß, bald ist ja Wahl :D
 

MetallKopp

W:O:A Metalmaster
9 Aug. 2003
23.047
759
130
Klostermoor
www.reaperzine.de
Schätze, das sind alles Minijobber, die kriegen dann maximal 450 Euro im Monat, oder es ist eine befristete Tätigkeit, da sind mehrere 1000 Euro drin über glaub 2,5 Monate. Was das Einbehalten von Lohn angeht, das geht wirklich nur bei grob fahrlässigen oder absichtlichen Fehlern, bei einem Schankverlust (den is vermutlich in jeder Gaststätte gibt) könnte allerhöchstens mittlere Fahrlässigkeit vorgeworfen werden, und das wäre unter Umständen auch nicht genug um Lohn einzukassieren (hängt nämlich unter anderem auch an der Höhe des Schadens) und wenn überhaupt, könnte nur ein Teil des Schadens gefordert werden. Wenn sowas angewendet wird, sollte man sich einen Anwalt nehmen, und zumindest mal Rat einholen, und es zur Not vor ein Arbeitsgericht bringen

Tja, das ist das, was auf dem Papier steht. Aber guck Dir doch an, wen die da vorn hinschicken zum Bierzapfen. Das sind die, die jeden Job annehmen (müssen), um einigermaßen durchzukommen, die, die sich nicht mit den Gesetzen auskennen oder nicht den Mut aufbringen, dagegen was zu sagen, weil sie vor Gericht ziehen müssten, um ihr Recht durchzusetzen. Ein wenig Druck, ein wenig Fehlinformation seitens des Arbeitgebers, und bumm, dann gehen auch Sachen, die eigentlich nicht sein dürfen.
 

1000 Knork

W:O:A Metalhead
11 Aug. 2011
4.177
258
88
Tja, das ist das, was auf dem Papier steht. Aber guck Dir doch an, wen die da vorn hinschicken zum Bierzapfen. Das sind die, die jeden Job annehmen (müssen), um einigermaßen durchzukommen, die, die sich nicht mit den Gesetzen auskennen oder nicht den Mut aufbringen, dagegen was zu sagen, weil sie vor Gericht ziehen müssten, um ihr Recht durchzusetzen. Ein wenig Druck, ein wenig Fehlinformation seitens des Arbeitgebers, und bumm, dann gehen auch Sachen, die eigentlich nicht sein dürfen.

Als Arbeitgeber muss man eigentlich nur genügend Verwirrung stiften, und die Arbeit darf auch vom ungelerntesten Idioten leicht ausführbar sein, da würde auch Mindestlohn nix helfen, dann werden halt die Leute auf St. Pitts oder so angemeldet :D
 

Quark

Der Beste
19 Juli 2004
108.287
7.830
170
Best, Nederland. Jetzt Belgien
Wie gesagt, Mindestlohn ist eine andere Diskussion, die ihr ma führen dürft dieses Jahr, während der Wahl. Da steh ich an der Seite und guck zu. :ugly:

Edit Piaf zegt: Das selbe mach ich überigens auch in Belgien. :ugly: Nur in NL nicht. Das ist 'ne andere Geschichte. :D
 

[sAkmYdiK]

Newbie
12 Juli 2011
27
0
46
450 Euro Jobber haben gemäß §4 Abs. 1 TzBfG bereits jetzt Anspruch auf den Stundenlohn einer vergleichbaren Vollzeitbeschäftigung. Es darf also faktisch auch keine Ausbeutung geben auf dem Sektor. Aber Niemand weist sie darauf hin. :confused:

Mindestlohn würde nicht lange gut gehen. Als die Leiharbeit für Ausbeutung unattraktiv wurde, hat man diese Klippe einfach mit Vertragsarbeit umschifft. Den Personalern würde einfach eine neue Lücke einfallen, dieses "Problem" zu lösen. Aber wer weiß, bald ist ja Wahl :D

Aber sie müssten sich erstmal was neues einfallen lassen. Man kann ja nicht Probleme offen stehen lassen mit der Begründung "die finden ja eh einen neuen Weg das zu umgehen".
 

lipper666

W:O:A Metalhead
7 Aug. 2011
747
29
73
Bad Bentheim
Wer weiß, ob die überhaupt als Minijobber angestellt sind, es kann ja auch sein, das das "Selbstständige" sind und das Bier für z.B. 7€/l kaufen müssen und dann das behalten dürfen, was sie an Gewinn machen, natürlich noch abzüglich der Leihgebühr für die Anlagen. Damit hätte man auch gleich das Problem gelöst, das die mal 0,4l Becher voll machen und für den entstandenen "Schaden" zahlen sollen, das geht dann einfach von deren Gewinn ab.
 

Mü_Exotic

W:O:A Metalgod
7 Aug. 2006
84.600
12.075
168
Wer weiß, ob die überhaupt als Minijobber angestellt sind, es kann ja auch sein, das das "Selbstständige" sind und das Bier für z.B. 7€/l kaufen müssen und dann das behalten dürfen, was sie an Gewinn machen, natürlich noch abzüglich der Leihgebühr für die Anlagen. Damit hätte man auch gleich das Problem gelöst, das die mal 0,4l Becher voll machen und für den entstandenen "Schaden" zahlen sollen, das geht dann einfach von deren Gewinn ab.

würd mich zumindest nich wundern, da ja auch die hochgeliebte und fähige arge immer mehr menschen zu sowas nötigt, um die ja aus den statistiken rauszurechnen. was das für einen selber heisst, wissen die meisten leute garnicht. alleine renten- und krankenversicherung (arbeitgeber- UND arbeitnehmeranteil), machen einen ja schon arm. von allem anderen mal ganz abgesehen. :rolleyes:
 

Nickolaus

W:O:A Metalhead
9 Aug. 2010
1.773
2
63
37
Köln
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Davon mal abgesehen, dass "Scheinselbstständigkeit" gar nicht erlaubt ist in Dtl. Aber wenn selbst große Amwaltskanzleien ihre Aushilfen auf der Basis beschäftigen, braucht einen der Rest nicht mehr wundern
 

MetallKopp

W:O:A Metalmaster
9 Aug. 2003
23.047
759
130
Klostermoor
www.reaperzine.de
Davon mal abgesehen, dass "Scheinselbstständigkeit" gar nicht erlaubt ist in Dtl. Aber wenn selbst große Amwaltskanzleien ihre Aushilfen auf der Basis beschäftigen, braucht einen der Rest nicht mehr wundern

Oh, der Gesetzgeber hat selbst genug dazu getan, die Regeln dahingehend aufzuweichen. Man schaue sich nur mal den ganzen Ich-AG Schmu an, oder die selbständige "Datenerfassertätigkeit in Anlehnung an ein Maklerverhältnis".