starlight
W:O:A Metalmaster
sach isch doch!Original geschrieben von Master of Hades
Also eigentlich muss dir der Arbeitgeber den Schaden ersetzen, der dadurch entsteht, dass er dir bereits genehmigten Urlaub wieder entzieht.

sach isch doch!Original geschrieben von Master of Hades
Also eigentlich muss dir der Arbeitgeber den Schaden ersetzen, der dadurch entsteht, dass er dir bereits genehmigten Urlaub wieder entzieht.
Naja, die rechtliche Situation ist da nicht ganz eindeutig, da darüber nichts im Gesetz an sich steht..........man kann sich da nur nach Gerichtsurteilen richten.......Original geschrieben von dan666
Und wie siehts aus, wenn der Urlaubszettel schon seit Wochen ausgefüllt und abgegeben ist, vom Arbeitgeber aber nicht bestätigt wurde? Da gibbet doch auch irgendwas... zumindest glaube ich, dass in dio´s thread dazu was stand...
Also bei meinem Kumpel müsste der Zettel zurückgegeben werden...Original geschrieben von Master of Hades
Naja, die rechtliche Situation ist da nicht ganz eindeutig, da darüber nichts im Gesetz an sich steht..........man kann sich da nur nach Gerichtsurteilen richten.......
Es kommt halt auch immer auf die betrieblichen Gegebenheiten an.
Ist es üblich, das man den Urlaubszettel unterschrieben genehmigt zurückerhält, darf man nicht von sich aus einfach in den Urlaub gehen ohne das man den Zettel zurückbekommen hat.
Ist es aber üblich den Zettel einzureichen und dass sich der Arbeitgeber dann nur meldet wenn das mit dem Urlaub nicht klar geht, dann kannst du dich drauf verlassen das du gehen kannst und der Arbeitgeber kann dir dann nichts.........
Am besten sind Betriebsvereinbarungen zwischen AG und BR worin der Ablauf genau geregelt ist.....
Original geschrieben von Dark Boeller
kack deinen chef ab der dödel wacken is leider nur an einem We also kannste deinen Urlaub net verschieben![]()
![]()
Original geschrieben von Master of Hades
Naja, die rechtliche Situation ist da nicht ganz eindeutig, da darüber nichts im Gesetz an sich steht..........man kann sich da nur nach Gerichtsurteilen richten.......
Es kommt halt auch immer auf die betrieblichen Gegebenheiten an.
Ist es üblich, das man den Urlaubszettel unterschrieben genehmigt zurückerhält, darf man nicht von sich aus einfach in den Urlaub gehen ohne das man den Zettel zurückbekommen hat.
Ist es aber üblich den Zettel einzureichen und dass sich der Arbeitgeber dann nur meldet wenn das mit dem Urlaub nicht klar geht, dann kannst du dich drauf verlassen das du gehen kannst und der Arbeitgeber kann dir dann nichts.........
Am besten sind Betriebsvereinbarungen zwischen AG und BR worin der Ablauf genau geregelt ist.....
Original geschrieben von Finntroll
viel glück beim kampf um den urlaub...ich werd mir die wacken-zeit mit urlaubsvertretung vertreiben...das bringt sicherlich mehr spaß als dieser teufelsanbetermusik zuzuhören und mit widerlich warmen bier die gesundheit zu schädigen...
Original geschrieben von rotnroll666
Genau. Die erste vernünftige Aussage in diesem Forum voller Sektierer, die ich seit langem höre...
Arme Sau Du...
Original geschrieben von Finntroll
genau...gibt nix schöneres als arbeiten in nem büro ohne klimaanlage...woanders kostet sauna schließlich geld...und gemischtsauna an allen wochentagen is ja wohl noch geiler...
warst du nich der kerl mit den abstrusen bwl/vwl thesen? wenn ja, pm mal deine mailaddy, ich hätt da noch nen text, der zu lang für ne pm ist
Original geschrieben von Finntroll
genau...gibt nix schöneres als arbeiten in nem büro ohne klimaanlage...woanders kostet sauna schließlich geld...und gemischtsauna an allen wochentagen is ja wohl noch geiler...
warst du nich der kerl mit den abstrusen bwl/vwl thesen? wenn ja, pm mal deine mailaddy, ich hätt da noch nen text, der zu lang für ne pm ist