In reality!

Ich hab schon einige Seiten gesehen (u.a. ANWB = die NL ADAC), dass es 80Km/S ist.
meine Kollegin hat mir gerade das hier geschickt:
100 km/h-Zulassung [Bearbeiten
<http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Anh%C3%A4nger&action=edit§ion=10>]
Für Gespanne gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf Autobahnen <http://de.wikipedia.org/wiki/Autobahn> und Kraftfahrstraßen <http://de.wikipedia.org/wiki/Kraftfahrstra%C3%9Fe>.
<http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:100kmh-plakette_muster.jpg&filetimestamp=20080928102959>
<http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:100kmh-plakette_muster.jpg&filetimestamp=20080928102959>
Tempo-100-Plakette
Bestimmte Pkw mit Anhänger, bestimmte mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t und 100 km/h-zugelassene Omnibusse <http://de.wikipedia.org/wiki/Omnibus> mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t mit Anhänger dürfen abweichend von § 18(5) Nr. 1 StVO <http://de.wikipedia.org/wiki/Stra%C3%9Fenverkehrs-Ordnung_%28Deutschland%29> bis zu 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen fahren.
Hierfür sind folgende Voraussetzungen durch die Fahrzeugkombinationen zu erfüllen:
* Zugfahrzeug mit ABS
<http://de.wikipedia.org/wiki/Antiblockiersystem> in Verbindung
mit Anhänger ohne Bremse oder Anhänger mit Bremse, aber ohne
hydraulische Stoßdämpfer:
zulässige Masse des Anhängers ? 0,3 x Leermasse des Zugfahrzeugs
* Zugfahrzeug mit ABS in Verbindung mit Wohnanhänger
<http://de.wikipedia.org/wiki/Wohnwagen> mit Bremse und
hydraulischen Stoßdämpfern:
zulässige Masse des Anhängers ? 0,8 x Leermasse des Zugfahrzeugs
oder auch ? 1,0 x Leermasse des Zugfahrzeugs, wenn mit einer
Schlingerkupplung gemäß ISO 11555-1 ausgerüstet oder mit einer
anderen technischen Einrichtung versehen, durch die mittels
Teilegutachten/ABE der Betrieb der Kombination bis 120 km/h
nachgewiesen ist
* Zugfahrzeug mit ABS in Verbindung mit anderem Anhänger (z.B.
Pferdeanhänger <http://de.wikipedia.org/wiki/Pferdeanh%C3%A4nger>)
mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern:
zulässige Masse des Anhängers ? 1,1 x Leermasse des Zugfahrzeugs
oder auch ? 1,2 x Leermasse des Zugfahrzeugs, wenn mit einer
Schlingerkupplung gemäß ISO 11555-1 ausgerüstet oder mit einer
anderen technischen Einrichtung versehen, durch die mittels
Teilegutachten/ABE der Betrieb der Kombination bis 120 km/h
nachgewiesen ist
Für alle Kombinationsarten gilt zusätzlich:
* zulässige Masse des Anhängers ? zulässige Masse des Zugfahrzeugs,
* zulässige Masse des Anhänger ? zulässige Anhängelast gemäß
Fahrzeugschein,
* Bereifung des Anhängers hat für 100 km/h keinen Zuschlag zum
Lastindex <http://de.wikipedia.org/wiki/Tragf%C3%A4higkeitsindex>
erhalten,
* Bereifung des Anhängers entspricht mindestens der
Geschwindigkeitskategorie
<http://de.wikipedia.org/wiki/Geschwindigkeitsindex> L (= 120 km/h),
* Bereifung des Anhängers ist jünger als 6 Jahre.
* Die vom Amt gesiegelte /100/-Plakette muss am Anhänger hinten
sichtbar angebracht sein.
Die Massenangaben können den Eintragungen in den Fahrzeugscheinen entnommen werden (Leermasse: Ziff. 14, zulässige Masse: Ziff. 15, bzw. Felder G und F.1/F.2 in der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I).