Careo
W:O:A Metalgod
Ja genau, Übermacht oder auch "höhere Gewalt"Scheiss egal! Übermacht (das suchst du) gilt nicht als Schadenersatz, aber ein Dienst ist nicht geleistet worden, und deswegen müssen die es/das zurückgeben!
Dann passt ja alles, wenn sie das Geld zurückbekommt. Mehr will sie auch gar nichtDie müssen sie zurück bezahlen.
Den Urlaub aber nicht.




