Careo

W:O:A Metalgod
8 Juli 2009
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München/Munich
Nee.

Ich darf als Sehbehinderte eine Begleitsperson mitnehmen mit der Bahn im internationalen Verkehr. Nur das diese Begleitsperson auch ein Fahrschein braucht. Problem: Ich hab meine Fahrscheine online gekauft, nur kann ich da mit mienem belgischen Behindertenausweis keine Begleitsfahrschein bekommen.
In Belgien und die Niederlande können die Moers nicht abgeben, außerdem ist der Reiseweg den ich mache "unbekannt" in den Niederlanden. Also fahr ich nach Aachen, um mir dort die Farhscheine für AP zu "kaufen".
Die Fahrt kostet mir mehr als die Fahrscheine die ich dort holen muss. :(

Achso ja stimmt, das hattest du mir bereits erzählt mit den Fahrscheinen. Finde ich eine gute Idee, dass du dann eine Person kostenlos mitnehmen darfst, weiß gar nicht, wie das in Deutschland geregelt ist.
 

Quark

Der Beste
19 Juli 2004
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Best, Nederland. Ora: Belgica
Achso ja stimmt, das hattest du mir bereits erzählt mit den Fahrscheinen. Finde ich eine gute Idee, dass du dann eine Person kostenlos mitnehmen darfst, weiß gar nicht, wie das in Deutschland geregelt ist.

Für Innenverkehr weiß ich's auch nicht, hat etwas mit Grad von Behinderung zu tun und Wertzeichen im Ausweis. (B glaub ich)

Für die Niederlande braucht man eine "Begleitspersonskarte" und in Belgien auch. Daneben kann der SEHbehinderte selbst auch noch um sonst fahren, alle andere Behinderten müssen wie 'normale' Personen ein Fahrschein lösen. (die Begleitsperson aber nicht!!)