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Karsten

W:O:A Metalgod
Upps... DAS ist natürlich ungünstig...

ABER..... Trotzdem kein Grund, jemanden totzuschlagen, zumal er ja anscheinend "nur" einen Schlag gesetzt hat und dann schien ja erstmal Ruhe gewesen zu sein....
Und dann erst später haben die ihn sich quasi bis zum Tode vorgeknöpft...

Aggressor Brunner hin oder her, kein Grund, mit ZWEI LEUTEN auf jemanden DERARTIG einzuprügeln...:o

KV mit Todesfolge sollte definitiv beibehalten werden,
Notwehr für die Angeklagten sollte aufgrund des zeitlichen Abstandes ausscheiden.

Natürlich ist das keine Rechtfertigung. Wenn mich jemand schlägt darf ich ihn nicht totprügeln. Das ist gar nicht zu diskutieren. Aber in der Öffentlichkeit waren die Rollen sofort verteilt. Da will ich mich gar nicht ausnehmen. Aber dafür gibt es Prozesse. Erst am Ende wird, soweit möglich, geklärt sein was wirklich passiert istz und erst dann wird ein Urteil gesprochen.

Ich darf mich übrigens mal als Fan unseres Rechtssystems outen. Nicht daß es fehlerlos wäre, das ist wohl unmöglich. Aber in seinen Möglichkeiten arbeitet es imho gut. Und es hätte mehr Anerkennung in der Bevölkerung verdient. Und vor allem weniger Stammtischsprüche es sei zu lasch und orientiere sich zu sehr an den Tätern und Vergewaltiger und Todschläger bekämen eh immer nur Bewährung, blahblah etc, pp.....
 

evilCursor

W:O:A Metalhead
17 Juni 2009
4.401
534
98
37
4947
127.0.0.1
Ich darf mich übrigens mal als Fan unseres Rechtssystems outen. Nicht daß es fehlerlos wäre, das ist wohl unmöglich. Aber in seinen Möglichkeiten arbeitet es imho gut. Und es hätte mehr Anerkennung in der Bevölkerung verdient. Und vor allem weniger Stammtischsprüche es sei zu lasch und orientiere sich zu sehr an den Tätern und Vergewaltiger und Todschläger bekämen eh immer nur Bewährung, blahblah etc, pp.....

word
 

Fyodor

W:O:A Metalmaster
2 Juni 2003
11.719
0
81
Upps... DAS ist natürlich ungünstig...
Aggressor Brunner hin oder her, kein Grund, mit ZWEI LEUTEN auf jemanden DERARTIG einzuprügeln...:o

Kennst Du unser Notwehrrecht?

BGB
§ 227 Notwehr
(1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich.
(2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Ein rechtswidriger Angriff gilt auch dann als "gegenwärtig", wenn er noch nicht abgeschlossen ist, und/oder gegen jemand anders gerichtet ist. Wer den ersten Schlag setzt ist nicht zwingend der Aggressor. Man muß sich nicht erst selbst niederschlagen lassen, oder dabei zusehen wie jemand anders niedergeschlagen wird, um sich wehren oder helfen zu dürfen. Ein "Präventivschlag" ist durchaus von der Notwehr gedeckt, wenn der tätliche Angriff unmittelbar bevorsteht und anders nicht verhindert werden kann.
 

*Fee

W:O:A Metalmaster
12 Juli 2005
38.537
0
81
41
Nicht mehr Keller :eek:
www.myspace.com
Kennst Du unser Notwehrrecht?



Ein rechtswidriger Angriff gilt auch dann als "gegenwärtig", wenn er noch nicht abgeschlossen ist, und/oder gegen jemand anders gerichtet ist. Wer den ersten Schlag setzt ist nicht zwingend der Aggressor. Man muß sich nicht erst selbst niederschlagen lassen, oder dabei zusehen wie jemand anders niedergeschlagen wird, um sich wehren oder helfen zu dürfen. Ein "Präventivschlag" ist durchaus von der Notwehr gedeckt, wenn der tätliche Angriff unmittelbar bevorsteht und anders nicht verhindert werden kann.


Du wiederum vergisst das Prinzip von der Verhältnismäßigkeit. Wenn Brunner EINEM der beiden EIN Mal ins Gesicht schlägt, ist es kaum verhältnismäßig, wenn BEIDE ihm 22(!) (sofern ich mich recht erinnere) Schläge und Tritte verpassen. :rolleyes:
 

Baskerville

W:O:A Metalgod
16 Feb. 2004
66.181
3
123
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Du wiederum vergisst das Prinzip von der Verhältnismäßigkeit. Wenn Brunner EINEM der beiden EIN Mal ins Gesicht schlägt, ist es kaum verhältnismäßig, wenn BEIDE ihm 22(!) (sofern ich mich recht erinnere) Schläge und Tritte verpassen. :rolleyes:

Darum geht es ihm ja auch überhaupt nicht. Sondern lediglich um den Punkt, dass Brunner, bloß weil er als erstes zugeschlagen hat nicht notwendigerweise auch der Aggressor der Situation gewesen sein muss.
 

*Fee

W:O:A Metalmaster
12 Juli 2005
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Nicht mehr Keller :eek:
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(2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.


...in dem Fall wäre eben wesentlich weniger erforderlich gewesen.
----> Verhältnismäßigkeit
 

Baskerville

W:O:A Metalgod
16 Feb. 2004
66.181
3
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Nee, er sagte "Aggressor Brunner hin oder her, kein Grund, mit ZWEI LEUTEN auf jemanden DERARTIG einzuprügeln..."
Worauf Fyodor meinte, er kenne wohl nicht unser Notwehrrecht.

Um die zwei Leute ging es ihm aber gar nicht. Sondern eben nur darum, dass Brunner nicht notwendigerweise der "Aggressor" der Situation sein muss, bloß weil er zuerst zugeschlagen hat und dies auch nicht notwendigerweise das Strafmaß für die beiden anderen heruntersetzen muss. Weil eben zuerst zuschlagen gemaß dem Notwehrgesetz auch angemessen sein kann.
 

*Fee

W:O:A Metalmaster
12 Juli 2005
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Um die zwei Leute ging es ihm aber gar nicht. Sondern eben nur darum, dass Brunner nicht notwendigerweise der "Aggressor" der Situation sein muss, bloß weil er zuerst zugeschlagen hat und dies auch nicht notwendigerweise das Strafmaß für die beiden anderen heruntersetzen muss. Weil eben zuerst zuschlagen gemaß dem Notwehrgesetz auch angemessen sein kann.

Ich glaub du hängst dich eher am ersten Satz auf (Upps...DAS ist natürlich ungünstig...)
ich am zweiten (Aggressor Brunner hin oder her, kein Grund, mit ZWEI LEUTEN auf jemanden DERARTIG einzuprügeln...)


Siehe Karsten...