woa-klappstuhl
W:O:A Metalmaster
kann ich jetzt nicht sehen.... Aber ich glaube, ich MÖCHTE den Vergleich gar nicht sehen....


Upps... DAS ist natürlich ungünstig...
ABER..... Trotzdem kein Grund, jemanden totzuschlagen, zumal er ja anscheinend "nur" einen Schlag gesetzt hat und dann schien ja erstmal Ruhe gewesen zu sein....
Und dann erst später haben die ihn sich quasi bis zum Tode vorgeknöpft...
Aggressor Brunner hin oder her, kein Grund, mit ZWEI LEUTEN auf jemanden DERARTIG einzuprügeln...
KV mit Todesfolge sollte definitiv beibehalten werden,
Notwehr für die Angeklagten sollte aufgrund des zeitlichen Abstandes ausscheiden.
Ich darf mich übrigens mal als Fan unseres Rechtssystems outen. Nicht daß es fehlerlos wäre, das ist wohl unmöglich. Aber in seinen Möglichkeiten arbeitet es imho gut. Und es hätte mehr Anerkennung in der Bevölkerung verdient. Und vor allem weniger Stammtischsprüche es sei zu lasch und orientiere sich zu sehr an den Tätern und Vergewaltiger und Todschläger bekämen eh immer nur Bewährung, blahblah etc, pp.....
Upps... DAS ist natürlich ungünstig...
Aggressor Brunner hin oder her, kein Grund, mit ZWEI LEUTEN auf jemanden DERARTIG einzuprügeln...![]()
BGB
§ 227 Notwehr
(1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich.
(2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Kennst Du unser Notwehrrecht?
Ein rechtswidriger Angriff gilt auch dann als "gegenwärtig", wenn er noch nicht abgeschlossen ist, und/oder gegen jemand anders gerichtet ist. Wer den ersten Schlag setzt ist nicht zwingend der Aggressor. Man muß sich nicht erst selbst niederschlagen lassen, oder dabei zusehen wie jemand anders niedergeschlagen wird, um sich wehren oder helfen zu dürfen. Ein "Präventivschlag" ist durchaus von der Notwehr gedeckt, wenn der tätliche Angriff unmittelbar bevorsteht und anders nicht verhindert werden kann.
Du wiederum vergisst das Prinzip von der Verhältnismäßigkeit. Wenn Brunner EINEM der beiden EIN Mal ins Gesicht schlägt, ist es kaum verhältnismäßig, wenn BEIDE ihm 22(!) (sofern ich mich recht erinnere) Schläge und Tritte verpassen.![]()
Darum geht es ihm ja auch überhaupt nicht. Sondern lediglich um den Punkt, dass Brunner, bloß weil er als erstes zugeschlagen hat nicht notwendigerweise auch der Aggressor der Situation gewesen sein muss.
Dann macht seine Antwort aber keinen Sinn. Denn das hat Klappi schließlich auch gesagt.
Nein, der hatte gesagt, dass der Tatbestand "ungünstig" wäre und hat Brunner als Aggressor bezeichnet.
Ich glaube es wird schwer aneinander vorbei geredet....
Nee, er sagte "Aggressor Brunner hin oder her, kein Grund, mit ZWEI LEUTEN auf jemanden DERARTIG einzuprügeln..."
Worauf Fyodor meinte, er kenne wohl nicht unser Notwehrrecht.
Um die zwei Leute ging es ihm aber gar nicht. Sondern eben nur darum, dass Brunner nicht notwendigerweise der "Aggressor" der Situation sein muss, bloß weil er zuerst zugeschlagen hat und dies auch nicht notwendigerweise das Strafmaß für die beiden anderen heruntersetzen muss. Weil eben zuerst zuschlagen gemaß dem Notwehrgesetz auch angemessen sein kann.