EvilJay
W:O:A Metalmaster
Und was bringt dich zu der Annahme, dass Deutschland keine Verfassung hat?
Ich tippe auf GG Art 146

Und was bringt dich zu der Annahme, dass Deutschland keine Verfassung hat?
Das ist, mit Verlaub, Reichsbürger-Logik. Das Wort "Grundgesetz" ist eine 400 Jahre alte Lehnübersetzung des lateinischen lex fundamentalis (= grundlegendes Gesetz).
De jure ist das Grundgesetz jedoch ein Verfassungsrecht in Form einer Bundesverfassung.
Die Namensform "Grundgesetz" wurde nebenbei auch deswegen gewählt, weil es eine deutliche Abgrenzung zu den massiven Grundrechtsverletzungen des NS-Staates darstellen soll.
Dass es sich beim Grundgesetz tatsächlich um eine Verfassung handelt, kann man auch sehr gut beim Rechtswissenschaftler Klaus Stern nachlesen.
Das ist, mit Verlaub, Reichsbürger-Logik. Das Wort "Grundgesetz" ist eine 400 Jahre alte Lehnübersetzung des lateinischen lex fundamentalis (= grundlegendes Gesetz).
De jure ist das Grundgesetz jedoch ein Verfassungsrecht in Form einer Bundesverfassung.
Die Namensform "Grundgesetz" wurde nebenbei auch deswegen gewählt, weil es eine deutliche Abgrenzung zu den massiven Grundrechtsverletzungen des NS-Staates darstellen soll.
Dass es sich beim Grundgesetz tatsächlich um eine Verfassung handelt, kann man auch sehr gut beim Rechtswissenschaftler Klaus Stern nachlesen.
Alter, es war nicht ganz ernst gemeint...
Alter, es war nicht ganz ernst gemeint...
Wortklauberei...
Das ist, mit Verlaub, Reichsbürger-Logik. Das Wort "Grundgesetz" ist eine 400 Jahre alte Lehnübersetzung des lateinischen lex fundamentalis (= grundlegendes Gesetz).
De jure ist das Grundgesetz jedoch ein Verfassungsrecht in Form einer Bundesverfassung.
Die Namensform "Grundgesetz" wurde nebenbei auch deswegen gewählt, weil es eine deutliche Abgrenzung zu den massiven Grundrechtsverletzungen des NS-Staates darstellen soll.
Dass es sich beim Grundgesetz tatsächlich um eine Verfassung handelt, kann man auch sehr gut beim Rechtswissenschaftler Klaus Stern nachlesen.
Tatsache ist jedoch, Wortbedeutung hin oder her, und da muss ich Hirni mal in Schutz nehmen, dass das Grundgesetz vor der Wiedervereinigung nicht als Verfassung galt!!!! Deswegen wählte man, unter anderem, diesen recht originellen Titel für das Gesetz.![]()
Sie klauben doch ständig an einzelnen wörtern rum![]()
Es galt bis 1990 nicht als "Verfassung für alle Deutschen", nach Verhandlungen wurde es jedoch als Verfassung für alle Deutschen angenommen.
Es galt bis 1990 nicht als "Verfassung für alle Deutschen", nach Verhandlungen wurde es jedoch als Verfassung für alle Deutschen angenommen.
dann braucht es auch eine verfassung für ausländer![]()
Eben deswegen galt es bis dahin nicht als Verfassung...immer die Wiedervereinigung im Blick, und das wollte man bewusst politisch so. Das andere hatte ich ja bereits gesagt. Du hast es noch etwas konkretisiert.![]()
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.
Nein, da verstehst du mich falsch: Für die Westdeutschland war das Grundgesetz seit dem 23. Mai 1949 als verfassungsmäßiges Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Was du meinst, ist der Plan, dass nach der Wiedervereinigung (die damals im Grunde nicht vorgesehen war, was vor allem klar wird, wenn man sich mal mit Konrad Adenauer beschäftigt) eine neue Verfassung eingeführt werden sollte. Da das Grundgesetz an sich keine schlechte Verfassung ist (natürlich geht es noch viel besser, aber das steht auf einem anderen Blatt), wurde es übernommen und entsprechend angepasst.
Daher heißt es auch in der Präambel:
Von allen damaligen Zukunftsplänen unangetastet bleibt der verfassungsrechtliche Charakter der Grundgesetzes, was somit die Verfassung Deutschlands war und ist.
Erst mal hast du mindestens sieben Ausrufezeichen zu viel, jetzt zum Inhaltlichen:Nein mein lieber, da irrst Du gewaltig!
1949 waren wir noch offizielles besetztes Land. Und nun schau mal nach, was eine Verfassung ist, und wer sich eine Verfassung geben darf! Und die Wiedervereinigung war immer im Blick gewesen!!! Von Anfang an und gerade noch 1949, als die Fronten noch nicht so festgefahren waren zwischen den Besatzungsmächten und es noch keinen kalten Krieg gab! Frühestens als die Alliierten (Frankreich, England und die USA) die offizielle Besatzung aufgaben...auch erst kurz vor der Wiedervereinigung, wäre Deutschland überhaupt in der Lage gewesen, sich eine Verfassung zu geben!! Das Grundgesetz war lediglich einer Verfassung gleiches Recht...aber wie gesagt, keine Verfassung!!!
Verfassung ist: die schriftlich niedergelegten Grundsätze über Form und Aufbau eines Staates, seiner eigenen Rechte und Pflichten und die seiner Bürger.
Und zwar aller Bürger im gesamten Staatsgebiet!!! Die DDR war nach wie vor bis 1990 offiziell besetztes Gebiet!