Was ist denn mit der Ehefrau die jede Nacht von ihrem Ehemann misshandelt und vergewaltigt wird? Die schreit natürlich nicht, die sagt auch nicht "Nein", die lässt es über sich ergehen, weil man das nunmal so macht, besser als vor allen Leuten diese Schande zugeben.
Die Frau im Gebüsch war betrunken, der Täter auch, beide sind nicht mehr richtig zurechnungsfähig, meinetwegen ist der Typ ja sogar noch dafür bekannt, das er gern mal zulangt, da muss er die auch nichtmal bedrohen, damit die Frau Angst hat. Man kann ihr auch von Anfang an, den Mundzuhalten, dann sagt sie auch nie Nein.
Ernsthaft, versetz dich doch einfach mal aus deinem denken, als Mann heraus und probiere dir vorzustellen, wie eine Frau denkt...
Du wirst es nicht schaffen, aber du wirst vielleicht feststellen, das es bei sowas nicht einfach nur so glasklare Situationen gibt, wie du sie schilderst.
Die Beispiele die du anbringst, sind aber doch wieder völlig anders, wie das auf das ich mich bezogen habe.
Und ich habe echt eine Menge Bekannte und Freundinnen begleitet, die vergewaltigt wurden, nicht umsonst sehe ich persönlich die Vergewaltigung als schlimmste Tat an, die man einem Menschen antun kann (und nein ich wurde noch nie vergewaltigt).
Und ich komm ja auch nicht aus Spaß drauf, dass ich den Tod eines jeden Vergewaltigers fordere, der kann noch so viel Reue zeigen.
Also diese 80% Statistik ist doch schonmal der absolute Schwachsinn, da ist irgendein Dr. der sexual Straftäter untersucht und dann sagt, das sie immer noch gefährdet sind, rückfällig zu werden und belegt dadurch dann seine 80%! Was ist das denn für eine Arbeitsweise? Das kann man doch dann nicht als tatsächliche Zahl hinstellen!
Bei der anderen Seite ist es genauso, es wird auf der Seite von Pädophilen geredet, ein Sexualstraftäter, so wie es in der Übersicht steht, ist aber nunmal kein automatischer Pädophiler.
Es kam aber auch mal die Meldung von Papa Staat, dass die Offizielle Zahl bei 60% läge in Deutschland und die Dunkelziffer auf über 80% (der Ansprung ergibt sich wohl daraus, das sehr viele opfer ihre Vergewaltigung für sich behalten und nicht anzeigen)
Was ich mich frage, wenn man einem die Genitalien weg nimmt, können die dann immer noch "Lust" empfinden oder ist das wie bei Tieren, dass der Lusttrieb komplett weg ist?
Und die Addressen in die Öffentlichkeit hängen ist auch keine eigentlich gute Sache. Ich glaube du kannst dir nichtmal im Ansatz vorstellen wie das ist und wenn da eine Fehlentscheidung vorliegt, ist die noch weniger zu verantworten, als eine falsche Verwahrung. Und sowas geht schnell, man muss jan ur in U-Haft kommen.
Inwiefern nicht gut?
Wenn es eine Fehlentscheidung ist, die sich auf Justizirrtum begründet, dann ist es Aufgabe von Vater Staat den Namen der Person rein zu waschen, egal was das kostet.
Ich kenne es aus meinem sehr engen Bekanntenkreis, fast schon Familienkreis, dass einer auf 2 Jahren Bewährung und Mindestabstand von 150 Metern und Geldstrafe verurteilt wurde, weil das Kindermädchen sich in ihn verliebt hat, er keine Gefühle erwidert hat und sie "gefeuert" hat und sie ihn wegen sexueller Belästigung angezeigt hat.
Es stand Aussage gegen Aussage, sie hat gewonnen, weil sie ja ein kleines hilfloses 17 Jähriges Mädchen damals war.
Später habe ich über Freunde von ihr erfahren, dass sie mal im vertrauen erzählt hat, dass sie das erfunden hat um ihn eins rein zu würgen.
Sie läuft mir nur noch sehr sehr selten über dem Weg, aber jedes mal muss ich mich so zurück halten.
Allein mein Schwur (Keine Frauen zu schlagen) ist ihr Glück, dass ich sie nicht tot schlage.
Denn sie hat ihm einiges an Lebensqualität kaputt gemacht und indirekt uns damit auch (allein schon durch die 150 Meter Regelung)
Wieso sollte der nicht mit anderen Gefangenen in Berührung kommen?
Weil in Deutschland solche Gefangenen zu ihrer eigenen Sicherheit von den anderen Gefangenen weg gesperrt werden und nicht mit diesen in Kontakt gelassen werden.
Weil die Wachen genau wissen, dass sie den spätestens nach ner Woche in nem Leichensack verfrachten dürfen.
Okay, er flüchtet aus deinem Haus und du erwischt ihn auf dem Bürgersteig.
Kommt drauf an wie du ihn tötest, wenn mit nem Präzisionsgewehr aus deinem Fenster in den Kopf schießt, kann das denke ich sehr wohl als Mord durchgehen.
Wenn du den aber aufhalten willst und ihm in die Beine schießt und er dann leider verblutet ist es bestimmt kein Mord.
(ich würde schätzen: schwere Körperverletzung mit Todesfolge)
Du hast ja grundsätzlich das Recht, eine solche Person von ihrer Flucht abzuhalten, allerdings müssen die Mittel angemessen sein. (daher mein Kopfschussbeispiel)