Donngal
W:O:A Metalhead
Ich sage nichtmal das ich nicht, wenn ich persönlich betroffen wäre, den Täter am liebsten hängen sehen wollen würde. Nur versuche ich so lange wie möglich die Distanz zu wahren und da ist es einfach so, das die Todesstrafe wie sie sein müsste nicht umsetzbar ist.
Was wäre meiner Meinung nach für das einführen der Todesstrafe nötig?
1. Nur anzuwenden in Fällen, in denen der Täter hundertprozentig zweifelsfrei fest steht (Was die Zahl der Anwendungen extrem dezimiert)
2. Nur anzuwenden in besonders schweren Fällen von Mord, in denen zu hundert Prozent fest steht, dass der Mord besonders grausam, besonders heimtückisch, besonders kaltblütig war. (Wobei ich mir nichtmal sicher bin ob es nicht auch da Fälle geben würde, bei denen ich sagen würde, die Todesstrafe ist nicht gerechtfertigt. Eine Frau, die ihren Ehemann umbringt, weil der regelmässig fremdgegangen ist, handelt zwar kaltblütig, verdient aber nicht die Todesstrafe, weil kein Wiederholungspotential vorhanden ist. Der Ehemann ist ja shcon tot.) Also ich muss den Punkt nochmal neu formulieren....:
2. Nur anzuwenden, wenn ganz offensichtlich die Gefahr besteht, das der Täter wieder morden wird, und auch keine Therapie oder Strafe dazu führen kann, das der Täter wieder in die Gesellschaft eingegliedert werden kann.
Ich bin allein schon deshalb gegen die Todesstrafe, weil es so verdammt schwer ist zu definieren, in welchen Fällen sie gerechtfertigt ist und in welchen nicht. Da wird es zu Fehlern kommen. Garantiert.
Was wäre meiner Meinung nach für das einführen der Todesstrafe nötig?
1. Nur anzuwenden in Fällen, in denen der Täter hundertprozentig zweifelsfrei fest steht (Was die Zahl der Anwendungen extrem dezimiert)
2. Nur anzuwenden in besonders schweren Fällen von Mord, in denen zu hundert Prozent fest steht, dass der Mord besonders grausam, besonders heimtückisch, besonders kaltblütig war. (Wobei ich mir nichtmal sicher bin ob es nicht auch da Fälle geben würde, bei denen ich sagen würde, die Todesstrafe ist nicht gerechtfertigt. Eine Frau, die ihren Ehemann umbringt, weil der regelmässig fremdgegangen ist, handelt zwar kaltblütig, verdient aber nicht die Todesstrafe, weil kein Wiederholungspotential vorhanden ist. Der Ehemann ist ja shcon tot.) Also ich muss den Punkt nochmal neu formulieren....:
2. Nur anzuwenden, wenn ganz offensichtlich die Gefahr besteht, das der Täter wieder morden wird, und auch keine Therapie oder Strafe dazu führen kann, das der Täter wieder in die Gesellschaft eingegliedert werden kann.
Ich bin allein schon deshalb gegen die Todesstrafe, weil es so verdammt schwer ist zu definieren, in welchen Fällen sie gerechtfertigt ist und in welchen nicht. Da wird es zu Fehlern kommen. Garantiert.