Donngal
W:O:A Metalhead
Also kann man sich bei Wacken auch nicht sicher sein, wenn man Ticket 1 hat, das erste zu haben?
richtig!
Also kann man sich bei Wacken auch nicht sicher sein, wenn man Ticket 1 hat, das erste zu haben?
Ich rede von den Karten an den BOSC
Das war ne offizielle Ankündigung damals, dass 10.000 Karten abseits der Verkäufe an den BOSC gehen.
Ja und? Heisst ja nicht, das die nicht in die Nummerierung kommen, nur das sie nicht zum offiziellen preis an alle möglichen Leute verkauft werden.
@Quark
Geld kann ich mir immer wieder neues holen, Tickets nicht. Meine Bankkarte war auch im Wagen.
Dein PA musst du doch auch mittragen? (jedenfalls muss ich das in BE auch)
Den kannst du auch nicht 'liegen' lassen?
(Können natürlich immer, aber verstehst mich)
also in Deutschland gilt zwar die Ausweispflicht ,das heisst hier jedoch nur das man einen gültigen Ausweis besitzen muss. Eine Mitführpficht gibt es nicht. Man sollte ihn jedoch mitführen , das ist klar
also in Deutschland gilt zwar die Ausweispflicht ,das heisst hier jedoch nur das man einen gültigen Ausweis besitzen muss. Eine Mitführpficht gibt es nicht. Man sollte ihn jedoch mitführen , das ist klar
(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Paß besitzen und sich durch diesen ausweisen können. Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden. Auf Antrag kann ein Personalausweis auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt werden.
... aber für mich kommt das so rüber, dass du den jederzeit bei einer Kontrolle vorlegen muss, was ja gleichermaßen bedeutet, dass du ihn immer mit haben musst.

Sie können dich auch nach Hause begleiten, denk ich mal.Und genauso kenne ich das auch, ganz genau.
Ergibt auch ansonsten kaum Sinn![]()
Sie können dich auch nach Hause begleiten, denk ich mal.
ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen
Was aber dem Satz ein wenig widerspricht:
Wenn also ein Cop zu dir kommt und sagt "Ausweis bitte", muss der ja nicht mit dir mit nach Hause fahren und das kann auch nicht erwartet werden.
Wie gesagt, es kann ja wirklich sein, dass man ihn nur Besitzen, aber nicht mitführen muss, allerdings interpretier ich den gesetzestext anders.
Joa oder so. Aber "Den Behörden vorlegen" versteh ich nicht als "auf der Strasse jemandem zeigen".soweit ich weiss wird man dann zur "prüfung der personalien" mitgenommen.
Joa oder so. Aber "Den Behörden vorlegen" versteh ich nicht als "auf der Strasse jemandem zeigen".