Der 20.000er Thread Teil 2 !!!

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starlight

W:O:A Metalmaster
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Puh ... jetzt hab ich altes, böses, zäckisches Weib mich wieder mit den Nachbarn angelegt, weil mir ihr Technogeduze dann so kurz vor Mitternacht doch auf den Sack ging.

Ziemliches Palaver ... dient wohl wenig dem nachbarschaftlichen Miteinander ... ich böses altes Weib :rolleyes:
 
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starlight

W:O:A Metalmaster
23 Juli 2002
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"Zimmerlautstärke bedeutet, dass ein Geräusch oder Lärm, z. B. Sprache, Musik oder Elektrogeräte, außerhalb einer Wohnung, besonders in Räumen ober-, unterhalb oder neben der störenden Schallquelle „kaum noch wahrnehmbar“ sein soll. Die Geräusche sollen, so bedingt es der Begriff, auf das Zimmer begrenzt bleiben, in dem die Lärmquelle liegt. Einen gesetzlich festgelegten Schalldruckpegel oder Beurteilungspegel als Richtwert, ab dem eine Überschreitung der Zimmerlautstärke eintritt, gibt es in Deutschland nicht.

In der Literatur finden sich für den zulässigen Schalldruckpegel im Senderaum Angaben zwischen 60 dB(A) und 75 dB(A). Die bauakustischen Anforderungen in DIN 4109 legen zugrunde, dass in Wohnräumen ein Schalldruckpegel von 80 dB(A) in der Regel nicht überschritten wird (Lit.: Schalltechnisches Handbuch). Zulässige Schalldruckpegel im Empfangsraum werden mit 30 bis 40 dB(A) angegeben.

Von einem „deutlich wahrnehmbaren“ Störgeräusch spricht man, wenn das Störgeräusch in einzelnen Frequenzbändern, z. B. Terzbändern, oder im Gesamtpegel gleich stark im Vergleich zum Hintergrundgeräusch in einem Raum ist. Das messtechnische Kriterium für ein „deutlich wahrnehmbares“ Störgeräusch wäre also eine Erhöhung des im Empfangsraum gemessenen Schalldruckpegels durch das Störgeräusch von 3 dB in einem oder mehreren Frequenzbändern."


Sollte ich mir wohl vor der ganz großen Beschwerde mal das Dezibel-Meßteil von Werner ausleihen :)
 
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der_harry

W:O:A Metalmaster
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"Zimmerlautstärke bedeutet, dass ein Geräusch oder Lärm, z. B. Sprache, Musik oder Elektrogeräte, außerhalb einer Wohnung, besonders in Räumen ober-, unterhalb oder neben der störenden Schallquelle „kaum noch wahrnehmbar“ sein soll. Die Geräusche sollen, so bedingt es der Begriff, auf das Zimmer begrenzt bleiben, in dem die Lärmquelle liegt. Einen gesetzlich festgelegten Schalldruckpegel oder Beurteilungspegel als Richtwert, ab dem eine Überschreitung der Zimmerlautstärke eintritt, gibt es in Deutschland nicht.

In der Literatur finden sich für den zulässigen Schalldruckpegel im Senderaum Angaben zwischen 60 dB(A) und 75 dB(A). Die bauakustischen Anforderungen in DIN 4109 legen zugrunde, dass in Wohnräumen ein Schalldruckpegel von 80 dB(A) in der Regel nicht überschritten wird (Lit.: Schalltechnisches Handbuch). Zulässige Schalldruckpegel im Empfangsraum werden mit 30 bis 40 dB(A) angegeben.

Von einem „deutlich wahrnehmbaren“ Störgeräusch spricht man, wenn das Störgeräusch in einzelnen Frequenzbändern, z. B. Terzbändern, oder im Gesamtpegel gleich stark im Vergleich zum Hintergrundgeräusch in einem Raum ist. Das messtechnische Kriterium für ein „deutlich wahrnehmbares“ Störgeräusch wäre also eine Erhöhung des im Empfangsraum gemessenen Schalldruckpegels durch das Störgeräusch von 3 dB in einem oder mehreren Frequenzbändern."


Sollte ich mir wohl vor der ganz großen Beschwerde mal das Dezibel-Meßteil von Werner ausleihen :)


Auf der Arbeit haben wir in einigen Bereichen so 80db und dat is schon ganz schön laut!!
Da kann man schon ordentlich Techno für machen.
Eventüll hilft es ja auch wenn dein Nachbar seine Boxen besser vom Mauerwerk entkoppelt!?!
Damit sich dat rumpeln nur noch über die Luft übertragen kann??!!

In dem Bereich bin ich ja auch mal auf unsere neue Behausung und deren Mitbewohner gespannt ………… hoffentlich ham wad a nich so nä Zicke :p:D