Wenn es Privatgelände is, wahrscheinlich nich. Wenns öffentlicher Raum is: ja.
Das hat nicht unbedingt was mit Privatbesitz zu tun. Viel wichtiger is, ob sowas eingezäunt is oder ned. Is kein Zaun rum, darf man nicht mit so nem Teil rumfahren, weil man kann ja ohne Weiteres auch auf öffentlichen Grund. Ist das alles abgesperrt, dann is das erstmal scheißegal ob man da mit irgendwelchen KFZ rumfährt, die müssen nicht zugelassen sein und man braucht auch keinen Führerschein haben.
Ob der Bauzaun gilt is fraglich, weil ja immer noch Ein- und Ausfahrten da sind, über die man auf öffentlichen Grund gelangen kann, und möglicherweise sind die Feldwege ja auch öffentlich, dann hat sich die Sache eh erledigt.
Aber ich denk mal dass sowas nicht erlaubt is.