normaal!?
W:O:A Metalmaster
im großteil der fälle sind auch auktionen rechtsbindend, wenn nur ein karton eines iphones für 200 euro ersteigert wird.
abgesehen davon:
"(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen."
ich denke nicht, dass das zutreffen dürfte.
Wenns ums W:O:A geht, dürfte das wohl zutreffend sein.
Dann dürfte ja das W:O:A auch keine Billighandys für 150 € verkaufen
Da ist was dran.