Wichtiges Update: Schwere Fahrzeuge, Wohnmobile und Wohnwagen auf dem W:O:A 2017!

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harry1980

W:O:A Metalhead
3 Nov. 2003
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Die Campingordnung ist wohl noch von 2016. Die Neue ist wohl noch nicht online.

Jasper schrieb mal zu dem Thema, es werde nicht alles so heiß gegessen, wie es gekocht würde. Ich kann mir eine derartige Korinthenkackerei nicht vorstellen, dass die wegen 60 cm Überlänge Jemandem die Zufahrt verwehren. Die Begrenzung auf 3,5 to bezieht sich laut Jasper auch auf das Gewicht pro Fahrzeug. Heftiger ist natürlich die Länge des Zuges. Mein Bus ist 513 cm lang. Wenn du dann die Länge der Deichsel abziehst, darf die Wohnkabine noch ca. 450 cm haben. Bei dem von Jasper erwähnten Sprinter (526 – 736 cm) bleibt noch weniger Länge für den Wohnwagen….
Ich denke es kommt auch aufs Wetter drauf an , bei trockener Wetterlage ist das alles garkein Problem und man wird nicht so genau drauf gucken .
 

ALSWELLA

W:O:A Metalhead
3 Aug. 2014
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Kabbesinien
Ich denke es kommt auch aufs Wetter drauf an , bei trockener Wetterlage ist das alles garkein Problem und man wird nicht so genau drauf gucken .


Die Erfahrung zeigt, bei schlechtem Wetter entscheidet nicht die Campingordnung, sondern die Traktion der Fahrzeuge – auch auf Y. War das letztes oder vorletztes Jahr, wo die auf Y Dienstags nur noch Fahrzeuge mit Allrad reinfahren ließen.
 

Bollzeck

W:O:A Metalmaster
14 Aug. 2002
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Minden
Hmmm, das ist natürlich doof. Keine Ahnung was ich da mache. Hab mein Ticket geschenkt bekommen.
Mein Wohnmobil wiegt 5 Tonnen. Das Problem ist, es ist mein Zuhause. Ich habe keine Wohnung und lebe in dem WoMo ... zudem spiele ich Samstag auf dem WOA ... muss ich mir jetzt einen Bauer mit einer Wiese suchen?
:-(
 

ALSWELLA

W:O:A Metalhead
3 Aug. 2014
1.125
17
63
Kabbesinien
Auszug news:

"Wie gehabt sind Traktoren und Fahrzeuge die mehr als 11 Meter lang sind oder mehr als 3,5 Tonnen wiegen NICHT zulässig."


Gelten denn die 3,5t für das ganze Wohnwagengespann?


…..Ne, für die Fahrzeuge ansich. ….


Das Versprechen wurde offensichtlich gehalten :)

Park- und Campingordnung:

5.3. Wohnmobile, Wohnwagengespanne und Schwerfahrzeuge parken nach Zuweisung, wobei Begleitfahrzeuge grundsätzlich erlaubt sind. Die Gesamtlänge der Fahrzeuge ist auf 11 Meter und das zulässige Gesamtgewicht auf 3,5t beschränkt.



Also die Zugmaschine darf 11m lang sein und 3,5t wiegen und der Anhänger darf auch noch mal 11m lang sein und 3,5t wiegen. Denn da steht ja Länge und Gewicht der Fahrzeuge und nicht Länge und Gewicht des Zuges