Die Campingordnung ist wohl noch von 2016. Die Neue ist wohl noch nicht online.
Jasper schrieb mal zu dem Thema, es werde nicht alles so heiß gegessen, wie es gekocht würde. Ich kann mir eine derartige Korinthenkackerei nicht vorstellen, dass die wegen 60 cm Überlänge Jemandem die Zufahrt verwehren. Die Begrenzung auf 3,5 to bezieht sich laut Jasper auch auf das Gewicht pro Fahrzeug. Heftiger ist natürlich die Länge des Zuges. Mein Bus ist 513 cm lang. Wenn du dann die Länge der Deichsel abziehst, darf die Wohnkabine noch ca. 450 cm haben. Bei dem von Jasper erwähnten Sprinter (526 – 736 cm) bleibt noch weniger Länge für den Wohnwagen….