Original geschrieben von Toffi Fee
Hö? Was darfste denn damit fahren?
Sach doch mal in verständlichen Klassen
Original geschrieben von Thordis V.
Gute Frage .... auf jeden Fall meinen Golf
Bei uns ist B das:
* Kraftwagen mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse von max. 3.500 kg (inkl. leichte Anhänger) zur Beförderung von bis zu 8 Personen zusätzlich zum Lenker
* Kraftfahrzeuge mit 3 Rädern
* Leichtmotorräder bis 125ccm, nach entsprechender Ausbildung und Vermerk im Führerschein (siehe Kapitel Motorrad)
* Leichte (ungebremste) Anhänger bis 750 kg
* Schwere Anhänger, wenn das höchstzulässige Gesamtgewicht des Anhängers das Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt und die Summe der beiden höchstzulässigen Gesamtgewichte nicht mehr als 3.500 kg beträgt.
Original geschrieben von Viburnum opulus
B, M, L
02.02.2000
@reaper die buchstäbchen sind seit dem euro führerschein da
Original geschrieben von Fauchi
Mal schaun, was haben wir denn da alles........
Klasse M: 13.12.2000
Klasse B (einschließlich L): 28.11.2002
und natürlich Klasse A: 21.06.2003
Motorradfahren macht ja sooooooooo viel Spaß!!!!!
PAH! Ich habe noch 'nen ordentlichen LAPPEN! Mit den Klassen 1, 3, 4 und 5!Original geschrieben von Viburnum opulus
hrhr den letzten satz konnte ich sogar mal dank lehrer auswendig. aber ansonsten sollte das wohl innerhalb der EU überall gleich sein
Original geschrieben von Toffi Fee
...und was darf er/sie fahren?
Interessiert mich jetzt mal, was Ihr so fahren dürft und es auch tatsächlich tut/schon getan habt.
Ich auch nicht mehr. Schluchz...Original geschrieben von Sodomy&Lust
Ich habe meinen in 1998 gemacht. Aber ich habe kein Auto