am 1. September 2012, tritt das Glühbirnenverbot der EU in Kraft. Was ändert sich dadurch für deutsche Verbraucher? Wir geben einen Überblick über die häufigsten Fragen und Antworten.
Der Glühbirnen-Ausstieg der Europäischen Union ist am 1. September komplett. Es gilt dann ein
Herstellungs- und Vertriebsverbot für alle Standard-Glühlampen mit einer Leistung von mehr als 10 Watt - die geringste gängige Stärke für Haushaltslampen ist aber 25 Watt. Varianten mit höherer Leistung wurden schon seit 2009 schrittweise ausgemustert. Ziel der Aktion: Stromsparen und mehr Klimaschutz. Fragen und Antworten zum Thema:
Für welche Glühbirnen gelten die Regelungen?
Für nunmehr alle Standard-Glühbirnen, die im Haushalt eingesetzt werden. Das Verbot griff seit drei Jahren schrittweise für Produkte mit je mehr als 100 Watt, 60 Watt und 40 Watt - und nun sind Standard-Glühlampen mit einer Leistung von mehr als 10 Watt dran. Von 2016 an ist auch ein Großteil der Halogenlampen betroffen, die nicht so sparsam wie Kompaktleuchtstofflampen sind. Dann muss jede Lampe am Markt eine höhere Effizienz - mindestens Energieklasse B - haben.