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The_Demon

W:O:A Metalmaster
29 März 2017
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Thüringen
Wenn annähernd alle Impfwilligen Erstimpfung haben und alle Risikogruppen voll Impfung und die Inzidenzen unten sind gibt es keinerlei Grundlage für irgendwelche Einschränkung mehr.
Das sehe ich auch so.
Die Einschränkungen wurden ja größtenteils für die ältere Bevölkerung eingeführt. Wenn die durchgeimpft sind gibt es keinen Grund mehr für einen Lockdown.
 
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b3nE

W:O:A Metalhead
7 Juli 2009
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Du suchst in den Krümeln, es geht darum was die Leute mit diesen Worten meinen und nicht darum die Aussage auf die Goldwaage zu legen.
Auch stimmt nicht was du schreibst, nur die Notbremse ist fest an werte gekoppelt, alles andere sind zeitlich begrenzte Maßnahmen die jederzeit verlängert werden können und nicht automatisch enden sobald ein gewisser Wert erreicht wurde.
Auch wurden die Vorgaben geändert damit geimpfte und genesene von gewissen Vorgaben ausgenommen sind. Somit wurde aktiv etwas ermöglicht damit kann man von zurückgeben reden.

Natürlich sind die Einschränkungen an Bedingung geknüpft. Alles andere lässt unsere Verfassung gar nicht zu.

Wenn z.B. etwas eingeschränkt wurde um die Infektionen einzudämmen und die Intensivstationen zu entlasten, gilt das nicht für Personen, die nahezu nicht infiziös sein können und auch nicht auf der Intensivstation landen werden.

Das hat auch nicht die Bundesregierung oder sonst ein Politiker zu entscheiden, so verlangt es die Verfassung.

Auch wenn die Regierung jetzt sagen würde, auch geimpfte müssten im gleichen Maße eingeschränkt werden wie ungeimpfte wäre das nicht rechtens und hätte keinen Bestand.
 

b3nE

W:O:A Metalhead
7 Juli 2009
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274
88
Dass der Ausnahmezustand immer noch aufrechterhalten werden soll ist dann reine Schikane. Wenn im Juli/August nicht offen ist geh ich auch auf die Dumpfbackendemos und lass mich von der Polizei verprügeln.

Ich dachte du redest die ganze Zeit von Deutschland....

Wo lebst du denn, dass bei dir Ausnahmezustand verhängt wurde?


Jetzt ergibt es auch Sinn, dass deine Kommentare keinen Sinn ergeben.
 

PopoMetal

W:O:A Metalhead
8 Juni 2009
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Wo lebst du denn, dass bei dir Ausnahmezustand verhängt wurde?

Jetzt ergibt es auch Sinn, dass deine Kommentare keinen Sinn ergeben.

Ausnahmezustand ist jetzt aber in DE kein klar definierter Begriff im GG steht nichts davon https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_79.html und https://de.wikipedia.org/wiki/Notstandsgesetze_(Deutschland) du kannst das dann auch nicht so leicht paragraphenreitend als falsch bezeichnen.

Wenn ich also die aktuellen Zustände als Ausnahmezustand beschreibe dann kannst du das gerne anders sehen aber eine gewisse Verwandtschaft zu staatlichen Maßnahmen in Ausnahmezeiten akuter Bedrohungen Notstand/Kriegsrecht/MartialLaw ist jetzt schon gegeben natürlich weniger drastisch. Aber der Atomkrieg mit der Sowjetunion dauert wenigstens nicht zwei+ Jahre.
 

Alkrocker

W:O:A Metalmaster
19 Juli 2019
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Natürlich sind die Einschränkungen an Bedingung geknüpft. Alles andere lässt unsere Verfassung gar nicht zu.

Wenn z.B. etwas eingeschränkt wurde um die Infektionen einzudämmen und die Intensivstationen zu entlasten, gilt das nicht für Personen, die nahezu nicht infiziös sein können und auch nicht auf der Intensivstation landen werden.

Das hat auch nicht die Bundesregierung oder sonst ein Politiker zu entscheiden, so verlangt es die Verfassung.

Auch wenn die Regierung jetzt sagen würde, auch geimpfte müssten im gleichen Maße eingeschränkt werden wie ungeimpfte wäre das nicht rechtens und hätte keinen Bestand.

Die Bedingung ist dass der Bundestag eine epidemische Notlange von nationaler Tragweite festgestellt habt. Mit dieser Feststellung sind zu den Maßnahmen berechtigt. Es gibt aber keine feste Faktoren die diese außer Kraft setzen, sondern nur einen Zeitraum in dem es gilt.

Die Ausnahmen wurden auch erst vor kurzem hinzugefügt und sind nicht automatisch enthalten gewesen.
 

b3nE

W:O:A Metalhead
7 Juli 2009
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Die Bedingung ist dass der Bundestag eine epidemische Notlange von nationaler Tragweite festgestellt habt. Mit dieser Feststellung sind zu den Maßnahmen berechtigt. Es gibt aber keine feste Faktoren die diese außer Kraft setzen, sondern nur einen Zeitraum in dem es gilt.

Nein.
Einschränkungen des GG sind ausschließlich im GG geregelt.
Die Bundesregierung kann Artikel im GG mit entsprechender Mehrheit zwar ändern, aber eben nicht drüber hinweg entscheiden.

Deswegen gibt es das Bundesverfassungsgericht.

Wenn die Regierung etwas beschließt, was gegen das GG ist, wird es vom BVG gekippt. Nennt sich Gewaltenteilung.
 

Hexo

Member
3 Sep. 2012
53
28
63
Rheinland Pfalz
triviumworld.de
Ich hab jetzt versucht die Diskussion, die mit dem eigendlichen Thema nichts mehr zu tun hat, ein wenig zu verfolgen.
Leider wird auch hier mittlerweile beleidigt. Finde ich nicht gut. Es gibt immer verschiedene Aspekte die beachtet werden. Es gibt nicht immer DIE richtige Antwort und DEN richtigen WEG.
Einzig die ganzen Verschwörungsdinger, Q-Anonendeppen und Fanatiker sind falsch und einen an der Klatsche. Die darf man beleidigen :)

Um die Diskussion mal zu beenden:
Ich hab recht und ihr nicht
. So, jetzt ist es raus. Und nach der Regel kann auch niemand mehr was dazu schreiben, außer ich, weil nur ich recht habe ^^
Und wer was anderes sagt, hat logischerweise kein recht.
 
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Alkrocker

W:O:A Metalmaster
19 Juli 2019
6.426
5.131
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42
666
Nein.
Einschränkungen des GG sind ausschließlich im GG geregelt.
Die Bundesregierung kann Artikel im GG mit entsprechender Mehrheit zwar ändern, aber eben nicht drüber hinweg entscheiden.

Deswegen gibt es das Bundesverfassungsgericht.

Wenn die Regierung etwas beschließt, was gegen das GG ist, wird es vom BVG gekippt. Nennt sich Gewaltenteilung.

Grundlage für die Maßnahmen der letzten Monate sind das Infektionsschutz Gesetz im speziellen Paragraph 28a der Letztes Jahr beschlossen wurde.

Hier kannst du nachlesen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Epidemische_Lage_von_nationaler_Tragweite?wprov=sfti1
 

Quark

Der Beste
19 Juli 2004
109.611
8.421
170
Best, Nederland. Jetzt Belgien
Um die Diskussion mal zu beenden:
Ich hab recht und ihr nicht
. So, jetzt ist es raus. Und nach der Regel kann auch niemand mehr was dazu schreiben, außer ich, weil nur ich recht habe ^^
Und wer was anderes sagt, hat logischerweise kein recht.
Dat is mein Prerogativ! Und ich kann diese Diskussion auch schließen! Einfach einen Haken entfernen, und... et is fertig!
 
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PopoMetal

W:O:A Metalhead
8 Juni 2009
1.296
152
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Weiss jemand wann nach IfSG die "epidemische Lage von nationaler Tragweite" beendet ist?

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/pandemische-lage-verlaengert-1872464
Die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite gilt künftig als aufgehoben, sofern der Deutsche Bundestag nicht spätestens drei Monate nach deren Feststellung das Fortbestehen feststellt. Bisher befristete pandemiebedingte Verordnungsermächtigungen, Rechtsverordnungen und die Entschädigungsregelung für erwerbstätige Eltern knüpfen künftig nur noch an die Feststellung dieser epidemischen Lage an - sie treten nicht mehr zu bestimmten Terminen außer Kraft.
War das letzte Mal 26. März?

Also der Bundestag müsste das Ende Juno nochmal feststellen dass die Lage fortbesteht sonst läuft es aus? Nicht dass die das nicht schaffen würden das machen die ja mit Links aber das bietet dann wenigstens nochmal Gelegenheit zur Diskussion falls die das feststellen wenn die Lage eigentlich ruhig ist.
 

Riot Baroody

Newbie
23 Apr. 2021
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18
Ich denke, jeder von uns würde dieses Jahr gerne auf dem Holly Ground feiern: faster, harder and louder als je zuvor. Aber es liegt nicht in unsere Hand und keine Diskussion und kein Argument kann die Entscheidung, ob das wirklich möglich sein wird, herbeiführen. Ich bin mir sicher, dass Thomas, Holger und das gesamte Orga-Team alles menschenmögliche – und wahrscheinlich sogar einiges darüber hinaus - versuchen werden es irgendwie durchführbar zu machen. Deswegen sollten wir einfach abwarten und allen in der Verantwortung Stehenden vertrauen. Die Entscheidung wird wahrscheinlich demnächst fallen (müssen) und dann sollten wir sie akzeptieren, wie immer sie auch ausfällt.

Und ganz ehrlich: Wacken light, will das wirklich jemand?
 

b3nE

W:O:A Metalhead
7 Juli 2009
1.917
274
88
hast du den Wikipedia Artikel gelesen? Nein? Gut dann diskutiere ich nicht weiter mit dir.

Das ist auch nichts, was man diskutieren muss. Es ist ein Fakt, dass der Bundestag nicht gegen die Verfassung agieren darf. Eine Einschränkung der Grundrechte ohne Grund ist verfassungswiedrig. Ende.

Wer meint Fakten diskutieren zu müssen, sollte gucken, dass sein Aluhut nicht zu eng sitzt.
 
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