Taktik um an die Erlaubnis meiner Eltern zu kommen?

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JeD

Member
20 Mai 2007
84
0
51
Bad Sooden-Allendorf
ich war letztes jahr 15 hatte nen 18 järhigen dabei

- hab ganz brav ne einverständniserklärung von den erziehungsberechtigten dabei und passt.
wurde zwar nie kontrolliert oder so aber so was dabei zu haben is immer besser, hehe :>

und wenn nicht quatscht halt inen sympatisch aussehenden menschen an der ü. 18 ist und fertig ^^
 
5 Juli 2005
85
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48
Ruhrpott
www.myspace.com
ne Lösung wäre auch
lasst euch von den Eltern ne Einverständniserklärung schreiben, fahrt hin und hängt euch am Eingang einafach irgendeine Truppe von Älteren. Schildert denen euer Problem und ich gleube nicht dass euch da irgendwer hängen läßt wenn es darum geht zu sagen dass ihr zu denen gehört!
 
D

Deleted member 10963

Guest
habt ihr euch schon mal gedanken darüber gemacht, dass der volljährige, der die kids " mitschleppt" dann auch de facto, so etwas wie juristische verantwortung für den bengel hat? auch mit eventuell unangenehmen konsquensen, wenn beispielsweise dieser 15-jährige mit einer alkoholvergiftung von den sanis eingesammelt werden muss oder beim moshen niedergemäht wird??? ich hätte keinen bock die ganze zeit den baby-sitter zu spielen. zumal man sich auch wirklich die frage stellen muss, ob man wirklich mit 15 schon alles mögliche erlebt haben muss, was eigentlich nicht ganz ohne grund eher für die erwachsenenwelt geschaffen ist....
aber das muss jeder selber wissen!
 

Doomsayer

W:O:A Metalhead
6 Dez. 2006
1.245
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Elmshorn
www.speedkill.de
habt ihr euch schon mal gedanken darüber gemacht, dass der volljährige, der die kids " mitschleppt" dann auch de facto, so etwas wie juristische verantwortung für den bengel hat? auch mit eventuell unangenehmen konsquensen, wenn beispielsweise dieser 15-jährige mit einer alkoholvergiftung von den sanis eingesammelt werden muss oder beim moshen niedergemäht wird??? ich hätte keinen bock die ganze zeit den baby-sitter zu spielen. zumal man sich auch wirklich die frage stellen muss, ob man wirklich mit 15 schon alles mögliche erlebt haben muss, was eigentlich nicht ganz ohne grund eher für die erwachsenenwelt geschaffen ist....
aber das muss jeder selber wissen!

sehe ich genauso...also wenn mich ein 15 jähriger anspricht würde ich bestimmt keine unterschrift geben!
Nicht weil ich was dagegen hätte das er das woa besucht, sondern weil ich einfach kein bock hab nach dem festival für irgendwas haftbar gemacht zu werden wenn der junge scheiße baut!
wenn man 15 ist, und nicht der eigene vater oder große bruder oder ein guter (volljähriger) kumpel mitkommt, hat man halt pech oder man muss versuchen auf eigene faust rein zukommen!
ich war auch das erste mal mit 16 da! und ich finde es gut, das man vorher alleine nicht auf solche massenveranstaltungen gehen darf!
einige gesetze in deutschland sind auch sinnvoll...
 

Sipyloidea

W:O:A Metalgod
19 März 2007
55.327
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34
sehe ich genauso...also wenn mich ein 15 jähriger anspricht würde ich bestimmt keine unterschrift geben!
Nicht weil ich was dagegen hätte das er das woa besucht, sondern weil ich einfach kein bock hab nach dem festival für irgendwas haftbar gemacht zu werden wenn der junge scheiße baut!

Es geht ja nich gleich drum, etwas für den zu unterschreiben oder gar für den Rest des Festivals "Babysitter" zu spielen. Man soll NUR beim Einlass behaupten, der Bengel gehöre zu einem, damit er mit durchkommt und danach darf er auf sich allein gestellt sein. Die einzige Verantwortung, die man sich dabei aufsackt ist moralische... und ich meine, ist es denn so unmoralisch, einem Nachwuchsmetaler das WOA nicht verwehren zu wollen?
Also generell, ihr 15-jährigen, ihr findet sicher immer einen, der euch mit reinschleust, aber drängt euch nicht auf. Und geht zumindest in einer Gruppe mit Freunden (egal ob über 18 oder nicht), allein der eigenen Freude und Sicherheit wegen.
 
D

Deleted member 10963

Guest
Es geht ja nich gleich drum, etwas für den zu unterschreiben oder gar für den Rest des Festivals "Babysitter" zu spielen. Man soll NUR beim Einlass behaupten, der Bengel gehöre zu einem, damit er mit durchkommt und danach darf er auf sich allein gestellt sein. Die einzige Verantwortung, die man sich dabei aufsackt ist moralische...


meiner meinung nach, stimmt genau das nicht, denn in dem augenblick, wo ich einwillige ( ob mündlich oder schriftlich), als volljähriger die begleitung für einen minderjährigen zu sein, habe ich eine gewisse juristische verantwortung übernommen. nämlich auf ihn aufzupassen, was ich als begleitung per definition eingewilligt habe!!!! oder sieht das jemand anders?? bin kein jurist und lase mich auch gerne belehren, bin aber ziemlich sicher, das ich einigermasen richtig liege.

wozu ist sonst eine volljährige begfleitung pflicht, wenn diese sich für nichts verpflichten müsste und nur als "einlass-dekoration" zu dienen hat?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Mü_Exotic

W:O:A Metalgod
7 Aug. 2006
83.054
9.870
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meiner meinung nach, stimmt genau das nicht, denn in dem augenblick, wo ich einwillige ( ob mündlich oder schriftlich), als volljähriger die begleitung für einen minderjährigen zu sein, habe ich eine gewisse juristische verantwortung übernommen. nämlich auf ihn aufzupassen, was ich als begleitung per definition eingewilligt habe!!!! oder sieht das jemand anders?? bin kein jurist und lase mich auch gerne belehren, bin aber ziemlich sicher, das ich einigermasen richtig liege.

wozu ist sonst eine volljährige begfleitung pflicht, wenn diese sich für nichts verpflichten müsste und nur als "einlass-dekoration" zu dienen hat?

recht hat frau doll. haftbar im gewissen rahmen ist dann derjenige, der als erziehungsberechtiger eintritt.:o
 

Fok!

W:O:A Metalhead
15 Sep. 2006
367
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Kiel
... Die einzige Verantwortung, die man sich dabei aufsackt ist moralische... und ich meine, ist es denn so unmoralisch, einem Nachwuchsmetaler das WOA nicht verwehren zu wollen? ...

Selbst wenn es sich "nur" um die moralische Verantwortung handeln würde, möchte ich nichtmal vor mir selbst für eventuelle Konsequenzen aus "vernachlässigter Aufsicht" oder wie immer man das nennen will, geradestehen müssen.
Zumal ich es nicht unbedingt von moralischem Niveau aus bewerten würde, Nachwuchsmetaller einzulassen oder auszusperren. Diese Keule ist dann doch zu groß für das Thema. Hier geht es in erster Linie um die Haftung für deren Handlung oder was mit ihnen passiert.

recht hat frau doll. haftbar im gewissen rahmen ist dann derjenige, der als erziehungsberechtiger eintritt.:o

Dementsprechend schließe ich mich den Einschätzungen von Coremümmel und Tante Doll an.
 
D

Deleted member 10963

Guest
jetzt lese ich gerade das kleingedruckte auf der rückseite meines wacken-tickets, sprich die agbs und bin doch so wohl erstaunt, wie auch etwas skeptisch ob folgender bestimmung:

" jugendliche unter 16 jahren haben nur zutritt in begleitung eines erziehungsberechtigten oder mit dessen schriftlicher einwilligung"


betonung liegt hier bei " oder", was mich doch etwas verwundert, da ja eigentlich erwartet werden sollte, dass eine ausnahmeregelung, welcher bestimmte prämissen zugrunde liegen, dies so gestalten kann, dass eben diese prämissen als gleichwertig betrachtet werden können, wenn sie als alternative zu einander zu sehen sind.
aber zwischen " in begleitung eines erziehungsberechtigten an einer veranstaltung teilzunehmen" und "alleine mit lediglich dessen schriftlicher zusage" sehe ich einen himmelweiten unterschied! oder interpretiere ich hier was grundsätzlich falsch????
 
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Quark

Der Beste
19 Juli 2004
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Best, Nederland. Jetzt Belgien
jetzt lese ich gerade das kleingedruckte auf der rückseite meines wacken-tickets, sprich die agbs und bin doch so wohl erstaunt, wie auch etwas skeptisch ob folgender bestimmung:

" jugendliche unter 16 jahren haben nur zutritt in begleitung eines erziehungsberechtigten oder mit dessen schriftlicher einwilligung"


betonung liegt hier bei " oder", was mich doch etwas verwundert, da ja eigentlich erwartet werden sollte, dass eine ausnahmeregelung, welcher bestimmte prämissen zugrunde liegen, dies so gestalten kann, dass eben diese prämissen als gleichwertig betrachtet werden können, wenn sie als alternative zu einander zu sehen sind.
aber zwischen " in begleitung eines erziehungsberechtigten an einer veranstaltung teilzunehmen" und "alleine mit lediglich dessen schriftlicher zusage" sehe ich einen himmelweiten unterschied! oder interpretiere ich hier was grundsätzlich falsch????

Wenn ich (als nicht-Deutschsprachiger) es richtig verstanden hab, ist bei SCHRIFTLICHES Erlaubnis der/des Erziehungsberechtigten die Verantwortung noch immer bei dieser Person, egal ob er/sie da ist/sind. D.h. dass in solchem Fall, sollte etwas mit dem Kind passieren, diese Person dafür verantwortilch ist.

Mit einem Begleitung eines Volljährigen mit (schriftliche) Erlaubnis wo steht dass dieser Begleiter die Erziehung übernimt, sollte m.M der Begleiter verantwortlich sein. (und auch anwesend sein aufm Fest.) Sollte dann etwas passieren, ist er verantwortlich, mit allen Konzequenzen.
 

Quark

Der Beste
19 Juli 2004
105.908
6.674
170
Best, Nederland. Jetzt Belgien
Und mal Grundsätzlich zurück zu kommen, ich find dass Kinder unter 16 Jahren sowieso NICHT alleine auf so eine grosse Veranstaltung kommen sollten. Lass sie einfach noch ein wenig wachsen, damit sie auch die Konzequenzen tragen können von ihren eigenen Aktionen.
Und sollte so eine trotzdem gehen wollen, dann muss er (leider für ihn) einer der Eltern überzeugen mit ihm mit zu fahren, oder ein anderes volljähriges Familienmitglied.
 

JeD

Member
20 Mai 2007
84
0
51
Bad Sooden-Allendorf
wir haben uns so ein dokument letztes jahr ausgedruckt also dein erziehungsberächtigter unterschreibt da und muss die 18 JÄHRIGE person die auf das Kind aufpassen soll eintragen.

und dann kommt halt noch so spaß wie die tele nr. des erziehungsberächtigten und die adresse drauf
 

Kate McGee

W:O:A Metalgod
13 Aug. 2002
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121
38
Kronach
franconianpsycho.blogspot.com
jetzt lese ich gerade das kleingedruckte auf der rückseite meines wacken-tickets, sprich die agbs und bin doch so wohl erstaunt, wie auch etwas skeptisch ob folgender bestimmung:

" jugendliche unter 16 jahren haben nur zutritt in begleitung eines erziehungsberechtigten oder mit dessen schriftlicher einwilligung"


betonung liegt hier bei " oder", was mich doch etwas verwundert, da ja eigentlich erwartet werden sollte, dass eine ausnahmeregelung, welcher bestimmte prämissen zugrunde liegen, dies so gestalten kann, dass eben diese prämissen als gleichwertig betrachtet werden können, wenn sie als alternative zu einander zu sehen sind.
aber zwischen " in begleitung eines erziehungsberechtigten an einer veranstaltung teilzunehmen" und "alleine mit lediglich dessen schriftlicher zusage" sehe ich einen himmelweiten unterschied! oder interpretiere ich hier was grundsätzlich falsch????

Öhm........................das war doch früher anders? :confused: und ich dachte auch im Festival-ABC steht das doch immer so dass man unter 16 nur in Begleitung reinkommt?
 

Nydhoeggr

W:O:A Metalhead
26 Okt. 2005
309
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Nähe Bremen
Was ist eigentlich mit unter 18, aber über 16-jährigen? Können die einfach so rein mit ihrem Personalausweis?
Eigentlich sind die ja auch nicht volljährig und haben keine Aufsichtsperson?